- Meinhard Starostik
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Meinhard Starostik (* 1949 in Marl) ist ein deutscher Rechtsanwalt, der durch Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung und den elektronischen Entgeltnachweis bekannt wurde.
Starostik studierte zwei Semester Jura an der Freien Universität Berlin und engagierte sich im Sozialdemokratischen Hochschulbund (SHB). Sein juristisches Staatsexamen legte er 1973 an der Ruhr-Universität Bochum ab. Anschließend war es ihm acht Jahre nicht möglich Rechtsreferendar zu werden, da ihm ein Eintreten in den öffentlichen Dienst durch die damals übliche Regelabfrage beim Bundesamt für Verfassungsschutz verwehrt wurde. Starostik war zuvor Mitglied im „Kommunistischen Stundentenbund Marxisten Lenisten“ (KSB/ML) einem Ableger der KPD/ML.
Als zugelassener Anwalt vertrat er ab 1982 zunächst hauptsächlich Asylbewerber, bevor er sich 1992 in Berlin auf Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierte. Seit den 1980er Jahren unterstützte Starostik die Bürgerrechtsbewegung und engagierte sich insbesondere für den Schutz persönlicher Daten. So unterstützte er unter anderem den Volkszählungsboykott von 1987.
2005 reichte Starostik eine Verfassungsbeschwerde gegen die Novelle des Telekommunikationsgesetzes und die damit verbundene Speicherung von personenbezogenen Daten ein.[1] Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am 31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung, das Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben.
Am 31. März 2010 reichte er erneut Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht ein, diesmal als Bevollmächtigter von rund 22.000 Klägern im Verfahren gegen den elektronischen Entgeltnachweis.[2]
Weblinks
- Elena: Der Anwalt, der zurückbeißt. Die Zeit, 30. März 2010
Einzelnachweise
- ↑ E-Mail-Provider klagen in Karlsruhe gegen Überwachungsmaßnahmen. heise online, 22. Juni 2005
- ↑ Die Regierung zittert vor der Klage dieses Anwalts. Die Welt, 31. März 2010
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