- Hausgruppe
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Hausgruppe bezeichnet im deutschen Baurecht eine Bauweise, die aus mindestens drei aneinandergebauten Gebäuden besteht. Die aneinandergebauten Häuser verfügen jeweils über eigene Grundstücksgrenzen. An den Kopfseiten muss die Hausgruppe einen Abstand zu den Nachbargrundstücken einhalten und zählt damit zur offenen Bauweise.[1] Die Länge einer Hausgruppe darf laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) höchstens 50 Meter betragen.[2]
Die Hausgruppe wird innerhalb der offenen Bauweise unterschieden vom Einzelhaus und vom Doppelhaus, das aus nur zwei aneinandergebauten Häusern besteht.
Hausgruppen werden oft aus Reihenhäusern gebildet, können aber auch aus unterschiedlich gestalteten Häusern zusammengesetzt sein (Beispiel: Wohnsiedlung documenta urbana in Kassel).
Quellenangaben
- ↑ Stadtportal Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt: Hinweise für die Ausarbeitung von Bebauungsplänen. Abschnitt 06: Bauweise (PDF-Datei).
- ↑ BauNVO § 22 (Online-Version)
Kategorien:- Bauform (Wohngebäude)
- Öffentliches Baurecht (Deutschland)
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