- Horst Franz (MfS)
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Horst Franz (* 21. September 1933 in Braschen) war ein Oberst des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR. Von 1985 bis zur Auflösung des MfS 1989/90 leitete er die für Terrorabwehr zuständige Hauptabteilung XXII (HA XXII).
Leben
Horst Franz wurde 1933 in Braschen (dem heutigen Brzózka) geboren. Nach dem Besuch der Volksschule wurde er 1953 beim MfS in der Abteilung Personenschutz eingestellt. Später wechselte Franz zur Abteilung V (Staatsapparat, Kultur, Kirchen, Untergrund) der MfS-Bezirksverwaltung (BV) Cottbus. Von 1958 bis 1960 besuchte er einen Zweijahreslehrgang an der Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit (JHS) in Potsdam-Eiche. Ab 1960 war Franz stellvertretender Leiter der MfS-Kreisdienststelle (KD) Finsterwalde. 1965 wurde ihm die Leitung der KD Liebenwerda übertragen, ehe er 1970 zum Leiter der Abteilung VI (Passkontrolle, Terrorismus, Interhotels) der BV Cottbus ernannt wurde. Ein 1966 begonnenes Fernstudium an der JHS schloss Franz 1971 als Diplom-Jurist ab. Der Titel der gemeinsam mit Walter Schuster verfassten Arbeit lautete „Die operative Kontrolle bei Personen, die aus privaten Gründen zum Zwecke von Verwandtenbesuchen aus der BRD, anderen nichtsozialistischen Staaten und Westberlin in die DDR einreisen, durch Zusammenwirken der Abteilung VI und der Kreisdienststelle“[1].
1978 wurde Franz zum Stellvertreter des Leiters der Abteilung XXII (Terrorabwehr) in der MfS-Zentrale in Berlin ernannt. Die Abteilung XXII war zuständig für die Aufdeckung und Verhinderung von Gewaltakten gegen die DDR sowie für die Beobachtung des internationalen Terrorismus.[2] Vereinzelt unterstützte das MfS jedoch auch Terrorgruppen, sofern sich diese ausschließlich gegen den Westen richteten und ein Bekanntwerden der Unterstützung nicht zu befürchten war.[3] Eine juristische Verfolgung Franz' nach 1990 wegen der Unterstützung der RAF stellte das Berliner Landgericht jedoch ein, da diese bereits in ähnlichen Fällen gescheitert war und Franz zudem als verhandlungsunfähig galt.[4]
Zum 1. Januar 1985 übernahm er die Leitung der Abteilung (nach Vereinigung mit Abteilung XXIII ab 1989 HA) XXII von Harry Dahl. 1986 promovierte er an der JHS mit einer Kollektivdissertation zum Thema „Die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur Abwendung von Angriffen und Gefahren des von Organisationen, Gruppen und Einzelkräften praktizierten Terrorismus“[5] .
Im Zuge der Wende in der DDR wurde Horst Franz im Januar 1990 entlassen. 2001 unterzeichnete er zusammen mit 22 weiteren ehemaligen MfS-Offizieren eine Erklärung ehemaliger MfS-Verantwortlicher, in der diese eine „permanenten Hexenjagden auf Inoffizielle Mitarbeiter“ des MfS beklagten.[6]
Literatur
- Tobias Wunschik: Die Hauptabteilung XXII: „Terrorabwehr“, MfS-Handbuch III/16, BStU, Berlin 1996, PDF, 602 KB.
- Jens Gieseke: Franz, Horst. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4, Band 1.
Einzelnachweise
- ↑ JHS MF GVS 160–24/71, zit. n. Günter Förster: Bibliographie der Diplomarbeiten und Abschlußarbeiten im postgradualen Studium der Juristischen Hochschule des MfS, BStU, Berlin 1998, (PDF, 3 MB).
- ↑ Vgl. Roland Wiedmann: Die Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989, MfS-Handbuch, BStU, Berlin 1995, PDF, 1,7 MB, S. 258.
- ↑ Vgl. Wunschik, Hauptabteilung XXII, S. 7.
- ↑ Vgl. Thorsten Thaler: Wer zahlt die Bergungskosten?, in: JF 34/98, sowie Hubertus Knabe: West-Arbeit des MfS – Das Zusammenspiel von „Aufklärung“ und „Abwehr“, Berlin 1999, S. 270, FN 754.
- ↑ JHS GVS o001 - 30/86, zit. n. Günter Förster: Die Dissertationen an der „Juristischen Hochschule“ des MfS − Eine annotierte Bibliographie, BStU, Berlin 1997, (Online-Version).
- ↑ Vgl. Stasiopfer.de: Medienberichte, eingesehen am 20. Juni 2011.
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