Raucherkabine

Raucherkabine
Raucherkabine für acht Personen

Eine Raucherkabine ist ein geschlossenes oder halbgeschlossenes Nichtraucherschutzsystem.[1] Ihre Aufgabe besteht darin, Nichtrauchern den Schutz vor Passivrauchen zu bieten, der ihnen vom Gesetzgeber eingeräumt wird. Darüber hinaus dienen sie dem vorbeugenden Brandschutz.[2]

Raucherkabinen gibt es in unterschiedlichen Größen, Ausstattungen und Dekoren. Zu den Einsatzbereichen von Raucherkabinen gehören Orte, an denen Rauchverbote existieren, beispielsweise Restaurants, Diskotheken, Produktionshallen, Casinos, Flughäfen und Einkaufszentren.

Inhaltsverzeichnis

Absaugtechnik

Zum Einsatz in einer Spielhalle gestaltete Raucherkabine

Tabakrauch enthält Gefahrstoffe, die sich in der Raumluft verteilen. Damit es erst gar nicht zu einer Ausbreitung und Verteilung der Stoffe kommen kann, kann der Rauch entweder durch eine gerichtete Luftströmung abgesaugt oder zunächst räumlich umschlossen werden, um ihn dann erfassen zu können. Die häufigste Lösung dafür ist ein durch Wände umschlossener Raucherraum. Andere Anbieter bieten teilweise oder vollständig offene Lösungen an. Die Anbieter geschlossener Systeme argumentieren dabei mit der besseren Zurückhaltung der Gefahrstoffe, Anbieter offener Systeme mit einer besseren Kommunikation zwischen Rauchern und Nichtrauchern.

Der Tabakrauch kann auf zwei Arten abgeführt werden, entweder er wird ins Freie geleitet oder in einem Filtersystem abgeschieden. Welche Lösung die wirtschaftlichste ist, hängt vom Einzelfall ab. Beim Abführen nach außen können Installationskosten für Rohrleitungen und Wärmetauscher anfallen, will man keine Wärmeverluste durch die abgeführte Luft in Kauf nehmen. Filterlösungen bedingen eine regelmäßige Wartung und Kosten für den Filtertausch.

Wird der Tabakrauch mit Hilfe eines Filtersystems zurückgehalten, muss dieses gewährleisten, dass die unterschiedlichen Gefahrstoffe im Tabakrauch sicher zurückgehalten werden.

Prüfung und Zertifizierung

Die Kabine kann vom Hersteller einer freiwilligen Prüfung durch das IFA oder andere Zertifizierer nach den „Grundsätzen für die Prüfung und Zertifizierung von Nichtraucherschutzsystemen“ unterzogen werden. Zertifizierte Anlagen werden mit dem BG-PRÜFZERT-Symbol bzw. dem Zertifizierungszeichen der Zertifizierungsstelle gekennzeichnet. Damit kann bei Einhaltung der vom Hersteller definierten Einsatzbedingungen vorausgesetzt werden, dass sie den Anforderungen an rauchfreie Arbeitsplätze, die im § 5, Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung definiert sind, genügen. Zertifizierte Systeme sind in einer Positivliste verzeichnet.

Prüfkriterien der Zertifizierungsprüfungen sind:

  • Vollständige Erfassung und Zurückhaltung des Tabakrauchs
  • Kein Austritt von Rauch, auch nicht bei Luftbewegungen durch vorbeigehende Personen
  • Keine Erhöhung der Konzentration von Schadstoffen im Aufstellraum
  • Leitkomponenten, nach denen die Filterwirkung geprüft wird, sind u.a. Nikotin, Feinstaub, Aldehyde, flüchtige Kohlenwasserstoffe

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Arbeit und Gesundheit Mai 2008. Abgerufen am 24. Juni 2011.
  2. Dirk Ehrlich: Brandrisiken, S. 64f.. Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg 2009, ISBN 9783609698267. Online: Eingeschränkte Vorschau in der Google Buchsuche

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