- Greizer Landtag
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Der Greizer Landtag war die Legislative des Reuß älterer Linie (Reuß-Greiz).
Inhaltsverzeichnis
Vorgeschichte
In den reußischen Fürstentümern bestanden bereits vor dem 19. Jahrhundert Landstände. Diese setzten sich aus den Kurien der Ritterschaft und den Vertretern der Städten zusammen. Eine Vertretung des Klerus war nicht vorgesehen. Die Stände traten planmäßig alle acht Jahre zusammen.
Obwohl Art. 13 der deutschen Bundesakte vorsah, dass in allen Ländern des deutschen Bundes landständische Verfassungen und Landtag eingerichtet werden sollten, war im Fürstentum Reuß-Greiz weder eine Verfassung erlassen noch ein Landtag einberufen worden. Die Fürsten waren anti-konstitutionell eingestellt.
In der Deutschen Revolution 1848/49 gab Fürst Heinrich XX. dem Land zwar freiwillig eine Verfassung, doch kam diese nicht zur Ausführung. Die Umsetzung wurde zunächst verzögert und dann nach dem Sieg der Reaktion gegenstandslos.
Entstehungsgeschichte
Erst im Jahr 1866 ergab sich eine neue Machtsituation. Traditionell gegen Preußen und an Österreich orientiert war die Reuß-Greizer Position nach Österreichs Niederlage im Deutschen Krieg eine schwierige. Der Reuß-Greizer Diplomatie gelang es, die Selbstständigkeit des Fürstentums zu bewahren. Jedoch musste Reuß-Greiz 100.000 Taler an Preußen zahlen und dem Norddeutschen Bund beitreten.
Verbunden mit diesem Beitritt war die Notwendigkeit nun auch in Reuß-Greiz eine Verfassung zu erlassen. Diese Verfassung von Reuß-Greiz trat am 28. März 1867, dem Tag der Volljährigkeit und damit des Regierungsantritts von Fürst Heinrich XXII in Kraft.
Im Abschnitt VII (§ 53-86) „von den Landständen“ waren die Regelungen bezüglich des Landtags niedergelegt. Der Landtag bestand aus 12 Mitgliedern, die jeweils einen Stellvertreter hatten. Drei der Mitglieder wurden vom Fürsten ernannt, der Rest in zwei Kurien gewählt. Zwei der Mitglieder wurden von den Ritterguts- und Großgrundbesitzern in direkter Wahl gewählt. 7 Mitglieder wurden von den übrigen Staatsbürgern in indirekter Wahl gewählt. Die Wahldauer betrug 6 Jahre. Alle drei Jahre wurde die Hälfte der Abgeordneten gewählt. Die Abgeordneten erhielten Diäten in Höhe von 2 Taler. Hinzu kamen 15 Silbergroschen, wenn der auswärtige Abgeordnete während der Parlamentsperiode in Greiz einen Wohnsitz nehmen musste. Der Landtagspräsident wurde vom Landtag gewählt. Erster Landtagspräsident wurde Dr. Theodor Zopf. Die Kompetenzen des Landtags waren nicht sehr weitreichend. Er verfügte über kein Gesetzesinitiativrecht.
Die ersten Landtagswahlen fanden im Juni/Juli 1867 aufgrund des Wahlgesetzes vom 24. April 1867 statt. Die Landtagseröffnung fand am 6. August 1867 statt.
Mitglieder des ersten konstitutionellen Landtags
Kurie Name Ort Vertreter Ort Vom Fürsten ernannt Konsistorialrat Franz Ludwig Hofmann Greiz Pastor Gottlieb Schwalbe Fröbersgrün Vom Fürsten ernannt Gerichtsrat Eduard Knoll Greiz Justizrat Carl Zopf Greiz Vom Fürsten ernannt Kabinettsrat Richard von Geldern-Crispendorf Kriminalgerichtsassessor Theodor Dietl Greiz Rittergutsbesitzer Legationsrat Heinrich von Kommerstädt Ober- und Unterschönfeld Gutsbesitzer Carl Friedrich Petzold Schönfeld Rittergutsbesitzer Rittergutsbesitzer Hugo Wittich Dörflas Gutsbesitzer Franz Ferdinand Hupfer Gottesgrün Gewählt (Greiz) Kaufmann Richard Leidholdt Greiz Kaufmann Heinrich Schilbach Greiz Gewählt (Greiz) Dr. med. Theodor Zopf Greiz Fabrikant Ferdinand Büttner Greiz Gewählt (Zeulenroda) Stadtschreiber, Regierungsadvokat Carl Schmidt (Abgeordneter) Zeulenroda Kaufmann Gustav Birkner Zeulenroda Gewählt (Landgemeinden) Kaufmann Carl Friedrich Bauch Irchwitz Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Hupfer Gottesgrün Gewählt (Landgemeinden) Gutsbesitzer Johann Friedrich Strauß Zoghaus Gutsbesitzer Gottfried Heinrich Dietzel Hain Gewählt (Landgemeinden) Kaufmann Lucian Hempel Greiz Mühlenbesitzer Franz Julius Heller Dölau Gewählt (Landgemeinden) Justizamtmann Heinrich Weigelt Burgk Amtsschulz Paulus Grimm Zoppoten Weitere Geschichte
Auch bedingt durch das Wahlrecht war bis zur Novemberrevolution kein Sozialdemokrat Abgeordneter geworden, obwohl die Sozialdemokratie ausweislich der Reichstagswahlergebniss im Wahlkreis Reuß ä.L. im Lande vielfache Unterstützung erfuhren. Im Mai 1913 wurde durch den Landtag ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Nach diesem Gesetz sollte die Zahl der Sitze im Landtag von 12 auf 15 erhöht werden. Mandate sollten die beiden Bürgermeister von Greiz und Zeulenroda qua Amt erhalten. Der dritte Sitz sollte von den Landbürgermeistern durch Wahl bestimmt werden. Aufgrund des Ersten Weltkriegs wurde jedoch nach diesem Wahlrecht nie gewählt.
Nach der Novemberrevolution kam es erstmals und letztmals zu freien Wahlen zum Greizer Landtag. Am 2. Februar 1919 wurden die 15 Sitze im Landtag bei einer Wahlbeteiligung von 74,7 % an folgende Parteien vergeben:
Partei Ergebnis Sitze USPD 44,51 % 7 Sitze DDP 22,67 % 4 Sitze DNVP 16,95 % 2 Sitze SPD 15,97 % 2 Sitze Am 4. April 1919 verabschiedete der vereinigte reußische Landtag das "Gesetz über die Vereinigung der beiden reußischen Freistaaten zu einem Volksstaat Reuß, sowie über die vorläufige Verfassung und Verwaltung". Damit endete die Geschichte des Greizer Landtags.
Quellen
- Werner Querfeld: Eröffnung und Verlauf des ersten konstitutionellen Landtags von Reuß-Greiß im Jahre 1867; in: Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Heft 7, ISBN 3-86160-507-4, 996, Seite 178–191
- HGIS (PDF-Datei; 38 kB)
- Brockhaus 1837, Stichwort Reuss
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