Vorfahrt

Vorfahrt


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Das Wort Vorfahrt ist ein Teutonismus; in Österreich ist im Straßenverkehr von „Vorrang“, in der Schweiz von „Vortritt“ die Rede. In Deutschland bezeichnet Vorrang in der Straßenverkehrsordnung einen Sonderfall der Vorfahrt, der Vortritt ist in Deutschland hingegen nur fußläufig möglich.

Zeichen 301 (§ 42 StVO): Vorfahrt
Zeichen 306 (§ 42 StVO): Vorfahrtstraße

Vorfahrt ist eine Regelung, welche die Reihenfolge bestimmt, in der ein Straßenverkehrsteilnehmer vor einem anderen seine Fahrt fortsetzen darf.

Der Begriff Vorfahrt wird für sich kreuzende Verkehre auf öffentlichen Kreuzungen und Einmündungen verwendet. Bei sich begegnenden (§ 6 StVO) oder in die gleiche Richtung fließenden Verkehren spricht man in Deutschland von Vorrang Zeichen 308.svg . Für die Vorfahrt gelten in Deutschland die Vorfahrtregeln gemäß § 8 StVO (Straßenverkehrsordnung). Die Absicht, das Vorfahrtsrecht eines anderen Verkehrteilnehmers zu beachten, ist durch eine entsprechende Anpassung der Geschwindigkeit zu signalisieren.

Eine Vorfahrtstraße wird mit Zeichen 306 Zeichen 306.svg gekennzeichnet. Die Beschilderung muss in Deutschland an jeder Kreuzung / Einmündung wiederholt werden. Das Ende einer Vorfahrtsstraße wird mit Zeichen 307 Zeichen 307.svg beschildert. Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ( Zeichen 311.svg ) verbietet Zeichen 306 Zeichen 306.svg das Parken auf der Vorfahrtstraße (§ 12 StVO).

Zusatzzeichen unter Zeichen 306 Zeichen 306.svg können den Verlauf einer Vorfahrtstraße an einer Kreuzung anzeigen. Der Fahrzeugführer muss, wenn er dem Verlauf der Vorfahrtstraße folgen will, den Fahrtrichtungsanzeiger entsprechend betätigen (blinken). Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten (§ 42 StVO).

Beispiele für Zusatzzeichen unter Zeichen 306

Die möglichen Zusatzzeichen bei der Einmündung von 2 Straßen:

Zusatzzeichen 1002-10.svg Zusatzzeichen 1002-20.svg

Die möglichen Zusatzzeichen bei der Einmündung von 1 Straße:

Zusatzzeichen 1002-12.svg Zusatzzeichen 1002-22.svg Zusatzzeichen 1002-13.svg Zusatzzeichen 1002-23.svg

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Vorfahrt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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  • Vorfahrt — Vorfahrt …   Deutsch Wörterbuch

  • Vorfahrt — Vorrang (österr.); Vortritt (schweiz.) * * * Vor|fahrt [ fo:ɐ̯fa:ɐ̯t], die; : Recht, an einer Kreuzung o. Ä. zuerst zu fahren: welcher Wagen hat hier [die] Vorfahrt?; er hat die Vorfahrt nicht beachtet; sie hat mir die Vorfahrt genommen. Syn.: ↑… …   Universal-Lexikon

  • Vorfahrt — Vo̲r·fahrt die; ; nur Sg; das Recht (z.B. eines Autofahrers), als Erster fahren zu dürfen <die Vorfahrt beachten, verletzen; jemandem die Vorfahrt lassen, nehmen; sich (Dat) die Vorfahrt erzwingen>: Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt || K …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Vorfahrt — die Vorfahrt (Grundstufe) Recht, an einer Kreuzung vor einem anderen Fahrzeug durchzufahren Beispiel: Er hat die Vorfahrt an der Kreuzung nicht beachtet. Kollokation: jmdm. die Vorfahrt lassen …   Extremes Deutsch

  • Vorfahrt — die Vorfahrt 1. Achtung! Rechts hat Vorfahrt. 2. Sie haben die Vorfahrt nicht beachtet …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • Vorfahrt — Vor|fahrt ; [die] Vorfahrt haben, beachten …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Vorfahrt — Vorfahrtf 1.Vorfahrthaben=Vorrechtehaben;einenhöherenDienstranghabenunddaherrechthaberischundbesserwisserischsein.VonderStraßenverkehrsordnunghergenommen.1930ff. 2.Vorfahrthaben=bevorrechtigtabgefertigtwerden;dieKonkurrenzausstechen.1930ff.… …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Vorfahrt — Vorrang; (schweiz.): Vortritt …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Vorfahrt — Vürfaht (de) …   Kölsch Dialekt Lexikon

  • vorfahrt(s)berechtigt — vor|fahrt[s]|be|rech|tigt …   Die deutsche Rechtschreibung

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