Herrschertitel

Herrschertitel

Der Herrschertitel steht dem Oberhaupt in einem monarchisch geführten Staat zu.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Im Westfälischen Frieden erhielten alle reichsunmittelbaren Territorialherren im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation die Landeshoheit über ihr „Staatsgebiet“ zugesprochen, darunter auch sehr kleine Einheiten. Dies führt dazu, dass hier historisch auch sehr niederrangige Adelstitel (siehe dort) Herrschertitel sein konnten.

International

Im übrigen Europa kam das nur ganz selten vor, so dass hier lediglich bei den höchsten Adelstiteln davon ausgegangen werden kann, dass sie als Herrschertitel verstanden werden. Dazu zählen:

Herrschertitel nach Ländern Pro Land sind die Titel in absteigender Wertigkeit angeordnet.

  • Deutschland/Österreich - Kaiser, König, Erz-/Groß-Herzog, Herzog, Kur-Fürst*, Mark-, Land-, Pfalzgraf, (Reichs-)Fürst, (Reichs-)Graf, Freiherr, Baron, Ritter, Junker, Edler

Anmerkung: Die Bedeutung der einzelnen Titel veränderte sich im Verlaufe der Zeit siehe Stammesherzöge - Titularherzöge. Im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, welches neben dem heutigen Deutschland und Österreich auch Liechtenstein, Luxemburg, Belgien, Niederlande (bis 1648), Schweiz (bis 1648), Tschechien (Böhmen), und Teile des heutigen Polens, Frankreichs und Italien umfasste, spielte es eine erhebliche Rolle, wer der Lehnsherr des jeweiligen Landesherrn war. Reichsunmittelbare Gebiete und die zugehörigen Titel waren z. B. Herrschaften, freie Reichsstädte, Reichsgrafen, Reichsfürsten. Markgrafen/Pfalzgraf/Fürsten/Herzöge mit dem Recht den Kaiser zu wählen trugen den Titel Kurfürst sie stellten die ranghöchsten Adelsklasse nach dem Kaiser dar. Mit dem Ende des Römischen Reiches fiel der Kurtitel fast überall (Ausnahme: Kurfürstentum Hessen) weg. Einige Kurfürstentümer wurden zu Königreichen oder Großherzogtümern. Adelstitel, die nicht vom Reich sondern von einem König, Großherzog etc. vergeben wurden, sind entsprechend keine Reichs- sondern Land- bzw. z. B. preussische Junker.

Beispiel

Abdruck einer Urkunde des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten mit großem Titel

Da ein Herrscher über eine Vielzahl von Territorien gebieten kann, gibt es den Großen Titel, der alle diese Gebiete mit dem jeweiligen Titel – im Rang absteigend und innerhalb des gleichen Rangs nach dem Alter des Erwerbs – vollständig aufzählte. Als Beispiel hier der Große Titel des Kaisers von Österreich:

Franz Joseph I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem etc., Erzherzog von Österreich, Großherzog von der Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steier, Kärnten, Krain und der Bukowina, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska, Fürst von Trient und Brixen, Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc., Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark, Großwoiwode der Woiwodschaft Serbien etc. etc.

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