- Heinrich Winchenbach
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Heinrich Hermann Friedrich Winchenbach (* 5. Juli 1837 in Xanten; † 19. April 1929) war Senatspräsident am Reichsgericht.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Winchenbach studierte Rechtswissenschaften in München und wurde 1857 Mitglied des Corps Isaria München.[1] 1858 leistete er den Eid auf den preußischen Landesherrn. 1864 wurde er Gerichtsassessor. 1867 wurde er zum Kreisrichter in Schroda ernannt. 1874 wurde er als Abteilungsdirigent an das Kreisgericht in Pleschen versetzt und im selben Jahr dort Rat. 1879 wurde er Landgerichtsrat in Stargard und 1884 Oberlandesgerichtsrat in Stettin. An den Beratungen über das BGB im preußischen Justizministerium war er 1890 für das Erbrecht zuständig. Im Jahr darauf wurde er Reichsgerichtsrat im I. Zivilsenat, in dem als Spezialist für Patentsachen galt. 1902 wurde er Senatspräsident des VI. Zivilsenat des Reichsgerichts. 1910 trat er in den Ruhestand. Im selben Jahr wurde er Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz. 1924 wurde er Mitglied der Gesetzlosen Gesellschaft zu Berlin.[2]
Familie
Seine Tochter heiratete 1905 den Sohn des Kollegen Karl Johannes Hermann Jeß (1843-1925).[3] Ein Sohn aus dieser Verbindung war der spätere Hamburger Senatsdirektor Henning Jess (*1908).
Ehrungen
- 15. Januar 1899 Roter Adlerorden III. Klasse mit Schleife[4]
Quellen
- „Personalien“, Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 15 (1910), Sp. 131/132, Sp. 187/188.
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Korpslisten 1910, 173, 386.
- ↑ Chronologisches Mitgliederverzeichnis der Gesetzlosen Gesellschaft zu Berlin, abgerufen am 9. Oktober 2010.
- ↑ Genealogia Baralt., abgerufen am 9. Oktober 2010
- ↑ Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 4 (1899), S. 63.
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