Institut für Theorie des Staates und des Rechts

Institut für Theorie des Staates und des Rechts

Das Institut für Theorie des Staates und des Rechts (ITSR) war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ein außeruniversitäres Institut mit Sitz in Berlin-Mitte, das als Akademieinstitut zur Forschungsgemeinschaft der Akademie der Wissenschaften der DDR gehörte.

Gegründet wurde das Institut am 31. Oktober 1972,[1] als Direktor fungierte Wolfgang Weichelt.[2] Dem ITSR gehörten rund 85 Mitarbeiter an, darunter rund 65 Wissenschaftler,[2] die sich insbesondere mit Grundlagenforschung in den Rechtswissenschaften beschäftigten.[3] Die politisch-ideologische Basis der Arbeit waren dabei die Ergebnisse der Babelsberger Konferenz von 1958, welche die marxistisch-leninistische geprägte Staats- und Rechtstheorie in der DDR bestimmten. Ab 1975 führte das Institut eine Reihe von Symposien zur Rechtstheorie mit internationaler Beteiligung durch.[4]

Strukturell gliederte sich das Institut in Bereiche für „Staats- und Verfassungstheorie“, „Rechtstheorie“, „Analyse und Kritik des bürgerlichen Staates und Rechts und der bürgerlichen Staats- und Rechtsideologie“, „Staats- und rechtstheoretische Fragen der Wirtschaftsleitung“ sowie „Völkerrecht“.[5] Als Bereichsleiter für Völkerrecht war von 1983 bis 1991 der Jurist Bernhard Graefrath tätig, der in der DDR zu den führenden Rechtswissenschaftlern in diesem Rechtsgebiet zählte.[6]

In der Zeit der politischen Wende in der DDR erfolgte Ende 1989 die Umbenennung in „Institut für Rechtswissenschaft“. Zum Direktor wurde im März 1990 Karl-Heinz Röder, zuvor stellvertretender Institutsdirektor und vorübergehend amtierender Institutsdirektor, gewählt.[7] Im gleichen Jahr wurde das Institut evaluiert und im Ergebnis zum Ende des Jahres 1991 aufgelöst.[7]

Einzelnachweise

  1. Rosemarie Will: Die juristische Fakultät in der DDR. In: Stefan Grundmann, Michael Kloepfer, Christoph G. Paulus, Rainer Schröder, Gerhard Werle (Hrsg.): Festschrift 200 Jahre Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Geschichte, Gegenwart und Zukunft. De Gruyter, Berlin und New York 2010, ISBN 978-3-89949-629-1, S. 797−848
  2. a b Institut für Theorie des Staates und des Rechts (ITSR) Berlin-Mitte. In: Werner Scheler: Von der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin zur Akademie der Wissenschaften der DDR: Abriss zur Genese und Transformation der Akademie. K. Dietz, Berlin 2000, ISBN 3-32-001991-0, S. 446
  3. Institut für Rechtswissenschaft (IfR), Berlin. In: Heinrich Best (Hrsg.): Sozialwissenschaften in der DDR und in den neuen Bundesländern: Ein Vademecum. Informationszentrum Sozialwissenschaften, Berlin 1992, ISBN 3-82-060083-3, S. 272
  4. Uwe-Jens Heuer: Die Rechtsordnung der DDR: Anspruch und Wirklichkeit. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1995, ISBN 3-78-903631-5, S. 558
  5. Jürgen Kocka, Renate Mayntz: Wissenschaft und Wiedervereinigung: Disziplinen im Umbruch. Akademie-Verlag, Berlin 1998, ISBN 3-05-003270-7, S. 199 (Fußnote 40)
  6. Jan Wielgohs: Graefrath, Bernhard. In: Wer war wer in der DDR? 5. Ausgabe. Ch. Links Verlag, Berlin 2010, ISBN 978-3-86153-561-4, Band 1, S. 318.
  7. a b Karl A. Mollnau, Heinz Mohnhaupt: Deutsche Demokratische Republik 1958−1989. Band 5 der Reihe: Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944−1989): Einführung in die Rechtsentwicklung mit Quellendokumentation. Vittorio Klostermann, Frankfurt am Mai 2004, ISBN 3-46-503300-0, S. XXXVII−XXXIX

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