- Gült (Abgabe)
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Die Gülte (plur. die -n), bezeichnet ein jährliches und gewisses Einkommen, besonders von Grundstücken.[1]
Die Gülte war in engerer Bedeutung des Wortes ein Pachtzins (siehe Pacht), welcher ein Besitzer dem Grundherren für den "Nießbrauch" des ihm übertragenen Grundstückes zu entrichten hatte.
Inhaltsverzeichnis
Abgabenform
Es wurde unterschieden in die
und die
- Fruchtgülte (Abgabe in Naturalien).
Begriff und andere Bezeichnungen
Ehedem bedeutete Gülte sowohl die Bezahlung als auch die Schuld.
Andere Bezeichnung der Gülte:
- Gulde (Nieders.),
- Gulta oder Gildum (mittelalterliches Latein), auch Gelten oder Gilde.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Siehe Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, 1811. Die weiteren Ausführungen sind überwiegend an die Definition von Adelung angelehnt.
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