Kindernachversicherung

Kindernachversicherung


Als Kindernachversicherung wird im Rahmen der Krankenversicherung der Versicherungsschutz für ein neugeborenes Kind bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Schutz und Bedingungen

Der Versicherungsschutz beginnt dabei ohne Wartezeit und ohne eine Gesundheitsprüfung, es wird ab der Geburt mit allen Folgen aufgenommen.

Gesetzliche KV

Eine Nachversicherung ist für Neugeborene nicht nötig, solange beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Das Kind wird im Rahmen der Familienversicherung problemlos nachversichert. Die Regelungen hierfür sind in § 10 des Sozialgesetzbuches V zu finden.

Private KV

Bei der Privaten Krankenversicherung muss laut Versicherungsbedingungen bei der Geburt des Kindes wenigstens ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der entsprechenden privaten Krankenversicherung versichert sein.[1] Diese Aufnahme kann dabei innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend beantragt werden. Bei späterer Aufnahme nach der Antragstellung innerhalb der zwei Monate werden die Kosten rückwirkend ab der Geburt übernommen. Der Versicherungsschutz eines Neugeborenen darf allerdings nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils. Der ambulante Tarif ist jedoch beliebig wählbar. Der Geburt eines Kindes steht eine Adoption gleich, sofern das Kind zum Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Sollte eine höhere Gefahr bestehen, so ist die Vereinbarung eines Risikozuschlags bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.versicherungsrechner.info/versicherungslexikon/kindernachversicherung.html

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