- Hermann Günther
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Hermann Günther (* 23. Mai 1882 in Berlin; † 7. Oktober 1945 im Speziallager Nr.1 Mühlberg/Elbe) war ein Reichsgerichtsrat.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Der evangelische Fabrikantensohn legte 1905 die erste Staatsprüfung („gut"), die zweite 1910 („gut") ab. Er wurde im gleichen Jahr Assessor. Dann wurde er 1914 Amtsrichter beim Amtsgericht Berlin-Mitte, 1913 Landrichter am Landgericht I Berlin, 1921 Kammergerichtsrat beim Kammergericht Berlin. An das Reichsgericht kam er 1932 zunächst als Hilfsrichter und wurde 1933 Reichsgerichtsrat.
Am 1. April 1942 wurde Günther Senatspräsident. Nach Kriegsende wurde er am 25. August 1945 in Leipzig mit 37 Richtern des Reichsgerichts verhaftet und ohne Gerichtsverfahren zunächst im Leipziger Gerichtsgefängnis inhaftiert. Später wurde er in das Speziallager Nr.1 Mühlberg/Elbe überführt.[1] Günther starb dort am 7. Oktober 1945.
Parteizugehörigkeit
- Zwei bis drei Jahre bis Ende 1931 in der Deutschen Volkspartei
- 1. Mai 1933 Eintritt in die NSDAP unter der Nr. 1.961.656
- seit 8. November 1936 Blockwart im Reichsbund Deutscher Beamter[2]
- seit 9. November 1937 Hoheitsträger
Ehrungen
- Silbernes Treudienst-Ehrenzeichen am 20. April 1938
- Goldenes Treudienst-Ehrenzeichen am 28. Mai 1942
Literatur
- Friedrich Karl Kaul: Geschichte des Reichsgerichts, Band IV (1933-1945), Ost-Berlin 1971.
Einzelnachweise
- ↑ August Schaefer "Das große Sterben im Reichsgericht", in: Deutsche Richterzeitung 1957, Seiten 249, 250.
- ↑ Marius Hetzel: Die Anfechtung der Rassenmischehe in den Jahren 1933-1939, Tübingen 1997, S. 101.
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