- Abkommen von Dayton
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Das Abkommen von Dayton (auch Dayton-Vertrag genannt) beendete 1995 nach dreieinhalb Jahren den Krieg in Bosnien und Herzegowina. Der Vertrag wurde unter Vermittlung der USA mit Beteiligung der Europäischen Union und unter der Leitung des damaligen US-Präsidenten Bill Clinton am 21. November 1995 in der Wright-Patterson Air Force Base bei Dayton (Ohio) paraphiert und am 14. Dezember 1995 in Paris unterzeichnet. Die Unterzeichner waren der serbische Präsident Slobodan Milošević, der kroatische Präsident Franjo Tuđman und der bosnisch-herzegowinische Präsident Alija Izetbegović.
Inhaltsverzeichnis
Beteiligte an den Friedensgesprächen
Unterzeichner
- Alija Izetbegović, Präsident von Bosnien und Herzegowina
- Slobodan Milošević, Präsident der Republik Serbien
- Franjo Tuđman, Staatspräsident der Republik Kroatien
Weitere Personen
- Jacques Chirac (französischer Staatspräsident)
- Bill Clinton (US-Präsident)
- Helmut Kohl (Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland)
- Wiktor Tschernomyrdin (russischer Ministerpräsident)
- Warren Christopher (US-Außenminister)
- Richard Holbrooke (US-Sonderbeauftragter für den Balkan)
Vorgeschichte und Verhandlungen
Die Initiative für die Verhandlungen zur Beilegung des Krieges in Bosnien ging von den USA aus. Medienberichte von den grausamen Kämpfen auf dem Balkan hatten einen erheblichen öffentlichen Druck ausgelöst, der sich in massivem diplomatischen Zwang der Regierung unter Bill Clinton gegenüber den Konfliktparteien niederschlug, Verhandlungen zu beginnen.
Die Verhandlungen begannen am 1. November 1995 und fanden unter den Bedingungen strenger Klausur statt. Die amerikanische Seite zwang die drei Präsidenten zu ununterbrochenen, dreiwöchigen Verhandlungen, während denen der Kontakt zur Außenwelt weitgehend unterbunden war. Vor allem ging es in dieser Zeit um die zukünftige Grenzziehung in Bosnien.
Am 10. November 1995 unterzeichneten Vertreter der Republik Bosnien-Herzegowina und der Bosnisch-kroatischen Föderation ein Abkommen von Dayton über die Implementierung der Föderation Bosnien-Herzegowina mit einer Übereinkunft über die Übergangsverwaltung für die Stadt Mostar.
Am 12. November 1995 unterzeichneten Kroaten und Serben der Republik Serbische Krajina in Erdut ein Grundsatzabkommen über die Region Ostslawonien, die Baranja und West-Syrmien, die zunächst unter UN-Übergangsverwaltung gestellt und anschließend wieder in die Republik Kroatien integriert werden sollten.
Ergebnis des Abkommens
Am 21. November 1995 konnte die Paraphierung des Vertrages in der Wright-Patterson Air Force Base bei Dayton, Ohio (USA) erfolgreich abgeschlossen werden. Am 22. November 1995 wurde durch zwei Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen das Waffenembargo und die Aussetzung der Wirtschaftssanktionen gegen Jugoslawien angekündigt. Die Umsetzung erfolgte allerdings erst im Juni bzw. Oktober 1996. Am 8. und 9. Dezember 1995 kam es im Anschluss an die Verhandlungen zum Dayton-Abkommen in London (Großbritannien) zu einer Implementierungskonferenz unter der Leitung des Hohen Repräsentanten für den Wiederaufbau Carl Bildt aus Schweden. Am 14. Dezember 1995 wurde dann das Friedensabkommen von Dayton in Paris (Frankreich) formell unterzeichnet und trat sofort in Kraft. Am 15. Dezember 1995 verabschiedete die der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1031, die die Grundlage für die militärische Umsetzung aller im Abkommen getroffenen Vereinbarungen durch die Peace Implementation Forces (IFOR) bildete.
Die wichtigsten Inhalte des Dayton-Vertrages
- Bosnien und Herzegowina, das sich 1992 für unabhängig von Jugoslawien erklärt hatte, bleibt als souveräner und ungeteilter Staat in den international anerkannten Grenzen bestehen.
- Sarajevo bleibt Hauptstadt von Bosnien und Herzegowina.
- Bosnien und Herzegowina wird von Kroatien und von der Bundesrepublik Jugoslawien anerkannt.
- Bosnien und Herzegowina, so der neue Name, setzt sich aus zwei Teilrepubliken (Entitäten) zusammen: der Republika Srpska (Serbische Republik) mit 49 % und der (bosniakisch-kroatischen) Föderation von Bosnien und Herzegowina mit 50 % des Territoriums.
- Über die Zugehörigkeit des Brčko-Distrikts (etwa 1 % des Territoriums) zu einer der beiden Teilrepubliken sollte erst später entschieden werden. (In der Zwischenzeit ist diese Entscheidung dahingehend gefallen, dass Brčko ein Kondominium zwischen beiden Teilrepubliken ist, tatsächlich untersteht der Distrikt jedoch der Zentralregierung bei lokaler Selbstverwaltung.)
Das Abkommen verlangt die völlige Bewegungsfreiheit der Bewohner und gewährt den Flüchtlingen und Vertriebenen das Recht auf Rückkehr in ihre ursprünglichen Wohnorte. Die neue Verfassung sieht Demokratie und Marktwirtschaft vor und setzt fünf gesamtstaatliche Institutionen ein: das Zwei-Kammer-Parlament, das Präsidium, den Ministerrat, das Verfassungsgericht und die Zentralbank. Die Staatsebene erhält nur wenige Kompetenzen: Außen- und Außenhandelspolitik, Zoll- und Geldpolitik, Einwanderungsfragen sowie weniger bedeutende Bereiche wie die Kontrolle des Luftverkehrs. Die Macht der Teilrepubliken umfasst alle Bereiche, die die Verfassung nicht den Zentralinstitutionen zuordnet. Die Zuständigkeit für die in Dayton noch den Teilstaaten überlassene Verteidigungspolitik ist seit 2005 schrittweise auf den Gesamtstaat übergegangen.
Im militärischen Teil des Friedensabkommens (Annex 1 A) vereinbarten die Konfliktparteien, gegeneinander keine Gewalt mehr anzudrohen oder anzuwenden. Heute überwacht und sichert dies eine europäische Friedenstruppe (EUFOR). Sie übernahm diese Aufgabe von der NATO unterstehenden Schutztruppe (erst ab Dezember 1995 IFOR im Rahmen der Operation Joint Endevour und als Ersatz für die UNPROFOR, später SFOR). Außerdem wurde nach Annex 11 die Errichtung einer Internationalen Polizeitruppe (IPTF) mit einer Sollstärke von 1.700 Mann vereinbart.
Siehe auch
Literatur
- Richard Holbrooke: Meine Mission. Vom Krieg zum Frieden in Bosnien, Piper Verlag München 1998
Weblinks
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