- Gustav von König
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Gustav Friedrich Theodor von König, auch Gustav von Koenig, (* 16. August 1812; † 26. September 1885) war ein deutscher Jurist und Politiker
König war Rittergutsbesitzer auf Schloss Noschkowitz bei Ostrau, dessen Gerichtsbarkeit er 1852 an den Staat abtrat.[1] Nach einem Studium der Rechtswissenschaften trat er eine Laufbahn als Richter ein. Zunächst war er als Appellationsrat am Appellationsgericht in Leipzig tätig und wurde dann an das königlich sächsische Oberappellationsgericht versetzt, wo er als Oberappellationsrat und später auch als Vizepräsident tätig war. Er trug den Ehrentitel Geheimer Rat.
Gustav von König gehörte im Laufe seines Lebens beiden Kammern des Sächsischen Landtags an. Von 1851 bis 1854 saß er als Bevollmächtigter der Schönburgischen Rezessherrschaften in der I. Landtagskammer.[2] Anschließend gehörte er von 1857 bis 1864 als Vertreter der Rittergutsbesitzer des Leipziger Kreises der II. Landtagskammer an.[3] Von 1869 bis 1882 war er als Rittergutsbesitzer durch Ernennung durch den sächsischen König Johann wiederum Abgeordneter in der I. Landtagskammer.[4] Von Februar 1879 bis Oktober 1881 gehörte er als Vertreter des Wahlkreises Döbeln und der Deutschen Reichspartei dem Reichstag an.
Weblinks
- Biografie von Gustav von König. In: Heinrich Best: Datenbank der Abgeordneten der Reichstage des Kaiserreichs 1867/71 bis 1918 (Biorab – Kaiserreich) (der genaue Datensatz muss mit der Suchfunktion ermittelt werden)
Einzelnachweise
- ↑ Bestand 20496 - Rittergut Noschkowitz (Patrimonialgericht) im Staatsarchiv Leipzig
- ↑ Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952. Dresden 2001, S. 44
- ↑ Josef Matzerath: Aspekte sächsischer Landtagsgeschichte – Präsidenten und Abgeordnete von 1833 bis 1952. Dresden 2001, S. 110
- ↑ Sächsische Staatshandbücher 1870 bis 1881/82; Protokolle des Sächsischen Landtags
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