Grundbesitzwert

Grundbesitzwert

Grundbesitzwert ist eine Bezeichnung, die überwiegend im Zusammenhang mit der Wertermittlung für Grundbesitz für steuerliche Zwecke von Bedeutung ist und u. a. auch in §157 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) erwähnt ist.

Allgemeines

Mit dem Jahressteuergesetz 1997 (JStG) vom 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil I, S. 2049; Bundessteuerblatt (BStBl) Teil I, S. 1523) wurde der Vierte Abschnitt mit den Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 1996 und für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997 mit den §§138 bis 150 BewG in das Bewertungsgesetz eingefügt. Mit diesen Vorschriften wurde die auch für diese Fälle bis dahin geltende Einheitswertfeststellung durch die Feststellung eines Grundbesitzwerts (auch Bedarfswert genannt) abgelöst. Die Bezeichnung „Bedarfswert“ beruht auf dem damals geltenden §138 Abs. 5 BewG (heute: §151 Abs. 1 BewG), nach dem die Grundbesitzwerte nur dann gesondert festzustellen waren, wenn sie für die Erbschaftsteuer oder Grunderwerbsteuer erforderlich waren.

Nach dem zum Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) ergangenen Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7. November 2006 (1 BvL 10/02, BStBl Teil II 2007, S. 192) war das seit dem 1. Januar 1996 geltende Bewertungsrecht ebenfalls verfassungswidrig. Nach Auffassung des BVerfG muss die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden. Mit dem Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und BewertungsrechtsVorlage:§§/Wartung/buzer (ErbStRG) vom 24. Dezember 2008 (BGBl Teil I 2008, S. 2794; BStBl Teil I 2009, S. 74, Artikel 2, Nr. 14) wurden mit dem Sechsten Abschnitt „Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer ab 1. Januar 2009“ mit den §§157 bis 203 BewG eingefügt.


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Grundbesitzwert — Begriff des Bewertungsgesetzes: Offizieller gesetzlicher Terminus für ⇡ Bedarfswert …   Lexikon der Economics

  • Bedarfswert — Die Bezeichnung Bedarfswert beruht auf dem damals geltenden § 138 Abs. 5 Bewertungsgesetz (heute: nach Änderungen vom 8. Dezember 2010 nunmehr als § 151, Abs. 1, BewG seit Inkrafttreten der neuen Revision am 14. Dezember 2010), nach dem die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bewertungsgesetz — Basisdaten Titel: Bewertungsgesetz Abkürzung: BewG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Dotation — (von lateinisch dotatus „reichlich ausgestattet“ oder dotalis „zur Mitgift gehörig“) bedeutet im Allgemeinen eine Ausstattung mit Einkünften und Gütern, z. B. einer Stelle, einer Kasse, einer Stiftung, Anstalt, besonders einer kirchlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundstücksbewertung — Die Grundstücks und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundstückswertermittlung — Die Grundstücks und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Güterabschätzung — Die Grundstücks und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Immobilienbewertung — Die Grundstücks und Immobilienbewertung (auch veraltet Güterabschätzung) ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher, juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen… …   Deutsch Wikipedia

  • Stuttgarter Verfahren — 1. Begriff: Ein steuerliches Verfahren zur Bewertung nicht notierter Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaft. Wo der gemeine Wert der Anteile unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten zu schätzen ist, wird er durch das St.V …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”