- Bergamt
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Ein Bergamt ist eine untere staatliche Aufsichtsbehörde. Sie übt die unmittelbare Bergaufsicht über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen aus. Dazu zählen auch die Förderung und Überwachung der Betriebssicherheit und der Arbeitssicherheit.
Rechtsgrundlage für die Bergaufsicht ist in Deutschland das Bundesberggesetz. Für den Vollzug des Bundesberggesetzes sind die Länder zuständig, daher sind die Bergämter Landesbehörden:
- Regierungspräsidium Freiburg für Baden-Württemberg
- Bergämter Nordbayern und Südbayern für Bayern
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe für Berlin und Brandenburg
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie für Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
- Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel für Hessen
- Bergamt Stralsund für Mecklenburg-Vorpommern
- Bezirksregierung Arnsberg, Dienstgebäude in Dortmund, vormals Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen in Dortmund
- Landesamt für Geologie und Bergbau für Rheinland-Pfalz
- Bergamt Saarbrücken, untersteht dem Oberbergamt des Saarlandes
- Sächsisches Oberbergamt für Sachsen
- Landesamt für Geologie und Bergwesen für Sachsen-Anhalt
- Thüringer Landesbergamt für Thüringen
In Österreich war dies bis zum Inkrafttreten des Mineralrohstoffgesetzes am 1. Jänner 1999 die Berghauptmannschaft, seitdem sind es die Montanbehörden.
In den Niederlanden wird die staatliche Bergaufsicht durch die Staatstoezicht op de Mijnen (SodM) wahrgenommen. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist die Aufsicht über die Ölförderung in der Nordsee.
Inhaltsverzeichnis
Regionale Bergämter
- Bergamt Kamen
Historische Bergämter
Siehe auch
Weblinks
- Österreichisches Mineralrohstoffgesetz
- Das Oberbergamt Nordrhein-Westfalen, historischer Abriss der Entwicklung und Geschichte der Behörde
- Westfalen regional: Geschichte der Bergaufsicht in Westfalen
Kategorie:- Landesbergamt
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