Gravamina der deutschen Nation

Gravamina der deutschen Nation

Die Gravamina der deutschen Nation (lat. Gravamina nationis germanicae), häufig auch mit dem Zusatz wider den päpstlichen Hof, waren spätmittelalterliche und frühneuzeitlich Beschwerden aus dem deutschsprachigen Raum gegen den Papst und die Kurie in Rom. Sie hatten erhebliche Bedeutung für die Schaffung einer antipäpstlichen Stimmung, an die Martin Luther und die Reformatoren anknüpfen konnten. Die Gravaminabewegung hatte erheblichen Einfluss auf die Entstehung eines deutschen Selbstverständnisses als einer Vorform des Nationalbewusstseins.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Zur Vorgeschichte gehört, dass 1448 ein Konkordat zwischen Papst Nikolaus V. und Kaiser Friedrich III. für die natio germanica abgeschlossen worden war. Diese Vereinbarung bildete bis zum Ende des heiligen römischen Reiches eine der Grundlagen für die Kirche im Reich. Das Konkordat war gegen den Willen der Reichsstände nur zwischen Kaiser und Papst zustande gekommen. Es regelte die päpstlichen Rechte etwa bei der Vergabe von Pfründen, bei der Besetzung kirchlicher Stellen oder die Zahlung von Gelder an die Kurie. Im Konkordat waren nicht alle Ergebnisse der Reformkonzile von Konstanz und Basel beachtet worden.

In der Folge kam es auf den Reichstagen zu zahlreichen Beschwerden gegen Papst und Kurie. Urheber waren hohe Geistliche, Fürsten und freie Städte im Heiligen römischen Reich. Anfangs lag der Schwerpunkt bei der hohen Geistlichkeit, der es auch darum ging landeskirchliche Tendenzen im Bereich der großen weltlichen Territorien zu verhindern.

Vorreformatorische Zeit

Ein Vorläufer waren die Mainzer Libell von 1451 von einem nicht bekannten Geistlichen und Vorschläge des Kurfürsten von Trier Jakob I. von Sierck aus dem Jahr 1451. Daraus entstand nach einer Provinzialsynode der Kirchenprovinz Mainz 1455 die erste eigentliche Zusammenstellung. Es wurden 13 Artikel verabschiedet, die dem Papst unterbreitet werden sollten. Größere Reichweite hatten die Frankfurter Avisamenta von 1456. Bei dieser Schrift taucht der Begriff Gravamina nationis germanicae als erstes auf. Hieran waren Abgesandte der Kurfürsten mit Ausnahme von Trier, die Erzbischöfe von Salzburg und Bremen sowie verschiedene Domkapitel beteiligt. Auf dem Reichstag von 1458 wurden von Kurfürsten und Bischöfen ähnliche Klageschriften an Papst Pius II. gesandt. Es folgten 1479 die 26 Koblenzer Artikel und 1456 31 Artikel einer Mainzer Provinzialsynode.

Unter Maximilian I. wurden die Gravamina 1497 und 1500 mit antikurialen Tenor auf den Reichstagen diskutiert. Nach dem vom Papst verursachten Bruch der Liga von Cambrai nutzten Maximilian und sein Kanzler die Gravamina für antipäpstliche politische Ziele. Er beauftragte Jakob Wimpheling 1510 mit einem kirchenreformatorischen Gutachten. Damit wolle der Kaiser politischen Druck auf den Papst ausüben. In der Hauptsache verwies Wimpheling auf die materielle Schädigung der deutschen Lande durch den Papst. Er griff dabei auf Gravamina zurück, die bereits 1457 gegenüber Enea Silvio Piccolomini geäußert worden waren. Die Reichsstände benutzten die Gravamina während des Reichstages von Augsburg im Jahr 1518 dazu, um die Ablehnung einer vom Papst ausgeschriebenen Türkenabgabe zu begründen. Eine Aufstellung von Gravamina, die in Lüttich entstanden war, wurde 1519 in die Wahlkapitulation von Karl V. aufgenommen.

Reformationszeit

Martin Luther hatte von den Gravamina spätestens seit dem Augsburger Reichstag von 1518 Kenntnis. In seiner Schrift „An den christlichen Adel deutscher Nation“ griff er 1520 vielfach darauf zurück. Er begnügte sich nicht nur mit der ihrer Wiedergabe, sondern machte auch konkrete reformerische Vorschläge. Dadurch erhielt die Diskussion eine neue Qualität.

Auf dem Wormser Reichstag von 1521 flossen Gravaminabewegung und lutherische Reformationsbewegung ineinander. Ein Ausschuss der Reichsstände unter Vorsitz von Georg von Sachsen, an dem die Vertreter der geistlichen Staaten nur kurz teilnahmen, sammelte 102 Gravamina. Dies war die größte Sammlung ihrer Art. Wurde die Gravamniabewegung bislang vor allem von der hohen Geistlichkeit getragen, wurde sie nunmehr ausschließlich eine Angelegenheit der weltlichen Stände. Auch inhaltlich kam es zu Veränderungen. Natürlich fehlte die Kritik an Papst und Kurie nicht. Aber hinzu kam auch die Kritik am Klerus und der kirchlichen Gerichtsbarkeit im Reich selbst. Allerdings hat dabei wohl die Adelsschrift Luthers als Vorbild oder Quelle keinen direkte Einfluss gehabt.

Auf dem Reichstag von 1523 in Nürnberg wurden die Gravamina in nunmehr 74 Artikeln neu zusammengestellt und vom Reichsregiment offiziell dem Papst übersandt.[1] Ein Jahr später wurden die Beschwerden ergänzt um die Forderung nach einem Nationalkonzil.

Die Mainzer Provinzialsynode von 1524 hat versucht, die einzelnen Artikel zu widerlegen. Der Klerus begann nun, wie 1523 gegen Österreich, Gegengravamina zu verfassen, in denen Übergriffe des weltlichen Staates an die Kirche kritisiert wurden.

Zum letzten Mal 1526 kam es auf dem Reichstag von Speyer zu einer Einigung über antipäpstliche Gravamina. Beim Reichstag von Augsburg von 1530 war die Konfessionalisierung offenbar schon so weit fortgeschritten, dass sich die protestantischen Stände nicht mehr an der Debatte über die Gravamina beteiligten. Dagegen haben die katholisch gebliebenen Stände die Sache weiter debattiert. Die Konflikte zwischen weltlichen und geistigen Ständen wurden weitgehend ausgeräumt. Es kam zur Zusammenstellung von 71 Artikel in einer kaiserlichen Konstitution. Karl V. versprach diese dem Papst zu unterbreiten. Die Konstitution wurde allerdings nie in Kraft gesetzt. Sie hat aber dazu beigetragen, die Konflikte innerhalb des katholischen Lagers zu verringern. In der Folge verlor auch in katholischen Lager die Sache der Gravamina an Bedeutung, auch wenn sie auf Reichstagen und bei anderer Gelegenheit noch einmal angesprochen wurden.

Mit dem Reformprozess in Folge des Konzil von Trient waren die Beschwerden auch für das katholische Lager weitgehend überholt.

Inhalte

Inhaltlich umfassten die Gravamina sowohl kirchliche wie auch weltliche Fragen. Im Zentrum jedoch standen die Klagen über kirchliche Missstände und insbesondere über das Papsttum. Die Kritik am Papsttum war Teil der spätmittelalterlichen Kirchenkritik und richtete sich gegen die Einflussnahme von Papst und Kurie auf die Besetzung kirchlicher Ämter und Pfründen im Reich, gegen Geldzahlungen für kirchliche Akte etwa in Form des Ablasshandels, Gebühren für Weihehandlungen und ähnliches. Man wollte verhindern, dass damit die Deutschen die Prachtentfaltung der Renaissancepäpste finanzierten. Weiter kritisierte man die Willkür kirchlicher Prozessverfahren. Zusammengenommen bedeuteten die Gravamina die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Kirche und ihrer Rückbesinnung auf die religiösen Quellen.

Bedeutung

Die Gravamina hatten Teil an der Entwicklung des spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen speziellen deutschen Selbstbewusstseins. Dazu haben insbesondere Jakob Wimpheling und Ulrich von Hutten in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts beigetragen. Hutten etwa hat 1518/19 anstelle der Türken oder Frankreichs den Papst als Gegner der „teutschen Freiheit“ identifiziert. Papst und Kirche wurden im „Welschland“ verortet. In ethnischer Weise wurde wie auch in Luthers Adelsschrift ein Gegensatz zu „Teutschland“ konstruiert.

Eine zentrale Bedeutung der Gravamina für die Reformationsgeschichte war, dass sie bereits vor dem Auftreten Luthers ein romfeindliches Klima geschaffen hatte. Joseph Lortz urteilte pointiert: „Ohne die Gravamina der deutschen Nation hätte die Nation jenen ersten Ruf Luthers nicht geantwortet, wäre Luther nicht zum Reformator geworden, wäre die Reformation nicht gekommen.[2]

Die Gravamina waren im Reich nie ganz vergessen und wurden seit 1673 und im 18. Jahrhundert erneut zur Kritik an der römischen Kirche genutzt und mit dem Febronianismus verbunden.[3]

Einzelnachweise

  1. Heinz Angermeier: Das alter Reich in der deutschen Geschichte. Göttingen, 1991 S.325
  2. zit. Nach Johannes Wallmann: Kirchengeschichte Deutschlands seit der Reformation. Tübingen, 2006 S.3
  3. Anton Schindling: Reichskirche und deutsche Nation in der frühen Neuzeit. In: Heinz-Gerhard Haupt (Hrsg.): Nation und Religion in der deutschen Geschichte. Frankfurt, 2001 S.71f.

Literatur

  • Eike Wolgast: Gravamina nationis germanicae. In: Theologische Realenzyklopädie Bd.14 Berlin, New York, 1985 ISBN 3-11-008583-6 131-133
  • Bernhard Lohse: Luthers Theologie in ihrer historischen Entwicklung und in ihrer systematischen Zusammenstellung. Göttingen, 1994 S.23
  • Bruno Gebhardt: Die Gravamina der deutschen Nation gegen den römischen Hof. Ein Beitrag zur Vorgeschichte der Reformation. Breslau, 1895
  • Gerhard Taddey (Hrsg.): Lexikon der deutschen Geschichte. 2.Aufl., Stuttgart, 1983 ISBN 3-520-80002-0 S.476
  • Peter Blickle: Die Reformation im Reich. Stuttgart, 1992 ISBN 3-8001-2626-5 S.27f.

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