Legitimität

Legitimität

Legitimität (lat. legitimus, gesetzmäßig) bezeichnet in Soziologie, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft die Anerkennungswürdigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit von Personen, Institutionen, Vorschriften etc. Ein Legitimität besitzender Sachverhalt ist legitim. Die Gegenbegriffe sind Illegitimität und illegitim.

Inhaltsverzeichnis

Verwendungsbereiche

  • Legitimität (Politikwissenschaft/Staatsrecht): Anerkennungswürdigkeit. Die Rechtmäßigkeit eines Staates, seines Herrschaftssystems oder auch einzelner Verwaltungsakte durch Einhaltung bestimmter Grundsätze und Wertvorstellungen, im Unterschied zur formalen Gesetzmäßigkeit (Legalität).
  • Im Staatsrecht ist eine legitime Regierung verfassungsgemäß, ein legitimer Herrscher gemäß der Erbfolge an der Macht, in beiden Fällen also legal zum Regieren berechtigt, im Gegensatz zum Usurpator, der durch einen Staatsstreich oder anderen Verfassungsbruch die Macht erlangt hat oder sich an der Macht hält.
  • Das „Legitimitätsprinzip“ (in Gestalt des Königtums „von Gottes Gnaden“) wurde auf dem Wiener Kongress von Metternich zum Grundsatz der Politik gemacht (vgl. auch: Legitimisten). Dessen Gegensatz war die Volkssouveränität, wonach die Wahl des Herrschers der freien Selbstbestimmung des Volkes überlassen wird.
  • Die Legitimität eines Kindes ist vor allem in europäisch geprägten Kulturen familienrechtlich dessen Abstammung aus gesetzmäßiger Ehe.

Theorien zur Legitimität von Staat und Herrschaft

Franz Oppenheimer

Im Verständnis von Franz Oppenheimer will der Soziologe Karl Marx den Inhalt und das Leben der Staatsgewalt verstehen. Der Jurist interessiert sich für eine formaljuristische Beschreibung. Der Philosoph interessiert sich für das Ideal.

Die soziologische Legitimität kann sich daher nur an der Realität orientieren. Die Menschen im Staat verleihen der Herrschaft durch Enthusiasmus oder Resignation 'Anerkennung', die als 'Legitimation' verstanden wird. Dadurch dass die meisten Menschen das politische System auf diese Art tragen, erhält es Stabilität und kann seine Macht erhalten. Würde diese 'Anerkennung' schwach, dann würde auch die Stabilität der Herrschaft schwach. Soziologische Legitimation und Macht der Herrschaft gehen demnach Hand in Hand.

Die soziologische Legitimität der Staatsgewalt lässt sich somit nicht aus anderen Prinzipien ableiten als der Staatsgewalt, d.h. der realen Macht eines Staates selbst. Sie ist nicht an die formal-juristische, sondern an die faktische Staatsgewalt gebunden. Sie erfährt ihre Legitimation aus sich selbst heraus, d.h. durch die Macht, Recht und Ordnung (neu) zu definieren, um so auch die eigene formal-juristische Rechtmäßigkeit und Legitimation festzulegen.

Max Weber

Max Weber hat im Rahmen seiner Herrschaftssoziologie drei Typen legitimer Herrschaft definiert. Er unterscheidet zu diesem Zweck die traditionale, die charismatische und die rationale Herrschaft.

Die Geltungsgrundlage der traditionalen Herrschaft ist die angenommene „Heiligkeit“ der überlieferten Ordnung mit ihren jeweiligen Institutionen, Verfahren und Handlungsnormen (beispielsweise durch ein Mandat des Himmels). Die Geltungsgrundlage der charismatischen Herrschaft ist die emotionale Hingabe an eine Person aufgrund der ihr zugeschriebenen außergewöhnlichen Eigenschaften. Die Geltungsgrundlage der rationalen Herrschaft ist die rationale Begründung der Normen und Regeln.

Siehe auch

Weblinks


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  • Legitimität — (v. lat.), 1) Gesetzmäßigkeit; 2) die Befugniß der rechtmäßigen Dynastie zur Regierung u. Thronfolge in festgesetzter Ordnung; im Gegensatz eines vorübergehenden Besitzstandes od. der Usurpation des Herrscherrechtes durch eine revolutionäre… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Legitimität — (neulat.), Gesetz oder Rechtmäßigkeit eines Besitzes, Anspruchs, Verhältnisses etc., in engerer Bedeutung Rechtmäßigkeit einer Staatsregierung. Der verfassungsmäßig zur Regierung Berechtigte heißt der legitime Regent, im Gegensatz zum Usurpator,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Legitimität — Zulässigkeit; Rechtmäßigkeit; Rechtsgültigkeit * * * Le|gi|ti|mi|tät 〈f. 20; unz.〉 legitime Beschaffenheit, Rechtmäßigkeit; Ggs Illegitimität * * * Le|gi|ti|mi|tät, die; [frz. légitimité] (bildungsspr.): das Legitimsein. * * * Legitimit …   Universal-Lexikon

  • legitimitat — le|gi|ti|mi|tat Mot Agut Nom femení …   Diccionari Català-Català

  • Legitimität — Le|gi|ti|mi|tät 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 legitime Beschaffenheit, Rechtmäßigkeit; Ggs.: Illegitimität …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Legitimität — Le|gi|ti|mi|tät die; <aus gleichbed. fr. légitimité, dies aus mlat. legitimitas »Rechtmäßigkeit«; vgl. ↑...ität> Rechtmäßigkeit einer Staatsgewalt; Übereinstimmung mit der [demokratischen od. dynastischen] Verfassung; Gesetzmäßigkeit [eines …   Das große Fremdwörterbuch

  • Legitimität — Le|gi|ti|mi|tät, die; (Rechtmäßigkeit einer Staatsgewalt; Gesetzmäßigkeit) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • legitimitat — legitimita f. légitimité …   Diccionari Personau e Evolutiu

  • Output-Legitimität — Legitimation bezeichnet in der Politikwissenschaft die Rechtfertigung eines Staates für sein hoheitliches oder nichthoheitliches Handeln bzw. dessen Ergebnis. Dabei wird zwischen verschiedenen Formen der Legitimation unterschieden: Schaubild… …   Deutsch Wikipedia

  • il·legitimitat — il|·le|gi|ti|mi|tat Mot Agut Nom femení il·lès il|·lès Mot Agut Adjectiu variable il·lícit il|·lí|cit Mot Pla Adjectiu variable …   Diccionari Català-Català

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