- Hermann von Hillern
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Hermann von Hillern (* 25. August 1817 in Karlsruhe; † 8. Dezember 1882 ebenda) war badischer Hof- und Geheimer Archivrat unter Großherzog Karl Ludwig Friedrich.
Er war eines von 16 Kindern des Justin von Hillern (1771-1851), der ebenfalls in gleicher Stellung am Hof gedient hatte. Hermann von Hillerns letzte Stellung wird als Großherzoglicher badischer Kammerherr, Kreis- und Hofgerichtsdirektor und Landesgerichtspräsident beschrieben[1]. Die protestantische Familie von Hillern entstammt der Stadt Nürnberg, von wo Teile im 16. Jahrhundert zunächst ins Allgäu – nach Isny – auswanderten, Teile im folgenden Jahrhundert weiter nach Biberach zogen. 1739 erfolgte dort die Erhebung in den Adelsstand.
Hermann von Hillern studierte Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg und schloss sich dort dem Corps Suevia an.[2] Er heiratete 1857 Wilhelmine von Hillern, die daraufhin ihre Bühnenkarriere aufgab und anschließend erfolgreiche Schriftstellerin wurde. Aus der Ehe sind drei Töchter hervorgegangen. Am 26. März 1856 wurde von Hillern Regierungsrat[3], 1864 Oberstaatsanwalt, 1868 Direktor des Freiburger Kreis- und Hofgerichtes.[4]
Hermann von Hillern bewegte sich in den damals sehr fortschrittlichen liberalen Kreisen und war aufs engste befreundet mit Gottfried von Dusch (1821-1891), Heinrich Goll, Karl Wielandt († 1907)[5] und Adolf Kußmaul (1822-1902)[6].
Quellen
- ↑ Stammtafeln des Adels des Großherzogtums Baden, 1886, Seite 197
- ↑ Kösener Corpslisten 1960, 67, 277
- ↑ Großherzoglich Badisches Regierungsblatt, Seite 127
- ↑ Edelgard Spaude: Eigenwillige Frauen in Baden, Verlag Rombach, 1999, ISBN 9783793008903, Seite 41
- ↑ Institut für Europäische Geschichte (Mainz), Veröffentlichungen, Band 47, Seite 66, 1968
- ↑ Adolf Kußmaul: Jugenderinnerungen eines alten Arztes, Seite 129, 1902
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