- Georg Ratkay
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An der Spinnerin am Kreuz in Wien wurde 30. Mai 1868 der 23jährige Raubmörder, vermutlich ungarischer Herkunft, der Tischlergehilfe Georg Ratkay am Galgen hingerichtet. Er hatte am 9. Januar 1868 an der Tischlersgattin Marie Henke einen Raubmord begangen. Das Urteil an ihn erging am 28. Mai 1868. Fälschlich erscheint meist in der Literatur das Datum der Verurteilung als das der Vollstreckung.
Dieses war die letzte öffentliche Hinrichtung in der Donaumonarchie nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren, weil an dieser Hinrichtungsstätte es unter den wie bei einem Volksfeste versammelten Zuschauern zu Raufereien und zu Trunkenheitsexzessen gekommen war, die angeblich sogar die Zuschauertribüne zusammenbrechen ließen, welche die Justiz bewogen hatten, die Exekutionen in das Innere des Hofes eines Gerichtes zu verlegen. Einer Zeichnung folgend wäre Ratkay am Würgegalgen hingerichtet worden. Die später mit dem Würgegalgen erfolgten Hinrichtungen fanden unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Landesgerichtshof I, dem sogenannten Galgenhof statt. Kaiser Franz Joseph I. erließ auch eine entsprechende Verfügung, dass Hinrichtungen nicht mehr öffentlich stattfinden dürfen. Die im 1. Weltkrieg durch das Militär erfolgten Hinrichtungen erfolgten standrechtlich.
Weblinks
- http://gutenberg.spiegel.de/buch/597/12
- http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_OeffentlicheSicherheit/2010/05_06/files/JUSTIZGESCHICHTE.pdf.
- http://www.viennalefatale.com/?page_id=4
- http://www.todesstrafe.at/hinrichtungen.htm Mit Zeichnung Ratkays am Galgen
- http://www.wien.gv.at/rk/historisch/1948/november.html
Kategorien:- Strafrechtsgeschichte
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