- Liste der Baudenkmäler in Landsberied
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In der Liste der Baudenkmäler in Landsberied sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Landsberied aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Inhaltsverzeichnis
Baudenkmäler nach Ortsteilen
Landsberied
- Kath. Kirche St.Johann Baptist, 1931/35 von Joseph Schormüller errichtet; mit Ausstattung.
- Bahnhofstraße. Ausstattung der sog. Pestkapelle, 19. Jh.
- Babenrieder Straße/Kirchstraße/Hauptstraße. Kriegerdenkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege, Schriftblock mit Figur des Ritters St. Georg als Drachentöter, um 1920; an der Straßeneinmündung.
- Grünbergstraße 4. Kleinbauernhaus in Hanglage, kleiner symmetrischer Satteldachbau mit Stall im Kellergeschoß, 3. Viertel 19. Jh.
- Hauptstraße 15. Wohnteil eines Bauernhauses, zweigeschossiger Satteldachbau, 3. Viertel 19. Jh.
- Hauptstraße/Schlossbergstraße. Versetztes Sühnekreuz aus Kalktuffstein, wohl noch spätmittelalterlich; an der Straßengabelung.
Babenried
- Kath. Kirche St.Johann Baptist, spätgotisch, 1770 erneuert; mit Ausstattung.
Anmerkungen
- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Diese ist nur über den unter Weblinks genannten BayernViewer-Denkmal im Internet einsehbar. Auch wenn dieser täglich aktualisiert wird, wird er erst nach Beendigung der Nachqualifizierung (vorauss. Ende 2013) überall den aktuellen Stand widerspiegeln. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Bauwerks oder Ensembles in dieser Liste nicht, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Es können Denkmäler fehlen oder Objekte eingetragen sein, die nicht mehr in der Denkmalliste enthalten sind.
Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste nur ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) definiert und hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein. Eine verbindliche Auskunft erteilt allein das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege.
Literatur
- Wilhem Neu, Volker Liedke: Oberbayern. In: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. Regierungsbezirke. Bd. I.2, R. Oldenbourg Verlag, München 1986, ISBN 3-486-52392-9.
- Volker Liedke, Peter Weinzierl: Landkreis Fürstenfeldbruck. In: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Denkmäler in Bayern. Kreisfreie Städte und Landkreise. Bd. I.12, Karl M. Lipp Verlag, München 1996, ISBN 3-87490-574-8, S. 150.
Weblinks
BayernViewer-denkmal (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das BLfD, erfordert JavaScript und Java)
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