Mut-nesut

Mut-nesut
Mut-nesut in Hieroglyphen
Titel
M23
t
G14

Mut-nesut
Mw.t-nswt
Mutter des Königs
1. Variante
M23
t
L2
t
G14

Mut-nesut-biti
Mw.t-nswt-bjtj
Mutter des Königs von Ober- und Unterägypten
2. Variante
G14
Mesu-nesu.png

Mut-mesu-nesut
Mw.t-msw-nswt
Mutter der Königskinder
3. Variante
M23
t
L2
t
M23
t
L2
t
G14

Mut-nesutju-bitju
Mw.t-nswtjw-bjtjw
Mutter zweier Könige von Ober- und Unterägypten / König von Ober- und Unterägypten und Mutter des Königs von Ober- und Unterägypten
4. Variante
M23
t
L2
t
G14 wr
t

Mut-nesut-biti-weret
Mw.t-nswt-bjtj-wrt
Große Königsmutter

Mut-nesut (in Umschrift: Mw.t-nswt), zu Deutsch „Mutter des Königs“, war im frühen und alten Ägypten der Titel von mächtigen Frauen, die dem Königshaus angehörten und die Mutter eines gerade herrschenden Königs (Pharao) waren.

Inhaltsverzeichnis

Belege

Der Titel „Mut-nesut“ ist in seiner einfachsten Form erstmalig in der 1. Dynastie unter Königin Meritneith auf Tonsiegeln aus ihrem Grab bei Abydos und im ebenda angelegten Grab ihres Gemahls, König Den nachweisbar. Der Titel scheint bereits in dieser Zeit gängig gewesen zu sein.

Schreibweisen

Die konventionelle Schreibweise des Titels bestand aus einem Geier-Symbol (ägypt. mw.t, für Mutter) und der königlichen Binse (ägypt. nswt, für König). In der 3. Dynastie erscheinen erstmalig zwei Varianten des Titels: „Mutter des Königs von Ober- und Unterägypten“ (ägypt. Mw.t-nswt-bjtj) und „Mutter der Königskinder“ (ägypt. Mw.t msw-nswt). Letztgenannter Titel ist eher selten bezeugt. Auf dem berühmten Palermostein sind die Namen der Königinnen Chenethapi und Bati-rest erhalten, bei ihnen besteht der Königsmuttertitel interessanterweise nur aus dem Geier-Symbol.

Aus der 4. und 5. Dynastie erscheint für die Königinnen Chentkaus I. und Chentkaus II. die außergewöhnliche Variante Mw.t-nswtwj-bjtwj, die mit zwei Deutungen interpretiert werden kann. Zum einen kann sie „Mutter zweier Könige von Ober- und Unterägypten“ bedeuten, was besagt, dass zwei ihrer Söhne den Königsthron bestiegen. Alternativ ist auch die Lesung als „König von Ober- und Unterägypten und Mutter des Königs von Ober- und Unterägypten“ möglich, wonach diese Königinnen selbst regiert hatten. Die letzte Interpretation wird durch die Bauweise ihrer Grabmale unterstützt.[1]

Ab der 18. Dynastie ist der Titel „Große Königsmutter“ (Mw.t-nswt-wrt) belegt.

Besonders aus Privatgräbern späterer Epochen sind weitere Spielformen des Titels bekannt. Aufgrund ihrer meist ungewöhnlichen Graphien, sind deren tatsächliche Lesungen problematisch.

Funktion

Der Titel „Mutter des Königs“ wurde prinzipiell erst verliehen, wenn der Sohn den Thron bestieg. Er blieb auch postum erhalten. Es bleibt allerdings unklar, ob er nur an die leibliche Mutter vergeben werden durfte, da von späteren Pharaonen bekannt ist, dass sie von Nebenfrauen gezeugt waren. Der Titel hob die Trägerin in eine besondere gesellschaftliche wie familiäre Stellung, die sie fortan von den übrigen Neben- und Hauptfrauen des Königs unterschied: Zu Lebzeiten hatte sie den höchsten Rang inne, stand sogar über der Hauptgemahlin des Königs. Mit Verleihung des Königsmuttertitels erhielt die Trägerin weitere Macht- und Ehrentitel, die ihr außerordentliche Privilegien einräumten. So bekam beispielsweise Königin Meritneith (1. Dynastie) ein Grabmal königlichen Ausmaßes mit eigenem Kultbezirk und königlichen Stelen zugesprochen.

Hauptkriterium für die Verleihung des Königsmuttertitels mag unter anderem gewesen sein, dass die Trägerin die Gattin des Vorgängerkönigs war und das Amtsende ihres Gemahls überlebte. In vielen Fällen trug die Königsmutter in der Tat den Titel „Gemahlin des Königs“ (ägypt. ḥm.t nsw.t). Dies bestätigt die besondere Rolle einer Königsmutter als genealogisches Verbindungsglied in der Thronfolgerschaft. Im Umkehrschluss heißt das, dass ein neu gekrönter Herrscher über die Mutterschaft legitimiert wurde, da ja traditionellerweise im Normalfall nur der jeweilige Sohn des Vorgängerkönigs und dessen Gemahlin den Thron erben durfte.

Es sind aber auch Fälle bekannt, in denen die Trägerinnen des Königsmuttertitels weder selbst Königliche Gemahlin noch von königlicher Abstammung waren, sodass keine verwandtschaftliche Beziehung des neu gekrönten Herrschers zu seinem Amtsvorgänger nachweisbar ist. Ein solcher Fall liegt beispielsweise bei Königin Hetepheres I. vor. In ihren Titulaturen fehlt der einer Königsgemahlin. Auch Königin Chentkaus I. war selbst nicht mit einem Herrscher verheiratet, gebar jedoch einen Sohn, der seinerseits König wurde: Schepseskaf, mutmaßlich letzter Herrscher der 4. Dynastie. Aus diesem Grund stand ihr der Titel „Mutter des Königs“ zu.

Literatur

  • Silke Roth: Die Königsmütter des Alten Ägypten von der Frühzeit bis zum Ende der 12. Dynastie. Harrassowitz, Wiesbaden 2001, ISBN 3-447-04368-7
  • Joyce Tyldesley: Die Königinnen des Alten Ägypten: Von den frühen Dynastien bis zum Tod Kleopatras. Koehler & Amelang, Leipzig 2008, ISBN 978-3-7338-0358-2
  • Wolfgang Helck, Eberhard Otto: Kleines Lexikon der Ägyptologie. Harrassowitz, Wiesbaden 1999, 4. Ausgabe, ISBN 3447040270, Seite 148

Einzelnachweise

  1. Miroslav Verner: Die Pyramiden. S.291 ff; Das Stufengrab der Chentkaus I.

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