Grundlagenvertrag zwischen Japan und der Republik Korea

Grundlagenvertrag zwischen Japan und der Republik Korea
Grundlagenvertrag zwischen Japan und der Republik Korea
Japanischer Name
Kanji 日韓基本条約
Hepburn Nikkan Kihon Jōyaku
Übersetzung Grundlagenvertrag zwischen Japan und Korea
Koreanischer Name
Hangeul 한일기본조약
Hanja 韓日基本條約
Revidiert Hanil Gibon Joyak
McCune-Reischauer Hanil Gipon Choyak
Übersetzung Grundlagenvertrag zwischen Korea und Japan

Der Grundlagenvertrag zwischen Japan und der Republik Korea, auch Grundlagenvertrag zwischen der Republik Korea und Japan genannt, wurde am 22. Juni 1965 in Tokio unterzeichnet, um diplomatische Beziehungen zwischen Japan und der Republik Korea (Südkorea) herzustellen. Nach der Ratifizierung durch beide Staaten trat er am 18. Dezember 1965 in Kraft.

Korea wurde 1910 als eine Provinz des Japanischen Kaiserreichs eingegliedert. Eine der Nachfolgestaaten nach der Unabhängigkeit der Koreanischen Halbinsel nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war Südkorea. Aus diesem Hintergrund heraus sind die Beziehungen der beiden Länder noch bis in die heutige Zeit stark vorbelastet. Der Grundlagenvertrag war ein wichtiger Schritt zur Normalisierung der Beziehungen. Im Jahr 1951 fand bereits die erste Präliminarkonferenz zwischen den beiden Ländern zur Normalisierung der diplomatischen Beziehungen statt, und ab dem folgenden Jahr wurden weitere sieben Konferenzen veranstaltet.

Im Grundlagenvertrag, der als Ergebnis dieser Verhandlungen 1965 abgeschlossen wurde, wurde bestätigt, dass alle Verträge „zwischen dem Japanischen Kaiserreich und dem Koreanischen Kaiserreich am und vor dem 22. August 1910 bereits ungültig sind“ und dass die Regierung der Republik Korea „die einzige legitime [koreanische] Regierung“ ist.[1]

Bei den Verhandlungen gingen die Standpunkte der beiden Staaten bei der Diskussion der Gültigkeit des Japanisch-Koreanischen Annexionsvertrages vom 22. August 1910 am weitesten auseinander, durch den Korea eine japanische Kolonie geworden war. Japan vertrat (und vertritt) die Ansicht, dass der Annexionsvertrag erst mit dem Inkrafttreten des Friedensvertrag von San Francisco ungültig geworden sei, womit die Legimität der Eingliederung Koreas in das Japanische Kaiserreich gegeben wäre. Südkorea vertrat (und vertritt) bis heute den Standpunkt, dass der Annexionsvertrag selbst auch ungültig ist, da die Unterzeichnung auf japanischen Druck stattgefunden habe und daher illegal gewesen sei.

Schließlich wurde eine zweideutige Formulierung im Grundlagenvertrag gewählt, die bis heute von beiden Ländern unterschiedlich interpretiert wird. Es wurde festgehalten, dass der Annexionsvertrag von 1910 „bereits ungültig ist“ und beide Seiten stimmten stillschweigend zu, dass jeweils nach ihren eigenen Ansichten diese Formulierung ausgelegt werden konnte. Dieses Ergebnis wurde verursacht durch die Situation des Kalten Krieges, in dem beide, Japan und Südkorea, von den USA gedrängt wurden, ihre Beziehungen zu normalisieren und zu einem Ergebnis kommen mussten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Glenn D. Hook, Julie Gilson, Christopher W. Hughes, Hugo Dobson: Japan’s International Relations: Politics, Economics, and Security, S. 491, Verlag: Routledge, 2001

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