Krankenversicherung in Österreich

Krankenversicherung in Österreich

Die Krankenversicherung in Österreich erstattet den Versicherten die Kosten (voll oder teilweise) für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und oft auch nach Unfällen. Sie ist Teil des Gesundheits- und in vielen Ländern auch des Sozialversicherungssystems. In einigen Ländern kommen neben finanziellen Leistungen auch Sachleistungen hinzu. Ob die Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder einer speziellen Unfallversicherung übernommen werden, ist ebenfalls länderspezifisch geregelt.

Inhaltsverzeichnis

Versicherungsarten

In Österreich gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:

  • die Pflichtversicherung (garantiert die erforderliche medizinische Behandlung, nicht gewinnorientiert)
  • die Zusatz- oder Privatversicherung (bietet Zusatzleistungen, wie etwa Einbettzimmer …, gewinnorientiert, da durch private Versicherungsunternehmen angeboten)

Pflichtversicherung

In Österreich ist die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung, das bedeutet, dass jeder unselbständig Beschäftigte auch krankenversichert ist, sofern das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze (2011 € 374,02/Monat bzw. € 28,72/Tag) überschreitet. Gesetzlich geregelt ist die Krankenversicherung im ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und in weiteren „Sondergesetzen“ (B-KUVG, GSVG, BSVG, NVG). Außerdem unterliegen auch Arbeitslose und Pensionisten der gesetzlichen Krankenversicherung. Kinder sind beitragfrei mitversichert.

Den Krankenversicherungsträger selbst kann man sich nicht auswählen, sondern er ist vom jeweiligen Dienstgeber und dessen Standort abhängig. So gibt es in jedem Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK), welche für die in der Privatwirtschaft tätigen Menschen zuständig ist. Die größte Krankenkasse ist die Wiener Gebietskrankenkasse. Daneben existieren eigene Krankenkassen beispielsweise für öffentlich Bedienstete, Eisenbahner oder Bauern. Träger dieser Versicherung sind die jeweils zuständigen Krankenkassen.

Unternehmer und Selbständige sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken-, unfall- sowie pensionsversichert. Diese hat aber - anders als die GKK - bei ambulanten Behandlungen einen Selbstbehalt von 20 Prozent, den der Versicherte zu zahlen hat, kann aber dafür auch mehr Leistungen als die GKK bieten.

Die Versicherungsbeiträge werden bei unselbständig Erwerbstätigen direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen und zusammen mit dem Anteil, den der Dienstgeber zu tragen hat, bei der Krankenkasse eingezahlt.

Selbständige und Selbstversicherte haben den Beitrag zur Gänze selbst zu tragen.

Die selbständigen Bauern sind ihrerseits seit 1979 bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) versichert.

Privatversicherung

Zusätzlich zur Pflichtversicherung steht es jedem Österreicher frei, bei einem Versicherungsunternehmen seiner Wahl verschiedene private Zusatzversicherungen abzuschließen.

Neben der Sonderklasse-Versicherung, die im Falle eines Krankenhausaufenthaltes mehr Komfort garantiert, wie beispielsweise ein Zweibett-Zimmer mit Dusche, WC, TV und Telefon, bieten viele Versicherer inzwischen auch Policen an, die Zusatzkosten bei Zahnarztbesuchen oder Kosten für Kuren und alternative Heilmethoden übernehmen.

Von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit sind die Grenzgänger, welche in Österreich wohnen, den Arbeitsplatz aber in der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein haben. Diese Grenzgänger können sich entweder freiwillig bei der GKK versichern oder eine private Krankenversicherung abschließen.

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