- Kassenbestand
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Als Kassenbestand bezeichnet man allgemein den Bestand an Zahlungsmitteln in Form von Geldscheinen und Münzen (Bargeld) zu einem bestimmten Zeitpunkt. Diese Barmittel können sich aus unterschiedlichen Währungen zusammensetzen. Für die Bilanzierung werden die Bestände der verschiedenen Währungen erfasst und mit einem Stichtagskurs in die Bilanzwährung umgerechnet. Die Barmittel werden ausgewiesen auf der Aktivseite der Bilanz, innerhalb des Umlaufvermögens.[1]
Ermittlung des Kassenbestands
Für die Ermittlung des Kassenbestandes gibt es zwei Wege. Einmal aufgrund des rechnerischen Bestandes im Kassenbuch, zum anderen durch eine „körperliche Bestandsaufnahme“ (Zählung). Um den Kassenbestand rechnerisch zu ermitteln, wird der Anfangsbestand genommen und dann am Ende eines bestimmten Zeitraums (das kann ein Tag, oder aber auch ein Monat oder Jahr sein) die Einnahmen dazugezählt und die Ausgaben abgezogen. Man spricht hier von der buchmäßigen Ermittlung des Kassenbestandes.[2]
Sofern die Differenz aus körperlichem (gezähltem) und dem buchmäßig ermittelten Bestand nicht Null ist, besteht ein Manko.
Geldpolitik
Bei Berechnung der Geldmenge einer Volkswirtschaft wird der Kassenbestand der Finanzinstitute gesondert von ihren sonstigen Einlagen betrachtet.
Einzelnachweise
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