- Johann Wernz
-
Johann Wernz (* 5. Februar 1819 in Rehhütte bei Speyer; † 21. November 1895) war Reichsoberhandelsgerichtsrat und Senatspräsident beim Reichsgericht.
Leben
1843 leistete er den Eid auf den bayrischen Landesherrn.
1854 wurde er II. Staatsprokurator. 1856 erfolgte seine Ernennung zum I. Staatsprokurator beim Appellationsgericht der Pfalz in Zweibrücken. Präsident des Bezirksgerichts Landau wurde er 1858. 1865 wechselte er aus dem Bereich des französischen Rechts als Rat in das rechtsrheinische Bayern an das Oberappellationsgericht in München.
1871 wurde als Vertreter Bayerns in das Reichsoberhandelsgericht entsandt. Mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze kam er nachfolgend an das Reichsgericht. Sieben Jahre wirkte er im rheinischen Senat, der die Revisionsinstanz für den Code civil war, dann wurde er 1886 zum Senatspräsidenten des 1. Strafsenat ernannt. 1882 ging er in den Ruhestand.
Werke
- Commentar zur Prozeßordnung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für das Königreich Bayern, München 1869-1872.
- Grundzüge der deutschen Civilprozessordnung, Nördlingen 1877.
- Mitarbeit an der Beckschen „Zeitschrift für Reichs- und Landesrecht mit besonderer Rücksicht auf Baiern“ (1874 - 1881).
Wikimedia Foundation.