Radfahrerüberfahrt

Radfahrerüberfahrt
Hinweiszeichen 2b (Österreich), für ungeregelte Bereiche, Vorfahrt für Radfahrer
Gefahrenzeichen 11a (Österreich), für geregelte Bereiche, Hinweis auf Radfahrer
Radweg kreuzt Fahrbahn, zur Erhöhung der Sicherheit mit rotem Bodenbelag. Budapest, Ungarn
Relatives Unfallrisiko auf Radwegen an Kreuzungen

Eine Radfahrerüberfahrt ist ein Schutzweg für Radfahrer in Österreich. Das Konstrukt dient der Regelung der Vorfahrt an Stellen an denen sich die Verkehrswege von Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern auf gleicher Höhe kreuzen sowie dem Hinweis auf kreuzende Radfahrer ganz allgemein. Die Ausgestaltung erfolgt neben den zugeordneten Schildern auch durch Bodenmarkierungen, durch gelbblinkende Lichtsignalanlagen und neuerdings vereinzelt durch im Boden eingelassene Warnleuchten entlang der Radfahrerüberfahrt. Wenn es sich um eine ungeregelte Kreuzung handelt, darf sich der Radverkehr gemäß § 68 Abs. 3a StVO nur mit einer Geschwindigkeit von maximal 10 km/h annähern und darf sie nicht „unmittelbar vor einem herannahenden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend“ befahren. Der Kfz-Verkehr hat gemäß § 9 StVO einem Radfahrer das „ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, sofern er sich auf dem Schutzweg befindet oder diesen erkennbar benutzen will. Zu diesem Zweck darf sich der Lenker eines solchen Fahrzeuges einem Schutzweg nur mit einer solchen Geschwindigkeit nähern, dass er das Fahrzeug vor dem Schutzweg anhalten kann, und er hat, falls erforderlich, vor dem Schutzweg anzuhalten“.

Gelegentlich werden im weiteren Wortsinn auch Brücken, die speziell dem Fahrradverkehr zugewiesen sind als Fahrradüberweg bezeichnet, ohne dass jedoch die zuvor genannten Merkmale zutreffen - zutreffender wäre hierbei die Bezeichnung Radfahrerüberführung (vgl. analog die Radfahrerunterführung).

Inhaltsverzeichnis

Realisierung

Die Radfahrerüberfahrt ähnelt in ihrer verkehrsrechtlichen Konstruktion stark dem Fußgängerüberweg sowohl an rein beschilderten wie auch an durch Ampeln geregelten Stellen; ihre Kennzeichnung und die Regelungen zum Befahren bzw. dem Vorrang, aber auch dem Parken in ihrem Umfeld, gleichen diesem stark.

In der Ausgestaltung ist zwischen zwei Varianten zu unterscheiden, dem Übergang an ungeregelten Kreuzungen (ohne Ampel) die mit einem quadratischen, blau umrandeten Schild zur Bestimmung der geltenden Vorfahrt gekennzeichnet sind, und dem Übergang an geregelten Kreuzungen, bei dem mit einem nach oben zeigenden dreieckigen, rot umrandeten Schild auf das Vorhandensein des Radwegübergangs besonders hingewiesen bzw. gewarnt werden kann während die Festlegung der Vorfahrt durch Lichtzeichen, vergleichbare Einrichtungen oder die Vorfahrt regelnde Schilder erfolgt.

Speziell Ampelkreuzungen haben häufig auf allen vier Seiten Überwege für Fußgänger, die auch teilweise mit Überwegen für Radfahrer gepaart sind und so die jeweiligen Fuß- und Radwege verlängern. Dabei haben geradeaus gehende und fahrende Personen Vorrang vor den abbiegenden Fahrzeugen. Da dort wegen der Dichte der bereits vorhandenen Lenkungswerkzeuge (Ampel, Schilder, Wegweiser, …) eine weitere Beschilderung, auf Grund der zeitlich begrenzten menschlichen Aufnahmefähigkeit, meist nicht mehr hilfreich ist werden oft nur weiße und rote Bodenmarkierungen am Überweg selbst angebracht sowie in manchen Fällen auch orange Warnlichter, teils mit aufgebrachten Symbolen für die konkrete Gefahr, installiert sind.

Verhaltensempfehlungen

Da sich alle Kreuzungsbereiche immer auch als Unfallschwerpunkte zeigen wird in der Praxis allen Verkehrsteilnehmern angeraten sich dort besonders umsichtig zu zeigen. Beispielsweise wird auf manchen Websites dem Radfahrernachwuchs im ungeregelten Fall das vorsichtige Heranfahren, die beidseitige Umschau und ggf. sogar das Warten empfohlen. Für den geregelten Fall wird dort ebenfalls eine Tempoverringerung, das Beachten der Lichtzeichen und ein besonderes Augenmerk auf andere, rechtsabbiegende Verkehrsteilnehmer angeraten.[1]

Regelungen in anderen Länder

Warnzeichen die auf Radfahrer hinweisen sind in den nationalen Verkehrsregelungen weit verbreitet. Radfahrerüberfahrten in der ungeregelten Form sind sowohl im Verkehrsrecht wie auch in der Umsetzung derzeit eher die Ausnahme als die Regel; die rechtliche und optische Ausgestaltung unterscheidet sich dabei. Entsprechende Regelungen sind bekannt für folgende Länder mit der jeweils nationalen Bezeichnung:

  • Österreich: Radfahrerüberfahrt (regional teilweise sehr häufig vertreten, siehe auch: Fußgängerüberweg#Österreich)
  • Niederlande: fietspad
  • Luxemburg: <unbekannt>
  • Polen: <unbekannt>

In Deutschland enthält die Straßenverkehrsordnung keine Regelungen zu Radfahrerüberfahrten. Allerdings ist es möglich durch Zeichen 205 den Radfahrern Vorfahrt einzuräumen. Üblicherweise wird dann zusätzlich eine Radfahrerfurt markiert.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Cyclist crossings – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweis

  1. Vgl. Website schule.at.
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