- Präsident der Italienischen Republik
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Der Präsident der Italienischen Republik (italienisch Presidente della Repubblica Italiana) ist gemäß der Verfassung Staatsoberhaupt Italiens und das Symbol seiner Einheit.
Laut Verfassungsnorm nimmt er vorwiegend repräsentative Funktionen wahr, beteiligt sich an der Regierungsbildung und ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte. In der Verfassungswirklichkeit kommt ihm nicht selten eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung von Regierungskrisen zu, die in der italienischen Republik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wesentlich häufiger waren als in anderen europäischen Ländern. Seine wichtigste Befugnis ist die Auflösung des Parlaments (einer Kammer oder beider). Er darf diese aber in den letzten sechs Monaten seines Mandats nicht ausüben, es sei denn, sie stimmen mit den letzten sechs Monaten der Legislaturperiode zur Gänze oder zum Teil überein.
Der Staatspräsident wird von den beiden in gemeinsamer Sitzung zusammentretenden Parlamentskammern (parlamento in seduta comune) und Vertretern der 20 Regionen gewählt: Drei pro Region, mit Ausnahme des Aostatals, das nur einen Vertreter entsenden darf. Die Wahl des Präsidenten findet durch geheime Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit der Versammlung statt. Nach dem dritten Wahlgang genügt die absolute Mehrheit. Wählbar in dieses Amt sind alle Italiener, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und im vollen Besitz ihrer bürgerlichen und politischen Rechte sind. Die reguläre Amtszeit des Präsidenten beträgt 7 Jahre.
Die offizielle Residenz des Präsidenten befindet sich im Quirinalspalast in Rom. Zusätzlich stehen ihm auch eine Villa in Castelporziano, in der Nähe Roms, und die Villa Rosebery bei Neapel zur Verfügung. Alle ehemaligen Staatspräsidenten sind nach dem Ende ihrer Amtszeit von Rechts wegen Senatoren auf Lebenszeit.
Gegenwärtiger Amtsinhaber ist seit 2006 Giorgio Napolitano.
Siehe auch
Weblinks
- Webauftritt des Präsidenten (deutsch)
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