- Heinrich Frings
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Heinrich Frings (* 10. Februar 1885 in Neuss; † 1946 im Speziallager Nr. 1 Mühlberg) war ein deutscher Richter und Reichsgerichtsrat in der Zeit des Nationalsozialismus.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Frings war das älteste von acht Kindern des Weberei-Fabrikanten Heinrich Frings und seiner Frau Maria, geb. Sels; der spätere Kölner Erzbischof Josepf Kardinal Frings war sein Bruder, sein Bruder Alfons Frings war 1946–1961 Oberbürgermeister von Neuss. Die erste juristische Staatsprüfung bestand er 1906 mit der Note „ausreichend“ und die zweite 1910 ebenfalls mit „ausreichend“. Im selben Jahr wurde er Assessor. Im Ersten Weltkrieg war er stellvertretender Lazarett-Inspektor.
Im Juli 1919 wurde Landrichter am Landgericht Kleve und im Folgejahr Landgerichtsrat. 1922 wurde er zum Landgerichtsdirektor befördert. 1924 war er zugleich Amtsgerichtsrat in Kleve. 1932 wurde er Hilfsarbeiter beim Reichsgericht. Im November 1934 wurde Frings zum Reichsgerichtsrat berufen. Er war der Berichterstatter des Urteils des Reichsgerichts, das die aktienrechtliche Gründerhaftung für Vorsatz und Fahrlässigkeit auf die GmbH übertrug.[1]
1945 wurde er Mitglied der „Kommission zur Bewahrung der Sachwerte des Reichsgerichtes“. Im August wurde er vom NKWD verhaftet und verstarb 1946 im Speziallager Nr. 1 Mühlberg.[2]
Mitgliedschaften
- Mitglied der Zentrumspartei 1906-1933
Ehrungen
- 20. April 1938 Silbernes Treuedienst-Ehrenzeichen
- 29. März 1943 Goldenes Treuedienst-Ehrenzeichen
Literatur
- Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971, S. 269.
Einzelnachweise
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