Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin

Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin
Menükarte der Gesetzlosen Gesellschaft mit Wappen aus Anlass des 100-jährigen Jubiläums 1909

Die Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin ist ein „Gesellschaftsclub“, dessen Mitglieder prominente Persönlichkeiten der geistigen, künstlerischen und militärischen Elite ihrer jeweiligen Zeit waren und der am 4. November 1809 in Berlin gegründet wurde. Dieser auch heute noch existierende Herrenclub versteht sich als Träger der Tradition, der Kultur und der Wissenschaft.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Berlin erlebte im Zeitalter der Aufklärung – vor allem während der Spätaufklärung – einige Gründungen von Debattierclubs, Lesezirkeln sowie Gesprächs- und Gesellschaftskreisen wie beispielsweise:

  • Montagsclub (1749–1936/45)
  • Berliner Mittwochsgesellschaft, auch: Gesellschaft von Freunden der Aufklärung (1783–1798)
  • Feßlersche Mittwochsgesellschaft, auch: Feßlersche Lesegesellschaft
  • Literarische Mittwochsgesellschaft (1795–1806).

So kam es auch am 3. August 1806 durch Karl vom Stein zum Altenstein, Johann Friedrich Gottlieb Delbrück, Johann Albrecht Friedrich von Eichhorn, Ernst Ludwig Heim, Heinrich Menu von Minutoli, Karl Asmund Rudolphi und anderen zu einer ersten Gründung einer „Gesetzlosen Gesellschaft“. Diese bestand in ihrem Wesen bis 1914 fort, nannte sich aber ab 1809 „Gesetzlose Gesellschaft Nr. 1“ und ab 1826 „Zwanglose Gesellschaft“, um sich von der mittlerweile eigentlichen und bekannteren sowie bis heute fortbestehenden neuen „Gesetzlosen Gesellschaft“ im Namen zu unterscheiden.

Diese zweite Gruppierung, die sich „Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin“ nannte, wurde am 4. November 1809 unter anderen von dem Philologen Philipp Buttmann und dem Astronomen Christian Ludwig Ideler gegründet und bestand anfangs aus 14 Mitgliedern. Sie verstand sich als geistiger Mittelpunkt der Berliner Aufklärung und ähnelte einer Literarischen oder Gelehrtengesellschaft, ohne sich deren Strukturen und Verpflichtungen aufzuerlegen. Zwischen den beiden gesetzlosen Gesellschaften bestand offensichtlich keine Verbindung, außer dass in der ersten Zeit einige Mitglieder beiden Gesellschaften gleichzeitig angehörten. Man kann eher feststellen, dass von der Berliner Griechischen Gesellschaft „Graeca“ Verbindungen zur „Gesetzlosen Gesellschaft zu Berlin“ bestanden, einem erlauchten Kreis, der 1804 ebenfalls von Philipp Buttmann gegründet worden war, bis zur Zeit des letzten Weltkrieges bestanden hatte und sich vornehmlich der Lektüre griechischer Schriftsteller widmete. Ebenso profitierte die „Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin“ im Jahr 1817 von einer „Einverleibung“ eines Großteils der Mitglieder des parlamentarischen Pairsschub und nannte sich inoffiziell vorübergehend „Gesetzlose Gesellschaft Belle Alliance“. Ihre Blütezeit hatte die Gesellschaft Mitte bis Ende des 19. Jahrhunderts. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch mehrere ideelle, thematische und personelle Überschneidungen mit der exclusiven Herrenrunde „Club von Berlin“.

Die „Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin“ wurde 1809 mit dem Anspruch gegründet, ohne Statuten und Regelungen auszukommen, abgesehen von Regeln für die Zulassung ihrer Mitglieder und eines Vorsitzenden, der sich sinnigerweise als „Zwingherr“ titulierte. Die Mitglieder, deren Anzahl in den Folgejahren zwischen 40 und 70 Personen schwankte, gehörten vorwiegend der aufgeklärten politischen, kulturellen und später auch zunehmend der militärischen Elite an. Es konnten neue Gäste eingeführt werden, die in das Protokollbuch eingetragen wurden und durch einen Kreis von zunächst 13, in späteren Jahren nur noch von sechs durch Abstimmung sorgsam ermittelten Vorwählern, einer ersten Auswahl unterzogen wurden. Dieser Kreis an Vorwählern, die von Buttmann auch als „Kurfürsten“ oder „Wahlherren“ bezeichnet wurden, bildete einen so genannten „Wohlfahrtsausschuss“ und sie entschieden letztendlich über den Neuzugang, nachdem dieser jeweils die „Gesetzlosigkeit“ per Unterschrift anerkannt hatte. Eine Ablehnung hatte aber keine Auswirkung, man konnte als „Gast“ jedes Mal erneut eingeführt werden. Ebenso erfolgten in der Regel keine Austritte, lediglich ein Fernbleiben auf Zeit oder auf Dauer.

Die Mitglieder trafen sich zu ihren Gesprächsrunden einschließlich eines ausgiebigen und exklusiven Mahles in Form einer Tafelrunde meist alle zwei Wochen an dem jeweiligen Samstag zu ihren Sitzungen, anfangs im Kempers Lokal am Kemperplatz, später im Englischen Haus in der Mohrenstraße, im Hotel Savoy, im Stammhaus des „Clubs von Berlin“ in der Jägerstraße oder im Schlosshotel Steglitz (Gutshaus Steglitz) und vielen anderen Stätten. Dabei gab es im Prinzip keine festgelegte Tagesordnung, jedoch wurden zu den meisten Gesprächsrunden Protokolle geführt, die unter geheimem Verschluss liegen. Lediglich einmal im Jahr, am Jahrestag der Gründung, hielt der jeweilige Zwingherr einen thematischen Vortrag, der aber in diesem Falle nicht protokolliert wurde.[1]

Die „Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin“ wurde im Verlauf ihres mittlerweile zweihundertjährigen Bestehens hinweg inhaltlich sowie personell ein Spiegelbild der deutschen Geschichte und ihrer Eliten. In dieser traditionell und preußisch, sicherlich auch in gewisser Hinsicht monarchistisch, aber politisch ansonsten weitestgehend nationalliberal bis neutral eingestellten Vereinigung, kam es bis zum heutigen Tage trotz mancher gegebenenfalls inhaltlich und thematisch bedingter Differenzen unter ihren Mitgliedern oder durch Verpflichtungen auf Grund ihrer teilweise hohen Positionen in Politik und Militär weder zu Auflösungserscheinungen noch zu zwingenden politischen Abhängigkeiten.

Zwingherren (Vorsitzende)

  • 1809–1829 Philipp Karl Buttmann, Philologe und Bibliothekar
  • 1829–1829 Friedrich Baron Eichler von Auritz, Major
  • 1829–1834 Friedrich Schleiermacher, ev. Theologe und Philosoph
  • 1834–1840 Friedrich August von Staegemann, Geh. Staatsrat
  • 1840–1851 Karl Lachmann, Philologe und Germanist
  • 1851–1874 Karl Gustav Homeyer, Geh. Obertribunalrat und Rechtshistoriker
  • 1874–1879 Lauchlan MacLean, Geh. Oberregierungsrat im Handelsministerium
  • 1879–1894 Gustav Homeyer, Staatsanwalt und Unterstaatssekretär im Staatsministerium
  • 1894–1899 Hermann Riem, Geh. Justizrat
  • 1900–1904 Eduard Droop, Ministerialdirektor im Justizministerium
  • 1904–1912 Theodor Hemptenmacher, Regierungsrat
  • 1912–1915 Justus Hermes, Ministerialdirektor
  • 1915–1931 Fritz Timann, Generalarzt und Sanitätsinspekteur
  • 1931–1937 Friedrich Schrader, Vizeadmiral
  • 1937–1948 Carl Semper, Präsident der preußischen Zentralgenossenschaftskasse
  • 1948–1960 Hans von Meibom Verwaltungsjurist und Oberpräsident
  • 1960–1962 Fritz Mussehl, bis 1933 Staatssekretär im Reichsernährungsministerium und Vizepräsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches
  • 1962–1966 Ferdinand Freiherr von Nordenflycht, Direktor beim Bundesrechnungshof
  • 1966–1976 Rudolf Weber-Lortsch, Bundesrichter
  • 1976–1990 Konrad Schmidt-Torner, Präsident der Bundesdruckerei
  • 1990–2002 Olaf Bergmann, Präsident des Oberverwaltungsgerichts
  • ab 2002 Herbert Voß, Studiendirektor

Bedeutende Mitglieder (Auswahl)

Einzelnachweise

  1. - Auszugsweise Vortragliste der Gesetzlosen Gesellschaft

Literatur

  • Die Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin. Gegründet am 4. November 1809. Festschrift zum 150jährigen Bestehen. Berlin 1959. 148 S.,
  • Clemens August Carl Klenze: Philipp Buttmann und die Gesetzlosen am 4./5. Dezember 1934 - eine Handschrift für die Mitglieder der gesetzlosen Gesellschaft; gedr. bei Reimar, 1834, Berlin, auch als Google-Buch: [1]
  • Andreas Arndt / Wolfgang Virmond: Hegel und die „Gesetzlose Gesellschaft“, in: Hegel-Studien 20 (1985), 113–116
  • Walter Boeckh: Ernst Moritz Arndt und sein Berliner Freundeskreis aus der „Gesetzlosen" und „Griechischen Gesellschaft" in: Zeitschrift des Vereins für die Geschichte Berlins, 54, 1937
  • Die Gesetzlose Gesellschaft zu Berlin. Festschrift zum 100jährigen Bestehen. 1809–1909. Beilage zur Allgemeinen Preußischen Staatszeitung Nr. 177 v. 28.VI. 1829

Weblinks


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