- Gebäudetrakt
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Als Gebäudetrakt, auch Gebäudeflügel, bezeichnet man die miteinander verbundenen Baukörper eines Gebäudekomplexes, die mittleren als Mitteltrakt, Mittelflügel, Haupttrakt und ähnlich, seitliche als Seitenflügel oder Nebentrakt. Der einzelne Seitentrakt kann unmittelbar an den Hauptbau angrenzen, oder aber davon abgesetzt und nur über ein Verbindungselement (z. B. Gang, Pergola, Skyway) mit ihm verbunden sein.
Ein Neubau kann von vornherein in mehrere Gebäudeflügel aufgeteilt sein (beispielsweise als Vierflügelanlage um einen Innenhof) oder aber der Gebäudeflügel ist eine nachträglich vorgenommene Erweiterung eines bestehenden Gebäudes.
Geschichte
In Mittelalter und früher Neuzeit erweiterten Könige, Landesfürsten und Adelige ihre Schlösser und Villen auch zur Verbesserung der Außenwirkung. Je größer dar Gebäudekomplex war, desto vermögender und mächtiger wirkte er auf den Betrachter. Das Schloss Versailles, der Lateran zu Rom, oder das Schloss Sanssouci in Potsdam sind bekannte Vertreter für eine Vielzahl solcher gigantischer Schlossanlagen.
In der zeitgenössischen Architektur findet man Gebäudetrakte vor allem bei großen öffentlichen Gebäuden ebenso wie bei gewerblichen Anlagen.
Siehe auch
Quellen
- Pevsner, Honour, Fleming: Lexikon der Weltarchitektur, 2. Auflage, 1987, Prestel-Verlag, ISBN 3-7913-0652-9, S. o.A.
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