- Freimaurerloge
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Mit „Freimaurerloge“ (von englisch lodge: Hütte, Loge; althochdeutsch loubjà: Laube) wird zum einen eine Bauhütte (oder auch: Logentempel) bezeichnet, in der sich Freimaurer versammeln, um dort gemäß ihren Gebräuchen zu „arbeiten“. Zum anderen werden die Vereinigungen selbst so genannt.
Inhaltsverzeichnis
Versammlungsort
Der Versammlungsort ist entsprechend seiner Aufgabe ein ruhiger geschützter Raum und mit Sinnbildern der Brüderlichkeit, des Lichts und der Wahrheit ausgestattet. Der Ort, an dem sich eine Loge befindet, wird auch als Orient bezeichnet.
Vereinigung
Johannislogen
Der Schutzpatron der so genannten Johannislogen ist Johannes der Täufer. Diese arbeiten in den drei Graden: Lehrling, Geselle und Meister. Alle Freimaurer verstehen sich, unabhängig ihres Grades oder ihrer Aufgaben, als gleichberechtigte Brüder und treffen Entscheidungen ihrer Loge demokratisch. Besonders in kontinentaleuropäischen Logen gehört der Vortrag (so genannte Zeichnung) über freimaurerische oder andere Themen zur Tempelarbeit.
Hochgradlogen
Zusätzlich zu den drei Graden der Johannislogen existieren außerdem Hochgradsysteme, die in eigenen, von den Johannislogen unabhängigen, Logen eine unterschiedliche Anzahl weiterer Grade 'bearbeiten'. Diese Grade sollen keine Ergänzung der Johannisgrade darstellen, sondern haben das Ziel, die Lehren des Lehrlings-, Gesellen- und Meistergrades zu vertiefen. Daher werden sie heute als Erkenntnis- oder Vervollkommnungsstufen bezeichnet. Ein Mitglied eines Hochgradsystems wird anderen Freimaurern immer auf gleicher Ebene begegnen (wie auch umgekehrt), eine Hierarchie besteht nicht.
Organisation
Innere Organisation
Freimaurerlogen organisieren sich in der Regel wie bürgerliche Vereine, d. h. ihnen stehen ein Vorsitzender (Meister vom Stuhl) und dessen Stellvertreter (Erster und Zweiter Aufseher) vor. Wie bei eingetragenen Vereinen gesetzlich vorgegeben, werden darüber hinaus ein Schatzmeister und Schriftführer (Sekretär) gewählt. Gemeinsam bilden diese Beamten den Vorstand der Loge (Beamtenrat). Darüber hinaus werden weitere Mitglieder mit besonderen Aufgaben betraut: der Redner (eine Besonderheit kontinentaler Logen), die Schaffner (seltener auch Schaffer im norddeutschen Bereich, zuständig für das Haus und die Verpflegung), der Gabenpfleger, Musikmeister, Archivar, Zeremonienmeister, dazu kommen Ausschüsse (z. B. Aufnahmeausschuss, Ehrengericht).
Während der rituellen Arbeiten haben einige der Beamten besondere Aufgaben; so wird die Arbeit vom Meister vom Stuhl geleitet, während die Aufseher jeweils einem Teil der Brüder (eingeteilt in zwei Kolonnen) vorstehen.
Äußere Organisation
Die Freimaurerei hat kein zentrales Führungsgremium, sondern gliedert sich in einzelne unabhängige, bürgerliche Vereine (Logen), die sich in Dachverbänden (Großlogen/Großorienten) zusammenschließen und damit gegenseitig anerkennen. Diese Dachverbände benötigen eine Anerkennung durch ältere Dachverbände, um als Großlogen der Freimaurerei anerkannt zu werden. Freimaurerlogen sind nach den Vorschriften des BGB im Vereinsregister als eingetragener Verein eingetragen. Gesetzlicher Vertreter einer Loge im Sinne des Vereinsrechtes ist der jährlich gewählte Vorstand, bestehend aus dem Meister vom Stuhl, dem Ersten und Zweiten Aufseher und dem Schatzmeister.
Literatur
- Karl Heinz Francke, Ernst-Günther Geppert: Die Freimaurer-Logen Deutschlands und deren Grosslogen 1737–1985. Bayreuth 1988.
Einzelnachweise
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