Otto Conrady

Otto Conrady

Otto Conrady (* 13. März 1904 in Berlin; † unbekannt, nach 1934) war ein deutscher Jurist und Verwaltungsbeamter.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Conrady war der Sohn eines Polizeisekretärs. Nach dem Schulbesuch studierte er Rechtswissenschaften. 1929 promovierte er mit der Arbeit Ist der Schiedsrichter bei der Entscheidung eines Rechtstreits an das materielle Recht gebunden? an der Universität Jena zum Dr. jur. Nach dem Bestehen der Großen Staatsprüfung wurde er am 20. November 1930 zum Gerichtsassessor ernannt.

Durch Erlass vom 17. Juli 1933 wurde Conrady zum 14. Juli 1933 zunächst für drei Monate – und später mehrfach verlängert – aus der Justizverwaltung in das Geheime Staatspolizeiamt beurlaubt, in dem er die Leitung des für Schutzhaftangelegenheiten zuständigen Dezernates IIB übernahm. In dieser Eigenschaft war er für die Beaufsichtigung aller Schutzhaftmaßnahmen und -einrichtungen im Gebiet des Staates Preußen zuständig, so unter anderem für das Berliner Columbiahaus. Über seine Wirken auf dem Gebiet der Schutzhaft liegen abweichende Angaben vor: Rudolf Diels behauptete nach dem Zweiten Weltkrieg, Conrady habe ihn als „rechtschaffener“ Bemater dabei unterstützt, der SA die Kontrolle über die „wilden“ Konzentrationslager zu entreißen. Walther Korrodi behauptete dagegen in seiner 1936 in der Schweiz publizierten Schrift Ich kann nicht schweigen, Conrady habe als Vertrauensmann Hermann Görings die Besuche ausländischer Journalisten in Konzentrationslagern organisiert, die dazu gedient hätten, die Weltöffentlichkeit über die tatsächlichen Zustände in den Lagern zu täuschen.

Im März 1934 wurde Conrady, der am 1. November 1933 zum Staatsanwaltschaftsrat befördert worden war, zur Neueinrichtung der dortigen Stapostelle nach Königsberg entsandt, wo er in Kompetenzstreitigkeiten mit dem dortigen Oberpräsidenten und lokalen SA-Führern hinsichtlich der Behandlung der dortigen Freimaurerlogen geriet.

Wenige Wochen nach der Übernahme der Geheimen Staatspolizei durch die SS im April 1934 wurde Conrady zum 1. Mai 1934 wieder dem Reichsjustizministerium zur Verfügung gestellt und auf Bitten Reinhard Heydrichs aus Berlin wegversetzt. Am 1. Juli 1934 wurde er zum Ersten Staatsanwalt im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm ernannt.

Conrady gehörte seit dem 1. September 1932 der NSDAP (Mitgliednsummer 1.313.465) an.

Schriften

  • Ist der Schiedsrichter bei der Entscheidung eines Rechtstreits an das materielle Recht gebunden?, 1930. (Dissertation)

Literatur

  • Christoph Graf: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur, 1983, S. 337f.
  • Hans-Eckhard Niermann: Strafjustiz im Dritten Reich, 1995.

Weblinks


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