- Legitimität
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Legitimität (lat. legitimus, gesetzmäßig) bezeichnet in Soziologie, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist legitim. Die Gegenbegriffe sind Illegitimität und illegitim.
Inhaltsverzeichnis
Verwendungsbereiche
- Legitimität (Politikwissenschaft/Staatsrecht): Anerkennungswürdigkeit. Die Rechtmäßigkeit eines Staates, seines Herrschaftssystems oder auch einzelner Verwaltungsakte durch Einhaltung bestimmter Grundsätze und Wertvorstellungen, im Unterschied zur formalen Gesetzmäßigkeit (Legalität).
- Im Staatsrecht ist eine legitime Regierung verfassungsgemäß, ein legitimer Herrscher gemäß der Erbfolge an der Macht, in beiden Fällen also legal zum Regieren berechtigt, im Gegensatz zum Usurpator, der durch einen Staatsstreich oder anderen Verfassungsbruch die Macht erlangt hat oder sich an der Macht hält.
- Das „Legitimitätsprinzip“ (in Gestalt des Königtums „von Gottes Gnaden“) wurde auf dem Wiener Kongress von Metternich zum Grundsatz der Politik gemacht (vgl. auch: Legitimisten). Dessen Gegensatz war die Volkssouveränität, wonach die Wahl des Herrschers der freien Selbstbestimmung des Volkes überlassen wird.
- Die Legitimität eines Kindes ist vor allem in europäisch geprägten Kulturen familienrechtlich dessen Abstammung aus gesetzmäßiger Ehe.
Theorien zur Legitimität von Staat und Herrschaft
Franz Oppenheimer
Im Verständnis von Franz Oppenheimer will der Soziologe Karl Marx den Inhalt und das Leben der Staatsgewalt verstehen. Der Jurist interessiert sich für eine formaljuristische Beschreibung. Der Philosoph interessiert sich für das Ideal.
Die soziologische Legitimität kann sich daher nur an der Realität orientieren. Die Menschen im Staat verleihen der Herrschaft durch Enthusiasmus oder Resignation 'Anerkennung', die als 'Legitimation' verstanden wird. Dadurch dass die meisten Menschen das politische System auf diese Art tragen, erhält es Stabilität und kann seine Macht erhalten. Würde diese 'Anerkennung' schwach, dann würde auch die Stabilität der Herrschaft schwach. Soziologische Legitimation und Macht der Herrschaft gehen demnach Hand in Hand.
Die soziologische Legitimität der Staatsgewalt lässt sich somit nicht aus anderen Prinzipien ableiten als der Staatsgewalt, d.h. der realen Macht eines Staates selbst. Sie ist nicht an die formal-juristische, sondern an die faktische Staatsgewalt gebunden. Sie erfährt ihre Legitimation aus sich selbst heraus, d.h. durch die Macht, Recht und Ordnung (neu) zu definieren, um so auch die eigene formal-juristische Rechtmäßigkeit und Legitimation festzulegen.
Max Weber
Max Weber hat im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie drei Typen legitimer Herrschaft definiert. Er unterscheidet zu diesem Zweck die traditionale, die charismatische und die rationale Herrschaft.
Die Geltungsgrundlage der traditionalen Herrschaft ist die angenommene „Heiligkeit“ der überlieferten Ordnung mit ihren jeweiligen Institutionen, Verfahren und Handlungsnormen (beispielsweise durch ein Mandat des Himmels). Die Geltungsgrundlage der charismatischen Herrschaft ist die emotionale Hingabe an eine Person aufgrund der ihr zugeschriebenen außergewöhnlichen Eigenschaften. Die Geltungsgrundlage der rationalen Herrschaft ist die rationale Begründung der Normen und Regeln.
Siehe auch
Weblinks
- Fabienne Peter: Political Legitimacy, in: Stanford Encyclopedia of Philosophy (englisch, inklusive Literaturangaben)
- Bundeszentrale für politische Bildung
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