- Gesundheitsprüfung
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Bei einer Gesundheitsprüfung stellt ein Versicherungsunternehmen den Gesundheitszustand eines potentiellen Kunden fest, um zu entscheiden, ob oder unter welchen Voraussetzungen es mit diesem Kunden einen Versicherungsvertrag abschließen möchte.
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Ein Versicherungsvertrag ist eine gleichlautende Willenserklärung zwischen zwei Vertragspartnern. Im Versicherungsbereich ist in der Regel der Kunde der Antragsteller und das Versicherungsunternehmen der Annehmer. Einem Versicherungsunternehmen steht es frei, Anträge abzulehnen oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzunehmen. Erst wenn sich Versicherungsnehmer und Versicherer einig sind, kommt ein Vertrag zustande. Beim Invitatio-Modell gilt dies entsprechend, hier ist allerdings die Reihenfolge der Willenserklärungen vertauscht.
Geregelt wird die Vorvertragliche Anzeigepflicht insbesondere im § 19 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Vorgehensweise
Grundsätzlich gibt es eine Gesundheitsprüfung im Bereich der Krankenversicherung, der Risikoversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daneben kann auch in Kombinationsprodukten eine Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.
Ein Versicherer stellt die Gesundheitsfragen grundsätzlich auf seinem Antragsformular. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Sollten Angaben für den Versicherer unklar oder unvollständig sein, erhält der Kunde vom Versicherer Fragebögen zu den einzelnen Vorerkrankungen, die vom Kunden ausgefüllt werden müssen, wobei sich dieser von seinem Hausarzt helfen lassen kann.
Zwischen Kunde und Versicherer kann auch vereinbart werden, dass Ärzte von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem Versicherer entbunden werden. In diesem Fall kann das Unternehmen die geforderten Angaben direkt vom Arzt anfordern.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist in jedem Fall der Versicherungsnehmer verantwortlich.
Konsequenzen
Je nach Gesundheitszustand hat ein Versicherer vier Möglichkeiten:
- Annahme des Antrags ohne Einschränkung,
- Annahme des Antrags zu einem höheren Beitrag,
- Annahme des Antrags mit einem Ausschluss für bestimmte Erkrankungen oder
- Ablehnung des kompletten Antrags oder von Teilen.
Kombinationen sind möglich, insbesondere wenn mehrere Vorerkrankungen vorliegen.
Falsche Angaben
Macht ein Kunde wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben, hat dies Konsequenzen für den Versicherungsvertrag.
- Grundsätzlich hat der Versicherer in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
- Sollten die falschen Angaben nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht worden sein, hat der Versicherer nur die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen.
- Sollten die Angaben grob fahrlässig gemacht worden sein, besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu geänderten Konditionen weiterzuführen. Insbesondere kann der Versicherer Leistungen aufgrund einer Vorerkrankung ausschließen oder einen Beitragszuschlag verlangen.
- Im Falle eines Ausschlusses oder eines Zuschlages von über 10 % der Prämie hat wiederum der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats fristlos zu kündigen.
- Im Falle einer arglistigen Täuschung kann der Vertrag auch angefochten werden.
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