Handelsrecht (Österreich)
- Handelsrecht (Österreich)
-
Der Begriff Handelsrecht bezeichnet in der Republik Österreich seit 2007 das Recht, das für jeden Betreiber eines Unternehmens gilt.
Geschichte
In Österreich galt seit dem 19. Jahrhundert das Allgemeine Handelsgesetzbuch. Nach dem Anschluss ans Deutsche Reich wurde 1938 das deutsche Handelsgesetzbuch eingeführt und 1939 in Kraft gesetzt. Da jedoch das österreichische Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in Geltung blieb und nicht durch das deutsche BGB ersetzt wurde, harmonierten das dHGB und das ABGB nicht. Dieser Mangel wurde durch die 4. handelsrechtliche Einführungsverordnung (EVHGB) bereinigt, wobei der deutsche Gesetzgeber relevante Bestimmungen aus dem dBGB ins HGB integrierte. Es wurde nicht das HGB ans ABGB angepasst, sondern eher umgekehrt. Bis vor kurzem waren deswegen einzelne handelsrechtliche Bestimmungen verglichen mit der Systematik des ABGB nicht ganz vereinbar.
Bis 2007 war das Handelsrecht das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Mit einer großen Handelsrechtsreform verabschiedete man sich nun vom komplizierten Kaufmannsbegriff und das HGB wurde durch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) ersetzt. Die 4. EVHGB wurde zur Gänze aufgehoben. Das UGB trat am 1. Jänner 2007 in Kraft. Das Unternehmensrecht gilt fortan für alle Personen, die ein Unternehmen betreiben. Somit wird der Anwendungsbereich wesentlich erweitert und auch vereinfacht, da der Typusbegriff des Kaufmann teils sehr kompliziert, kasuistisch und zu eng gefasst war. Man spricht dementsprechend auch zunehmend vom Unternehmensrecht als zentraler Rechtsmaterie.
Literatur
Wikimedia Foundation.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Handelsrecht — bezeichnet: Handelsrecht (Deutschland), das Sonderprivatrecht der Kaufleute in Deutschland Handelsrecht (Österreich), ein historisches Rechtsgebiet in Österreich Geschichte → Hauptartikel: Geschichte des Handelsrechts Literatur … Deutsch Wikipedia
Handelsrecht — ist der Inbegriff der besondern für den Handel geltenden Rechtssätze. Diejenigen Normen desselben, welche die aus dem Handelsverkehr entspringenden, auf Sonderinteressen beruhenden Beziehungen der Personen zueinander und zu den Sachen ordnen,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Österreich — Ostmark (veraltet, 1938 1942) * * * Ös|ter|reich [ ø:stərai̮ç], s: Staat in Mitteleuropa: das heutige Österreich; sie ist aus Österreich. * * * Ös|ter|reich; s: Staat im südlichen Mitteleuropa. * * * Österreich, Kurzinformation: Fläche: 83… … Universal-Lexikon
Handelsgesetzbuch (Österreich) — Basisdaten Titel: Handelsgesetzbuch Langtitel: Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897 mit den Ausgleichs und Ergänzungsbestimmungen der Vierten Verordnung zur Einführung handelsrechtlicher Vorschriften im Lande Österreich vom 24. Dezember 1938… … Deutsch Wikipedia
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (Österreich) — Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde Gegründet 1848 Hauptsitz in Wien Behördenleitung … Deutsch Wikipedia
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Österreich) — Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Staatliche Ebene Bund Stellung der Behörde Oberste Bundesbehörde Gegründet 1848 Hauptsitz in Wien Behördenleitung … Deutsch Wikipedia
Wirtschaftskammer Österreich — Osterreich Wirtschaftskammer Österreich Österreichische Behörde … Deutsch Wikipedia
Schuldrecht (Österreich) — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… … Deutsch Wikipedia
P-Recht — Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht… … Deutsch Wikipedia
Zivilrecht — Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht oder Zivilrecht… … Deutsch Wikipedia