Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft

Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft
Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft
Japanischer Name
Kanji 第二次日韓協約
Rōmaji nach Hepburn Dai-ni-ji Nikkan kyōyaku
Übersetzung Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft
Koreanischer Name
Hangeul 제2차 한일 협약
Hanja 第二次韓日協約
Revidierte Romanisierung Je-i-cha Han-il hyeobyak
McCune-Reischauer Che-i-ch'a Han-il hyŏbyak
Übersetzung Zweite Koreanisch-Japanische Übereinkunft

Die Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft, auch Japanisch-Koreanischer Protektorationsvertrag genannt, wurde zwischen Groß-Korea und dem Japanischen Kaiserreich am 17. November 1905 abgeschlossen. Beeinflusst wurde der Inhalt des Vertrages vom Ausgang des Russisch-Japanischen Krieges.

Der Vertrag bewirkte, dass Korea ein Protektorat Japans wurde und seine Souveränität verlor.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Dem Sieg Japans im Russisch-Japanischen Krieg mit dem daraus resultierenden Rückzug der russischen Hegemonie über Korea folgend, und dem Taft-Katsura-Abkommen, in welchem die Vereinigten Staaten ihr Einverständnis abgaben, sich Japan gegenüber nicht in Belange einzumischen, welche Korea betrafen, strebte die japanische Regierung eine Formalisierung seiner Interessensphäre über die Koreanische Halbinsel an.

Flagge des Generalresidenten

Abgesandte der Nationen Japan und Korea trafen sich in Hanseong, um eine Lösung ihrer Differenzen in Belangen bezüglich Koreas zukünftiger Außenpolitik zu lösen. Um die Situation zu entspannen, wurde von der japanischen Seite Fürst Itō Hirobumi ausgewählt, um mit den koreanischen Führern zu verhandeln. Er war diesen wohlbekannt und hatte mit dem koreanischen Kaiser Gojong ein gutes Verhältnis.[3] Am 17. November 1905 unterzeichnete das koreanische Kabinett eine Übereinkunft, durch welche Japan vollständig die Verantwortung für Koreas Außenpolitik übernahm; zugleich wurden alle Handelsangelegenheiten, welche über koreanische Häfen liefen, unter japanische Aufsicht gestellt. Verwaltet werden soll dies durch die Schaffung des neuen Postens des Generalresidenten als zentrale Anlaufstelle.[4]

Lee Wan-Yong (Aufnahme zwischen 1905 und 1915)

Der Vertrag wurde in Kraft gesetzt, nachdem die Unterschriften von fünf koreanischen Ministern vorlagen[5] (welche später von koreanischen Historikern als „die Fünf-Eulsa-Verräter“ verunglimpft wurden):

  • Minister der Erziehung Lee Wan-Yong (kor. 이완용, 李完用)
  • Minister der Armee Yi Geun-taek (이근택, 李根澤)
  • Minister des Inneren Yi Ji-yong (이지용, 李址鎔)
  • Minister des Äußeren Pak Je-sun (박제순, 朴齊純)
  • Minister der Landwirtschaft, Handel und Industrie Gwon Jung-hyeon (권중현, 權重顯)

Der Vertrag wurde am 23. November veröffentlicht.[6] Als Begründung zur Annahme der Bedingungen des Vertrages erklärte Yi Wan-Yong auch für die anderen vier Minister: „Die Diplomatie unseres Landes ist bis in die heutige Zeit ohne Unterlass unbeständig gewesen. Als Folge hat Japan zwei große Kriege geführt und schwere Verluste erlitten, hat aber am Ende für die Einstellung Koreas gebürgt. Sollte unsere Diplomatie wieder einmal zu einer Störung der fernöstlichen Beziehungen führen, wäre dies unerträglich [für uns], sodass die Forderungen nicht zurückweisbar sind. Dies hat sich unsere Nation selbst zu schulden kommen lassen […]. Japan ist dazu entschlossen, seine Ziele zu erreichen, und da Japan stark und Korea schwach ist, haben wir nicht die Macht uns dem zu verweigern. Heute, da es zur Zeit keine Gefühlsgegensätze gibt und keine Krise droht, sollten wir ein harmonisches Verständnis erzielen.[7]

Dieser Vertrag legte die Grundlage für die 1907 geschlossene Dritte Japanisch-Koreanische Übereinkunft und dem 1910 gefolgten Japanisch-Koreanischen Vereinigungsvertrag.

Die Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft wurde ausdrücklich durch den Grundlagenvertrag zwischen Japan und der Republik Korea 1965 durch beide Vertragspartner als „schon Null und Nichtig“ deklariert.

Vertragsinhalt

Insgesamt wurden fünf Vertragspunkte in diesem Vertrag festgehalten. Die wichtigsen Punkte und deren wichtigste Inhalte waren:[5]

  • In Artikel 1 wurde geregelt, dass das Japan zukünftig die Auslandsvertretung und -repräsentation für Korea übernimmt.
  • In Artikel 2 verpflichtete sich Japan, alle noch gültigen Verträge Koreas mit ausländischen Mächten, die es bereits abgeschlossen hatte, fortzuführen und gegebenenfalls durchzusetzen. Korea wiederum durfte keine weiteren Verträge mit ausländischen Mächten unterzeichnen.
  • In Artikel 3 wurde eine ständige Vertretung der japanischen Regierung am Kaiserhof Koreas ausgehandelt. Diese Vertretung, genannt „General-Resident“, hatte die Aufgabe sich um diplomatische Angelegenheiten zu kümmern und dirigieren.
  • In Artikel 5 verpflichtete sich Japan, das Wohl und die Würde des koreanischen Kaiserhauses zu erhalten.

Auf Verlangen Gojongs wurde eine zeitliche Begrenzung des Vertrages eingearbeitet. Diese wurde in der Präambel niedergeschrieben. In dieser lautet es, dass der Vertrag „solange dienen soll, bis der Moment gekommen ist, an dem erkannt wird, dass Korea nationale Stärke erreicht hat.[4]

Legalitätsdisput, Anfechtungsversuche und sonstige Nachspiele

Legalitätsdisput zum Vertrag

Einige Staatsmänner haben die Übereinkunft nicht unterzeichnet. Dies waren:

  • Kaiser Gojong von Groß-Korea
  • Premier-Minister Han Gyu-seol (한규설, 韓圭卨)
  • Minister der Justiz Yi Ha-yeong (이하영, 李夏榮)
  • Minister der Finanzen Min Yeong-gi (민영기, 閔泳綺)

Die fehlenden Unterschriften, besonders die des Kaisers, veranlassen koreanische Historiker dazu, über die juristische Legalität des Vertrages zu disputieren. Allerdings war Itō Hirobumi das Dekret Gojongs vom 3. August 1885 bekannt, wonach es bei Verträgen zwischen Groß-Korea und anderen Nationen ausreiche, wenn das Siegel des Außenministeriums auf dem Dokument vorhanden ist.[8] Dies tat Pak Je-sun in seiner Funktion als Außenminister mittels des entsprechenden Siegels; der Vertrag trat daraufhin sofort in Kraft.

Als Begründung zur Ablehnung der Bedingungen des Vertrages erklärte Han Gyu-seol: Er gebe zwar zu, dass „[Korea] nicht aus eigener Kraft heraus seine Unabhängigkeit erhalten kann“, aber er würde jeden kaiserlichen Befehl Gojongs verweigern, den Protektorats-Vertrag zu unterschreiben, auch wenn dies Zwangsrücktritt und Bestrafung durch den Kaiser wegen „Illoyalität“ nach sich ziehen würde.[9]

Volksprotest

Als der Vertrag unter der Bevölkerung Koreas bekannt wurde, gab es dort auch Protest. Jo Byeong-se und Mihn Yong-hwan, welche hohe Beamte und führende Widerständler gegen diese Übereinkunft zwischen Japan und Korea waren, begingen Selbstmord als Zeichen ihres Widerstandes. Örtliche Yangbans und einfache Bürger gründeten Freischaren, damals in Korea (und heutzutage noch in Nord- und Südkorea) Rechtschaffende Armeen genannt. Die aus diesem Anlass gegründeten Freischaren wurden (und werden) dort Eulsa Euibyeong (을사의병, 乙巳義兵, Rechtschaffende Armee gegen den Eulsa-Vertrag) genannt.

Nachträgliche Anfechtung

Kaiser Gojongs spät-nachträglicher Hilfsgesuch bezüglich der Zweiten Japanisch-Koreanischen Übereinkunft

Gojong ließ Briefe zu den Großmächten zur Ersuchung von Unterstützung gegen das Inkrafttreten und die „illegale Signierung“ des Vertrags senden.[1][10] Bis zum 21. Februar 2008 konnten 17 solcher Briefe aufgrund des Kaiserlichen Siegels als ihm zugehörig identifiziert werden.

Hinterher, im Jahre 1907, sandte der koreanische Kaiser Gojong drei geheime Abgesandte zu den Haager Friedenskonferenzen, um dort gegen das Inkrafttreten des Vertrages zu protestieren. Dennoch lehnten die Großmächte der Welt eine Teilnahme Koreas an dieser Konferenz ab. Der Vertrag blieb auch weiterhin bis zur Kapitulation Japans im Zweiten Weltkrieg international unbestritten.

Namen des Vertrages

In westlichen Veröffentlichungen wird die Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft auch als „(Japanisch-Koreanischer) Protektoratsvertrag“ bezeichnet.

Zu Zeiten des Abschlusses der Übereinkunft wurde er in Japan Japanisch-Koreanischer Verhandlungs-Vertrag (jap. 日韓交渉条約, Nikkan kōshō jōyaku), und in Korea Koreanisch-Japanischer Verhandlungs-Vertrag (한일 협상 조약, 日韓交渉條約, Hanil hyeopsang joyak) genannt.

Im Japanischen ist die Übereinkunft unter verschiedenen Namen bekannt, darunter als „Zweite Japanisch-Koreanische Übereinkunft“ (第二次日韓協約, Dainiji nikkan kyōyaku). Er wird aber auch „Isshi-Schutzvertrag“ (乙巳保護条約, Isshi hogo jōyaku, auch als Itsushi hogo jōyaku transkribiert[11], was übersetzt „Itsushi-Schutzvertrag“ bedeutet) und „Protektionsvertrag gegenüber Korea“ (韓国保護条約, Kankoku hogo jōyaku) genannt.

Auch im Koreanischen ist die Übereinkunft unter verschiedenen Namen bekannt, darunter als „Zweite Koreanisch-Japanische Übereinkunft“ (제2차 한일 협약, 第二次韓日協約, jeicha hanil hyeobyak) bekannt. Er wird aber dort vor allem umgangssprachlich auch als „Eulsa-Vertrag“ (을사 조약, 乙巳條約, Eulsa joyak) bezeichnet. Auch wird er „Eulsa-Schutzvertrag“ 을사 보호 조약, 乙巳保護條約, Eulsa boho joyak) genannt.

Die Namen „Isshi“ (bzw. „Itsushi“) und „Eulsa“ (jap. 乙巳; kor. 을사) haben ihre Namen aus dem Chinesischen Kalender, dessen ein jeder seiner 60 Zyklen einen eigenen Namen trägt. Der Name entspricht dem 42. Jahr des 60-Jahre-Zyklus’ dieses Kalenders, zu welchem auch der Vertrag unterzeichnet wurde.

Trivia

Unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung

Um mit allen Mitgliedern des koreanischen Kabinetts gleichzeitig sprechen zu können, wurde als Termin der 17. November 1905 gewählt; an diesem Tag war das Kabinett zum Mittagessen bei der japanischen Gesandtschaft im Palast eingeladen. Dieses Datum wurde dann auch das Datum der Vertragsunterzeichnung.[12]

Entlang der von den Ministern benutzten Wege zum Palast, um am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen zu können, ließ Itō Wachposten der Kaiserlich Japanischen Armee aufstellen; diese waren seit 1885 legal nach dem Vertrag von Tientsin in Korea stationiert. Auch um den Palast und an Schlüsselpositionen Hanseongs wurden Wachposten errichtet. Offiziell wurde dies mit dem Schutz aller Beteiligten an den Verhandlungen erklärt. Es ist aber davon auszugehen, dass Itō eine Art „Nachrichtensperre“ etablierte, da er befürchtete, Proteste des Volkes könnten die Verhandlungen stören, sollten zu diesem Zeitpunkt schon vorab Informationen darüber von den Vertragsparteien nach außen getragen werden können. Auch die Minister wurden erst im Palast über den Vertragsinhalt informiert.[12]

Zu den nachträglichen Ungültigmachungsversuchen

Die in den koreanischen Medien öfters anzutreffende Behauptung, Pak Je-sun habe nicht selbst gesiegelt, sondern wurde von der japanischen Delegation gezwungen oder der Siegelring wurde ihm gestohlen und die japanische Delegation habe selber gesiegelt, geht auf eine Mutmaßung Gojongs zurück. Dieser hatte in einem Brief kurz nach der Unterzeichnung jene Mutmaßungen niedergeschrieben, da er zu diesem Zeitpunkt nicht glauben wollte, dass Pak Je-sun dies ohne seine ausdrückliche Einwilligung tun würde. Bis heute gibt es keinen Beweis für diese Behauptungen.[13] In den späteren Briefen Gojongs (um 1906) wird diese Annahme nicht mehr erwähnt.[14]

Siehe auch

Literatur

  • W. G. Beasley: Japanese Imperialism 1894–1945. Oxford University Press, 1991, ISBN 0-1982-2168-1.
  • „The 1905 Agreement“: Unter dieser Überschrift steht dort der Vertragstext auf Englisch, abgerufen am 27. Dezember 2009.

Einzelnachweise

  1. a b Korea.net: Emperor Gojong’s letter to German Kaiser discovered, Yoon Sojung, veröffentlicht am 21. Februar 2008, abgerufen am 12. Dezember 2009.
  2. JoongAng Daily: Painful, significant landmark, Brian Lee, veröffentlicht am 23. Juni 2008, abgerufen am 12. Dezember 2008.
  3. Peter Duus, The Abacus and the Sword: The Japanese Penetration of Korea, 1895–1910, University of California Press, 1995, S. 189.
  4. a b Shigeki Sakamoto, The validity of the Japan-Korea Protektorate Treaty, in: Kansai University review of law and politics, Band 18, März 1997, S. 59.
  5. a b Internet Archiv: Full text of „To-morrow in the East“, Douglas Story, Chapman & Hall, Ltd., 1907, S. 108 ff.
  6. Shigeki Sakamoto, The validity of the Japan-Korea Protektorate Treaty, in: Kansai University review of law and politics, Band 18, März 1997, S. 60.
  7. Peter Duus, The Abacus and the Sword: The Japanese Penetration of Korea, 1895–1910, University of California Press, 1995, S. 192.
  8. Internet Archiv: Full text of „To-morrow in the East“, Douglas Story, Chapman & Hall, Ltd., 1907, S. 108.
  9. Peter Duus, The Abacus and the Sword: The Japanese Penetration of Korea, 1895–1910, University of California Press, 1995, S. 191.
  10. The Chosun Ilbo (English Edition): Emperor Gojong’s Letter to German Kaiser Unearthed, veröffentlicht am 21. Februar 2008, abgerufen am 28. Dezember 2009.
  11. Yahoo! Japan - Wörterbuch: 乙巳 in Nationalsprache, gefunden am: 24. Dezember 2009
  12. a b Peter Duus, The Abacus and the Sword: The Japanese Penetration of Korea, 1895–1910, University of California Press, 1995, S. 190 f.
  13. Peter Duus, The Abacus and the Sword: The Japanese Penetration of Korea, 1895–1910, University of California Press, 1995, S. 194.
  14. Internet Archiv: Full text of „To-morrow in the East“, Douglas Story, Chapman & Hall, Ltd., 1907, S. 133.

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