- Ilanzer Artikel
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Die Ilanzer Artikel bezeichnen zwei Verordnungen von 1524 und 1526, die eine völlige Neuordnung des Landesrechts des Freistaats der Drei Bünde bedeuteten und die Geschichte Graubündens massgeblich prägten. Durch die Artikel wurde Ilanz zum Ausgangspunkt der bündnerischen Reformation.
Allgemein setzte sich in den Ilanzer Artikeln eine im 15. Jahrhundert beginnende Tendenz fort, den einzelnen Gemeinden und Nachbarschaften umfassende Autonomie zuzugestehen. Die Artikel stehen im Gesamtzusammenhang der Ablösung der feudalen Gesellschaft und des Lehnswesens hin zu kleinräumigen Strukturen mit demokratischen Rechten und umfassenden bürgerlichen Freiheiten.
Die ersten Ilanzer Artikel von 1524 umfassten 18 Punkte. Sie waren gegen den Missstand des spätmittelalterlichen Kirchenwesens gerichtet und forderten eine Präsenz des Bischofs am Hof in Chur und der Ortsgeistlichen in ihren Pfarreien. Ausserdem oblag nun die Pfarrwahl den Gemeinden. Das Kirchenrecht wurde aus allen weltlichen Belangen herausgenommen.
In den zweiten Ilanzer Artikeln von 1526 wurden die Rechte der katholischen Kirche und des Bischofs stark beschnitten. Sie waren das Ergebnis eines Religionsgesprächs zwischen Anhängern und Gegnern der Reformation und zeichneten sich durch einen radikaleren Grundzug aus. Massgeblich beeinflusst waren sie durch die Mitarbeit von Johannes Comander, dem Bündner Reformator. Die Klöster unterstanden fortan staatlicher Kontrolle und durften bis auf weiteres keine Novizen mehr aufnehmen. Die Bischofswahl erfolgte durch das Domkapitel, benötigte aber die Zustimmung des Gotteshausbundes. Die Frondienstbarkeit und die Zehntenabgabe wurden auf ein Minimum beschränkt.
Mit den Ilanzer Artikeln gingen die letzten Hoheitsrechte des Bischofs für das ganze Gebiet der drei Bünde verloren. Das Oberengadin wurde dadurch völkerrechtlich ein souveränes Glied im Freistaat der drei Bünde. [1]
Die Ilanzer Artikel hatten Geltung bis zum Ende des Staates Alt Fry Rätien im Zuge der Napoleonischen Umwälzungen in Europa. Auch der moderne Kanton Graubünden schreibt in seiner Gesetzgebung das Erbe der Ilanzer Artikel fort.
Einzelnachweise
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