- Paul Trint
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Paul Trint (* 2. Dezember 1876 in Braunsberg; † 29. Dezember 1965 in Hamburg) war ein deutscher Richter.
Leben
Als Sohn eines Hotelbesitzers und Stadtrats besuchte Trint das Gymnasium in Braunsberg. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaft an der Albertus-Universität und der Friedrich-Wilhelms-Universität. Er war Mitglied der Corps Masovia (1896) und Palaiomarchia (1960). [1][2]
1909 wurde er Staatsanwalt in Oels, Schlesien, 1916 Erster Staatsanwalt beim Oberlandesgericht Breslau und 1922 Oberstaatsanwalt in Elbing. Auf dem Juristentag 1933 meinte der Reichskommissar Hans Frank, daß „wir nationalsozialistische deutsche Juristen in jedem Recht nur das Mittel zum Zweck sehen, einer Nation die heldische Kraft zum Wettstreit auf dieser Erde zu sichern“. Der schmächtige Trint entgegnete ihm mit betonter Schärfe, daß „die alten Gesetze und nicht die Parteiwünsche die Beurteilungsgrundlage blieben“. Er wurde noch im selben Jahr seines Amtes enthoben und in ein Konzentrationslager verbracht. Nachdem sogar die Elbinger Parteileitung der NSDAP protestiert hatte, wurde er aber schnell rehabilitiert und als Landgerichtsdirektor nach Berlin berufen. Nachdem er 1951 pensioniert worden war, wirkte er noch einige Jahre als beisitzender Richter beim Obersten Rückerstattungsgericht für Berlin. 1964 zog er mit seiner Frau nach Hamburg, um in der Nähe seiner drei Töchter zu sein. Beerdigt wurde er am 3. Januar 1966 auf dem Hamburger Friedhof Blankenese.
„Trint verkörperte den feinen, unabhängigen Richtertyp alten Schlages in seiner vornehmen, ritterlichen, ausgewogenen und sicher bestimmten Art. Auffällig war seine Liebenswürdigkeit, wie man sie selten trifft. In seiner inneren Haltung und in seiner gepflegten äußeren Erscheinung erschien er uns immer als ein echter Kavalier in der besten Bedeutung dieses so oft mißbrauchten Wortes, ein Corpsstudent, wie wir ihn uns wünschen.“
– Hans-Heinrich Müller-Dieckert
Einzelnachweise
- ↑ Kösener Corpslisten 1960, 87, 883
- ↑ Kösener Corpslisten 1996, 113, 573
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