- Johannes Christiansen
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Johannes Jacob Christian Friedrich Christiansen (* 31. März 1809 in Schleswig; † 19. März 1854 auf der Reise von Kiel nach Lübeck) war ein deutscher Rechtsgelehrter.
Biografie
Nach dem Besuch der Domschule in Schleswig ab 1823, wo der später berühmte Jurist (und sein späterer Schwager) Georg Beseler sein Mitschüler war und dem Maturitätsexamen (Abitur) 1828 immatrikulierte er sich 1828 an der Juristischen Fakultät in Bonn, wo er u. a. den später berühmten Schweizer Juristen Caspar Bluntschli kennenlernte. Bedeutsam für seine weitere Entwicklung war vor allem die quellenkritische Methode des in Bonn lehrenden Historikers Barthold Georg Niebuhr. Nach seinem Wechsel an die Berliner Universität (1829)konnte er Vorlesungen u.a. bei Friedrich Carl von Savigny und anderen Vertretern der Historischen Rechtsschule, aber auch ihres Gegenspielers, des Hegel-Schülers Eduard Gans hören. 1831 setzte er seine Studien an der heimatlichen Landesuniversität in Kiel fort. Dort legte er 1832 seine juristische Staatsprüfung ab und wurde 1833 mit der Arbeit "De mancipi et nec mancipi rebus" zum Doktor der Rechte promoviert. Ab 1834 hielt er als Privatdozent in Kiel Vorlesungen.
1839 heiratete er die englische Kaufmannstochter Louise Sophie Simons. 1843 wurde er außerordentlicher, 1844 ordentlicher Professor in Kiel. Zu seinen Studenten gehörten Theodor Mommsen und der spätromantische Dichter Theodor Storm. 1846/47 beteiligte er sich als Mitglied der Holsteinischen Ständeversammlung am Protest gegen den Offenen Brief des dänischen Königs Christian VIII., der sich gegen die staatsrechtliche Eigenständigkeit der von Dänemark regierten Herzogtümer Schleswig und Holstein richtete, worauf er sein Mandat in der Ständeversammlung verlor. Politisch aktiv war er auch im Rahmen der antidänischen Erhebung 1848, in der sein Schwager, der Jurist Wilhelm Beseler die antidänische Provisorische Regierung leitete. Nach dem Ende der Revolution war auch seine politische Karriere beendet. 1850 wurde Christiansen mit Rudolf von Jehring zum außerordentliche Beisitzer des Oberappellationsgerichts in Kiel ernannt, 1851 wurde er Rektor in Kiel, 1852 Dekan. Spätestens seit 1853 litt Christiansen an einem schweren Nervenleiden, an dem er 1854 verstarb.
Christiansens Hauptwerk, die Wissenschaft der Römischen Rechtsgeschichte (1838) sorgte wegen seines quellenkritischen Ansatzes für Aufsehen in der Romanistik, unter anderem bei Georg Friedrich Puchta. Insbesondere im Vorwort vertritt er rechtsphilosophische Ansichten, die den Einfluss von Georg Wilhelm Friedrich Hegel vertreten, weshalb er der sogenannten Philosophischen Rechtsschule zugerechnet wird, die sich insbesondere mit der Historischen Rechtsschule kritisch auseinandersetzte. Dem ersten Band folgte aber keine Fortsetzung, zumal sich Christiansen in den vierziger Jahren vor allem künstlerischen Interessen widmete. 1843 veröffentlichte er die Institutionen des Römischen Rechts.
Literatur
- Georg Beseler: Christiansen, Johann. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 4, Duncker & Humblot, Leipzig 1876, S. 216–218.
Weblinks
Literatur von und über Johannes Christiansen im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
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