- Richard Blömer
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Richard Blömer (* 29. August 1944 in Vechta) ist ein deutscher Politiker der CDU.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung und Beruf
Richard Blömer legte 1967 die Begabtenprüfung ab. An der Pädagogischen Hochschule Köln nahm er im gleichen Jahr ein Studium der Fächer Geschichte/Politik, Deutsch und Sport auf. Dieses beendete er mit dem 1. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 1970. 1972 folgte das 2. Staatsexamen. Ab 1971 war er Lehrer. Seit 1981 war er bei der Jakob-Kaiser-Stiftung Köln/Königswinter, zunächst als Bildungsreferent, dann ab 1985 als Geschäftsführer tätig. Blömer ist seit 1994 Geschäftsführer der Jakob-Kaiser-Stiftung Köln/Königswinter und Weimar.
Politik
Richard Blömer ist seit 1969 Mitglied der CDU. Er wurde Ortsvorsitzender der CDU Köln-Lindenthal. Danach Vorsitzender des Stadtbezirksverbandes Köln III. Ab 1986 bis 1990 fungierte er als stellvertretender Vorsitzender und ab 1998 Vorsitzender der CDU Köln. Ab dem Jahre 1999 Kulturpolitischer Sprecher der CDU-Ratsfraktion Köln. Mitglied des Rates der Stadt Köln war er von 1975 bis 1995 und dessen Fraktionsvorsitzender 1985 bis 1991. Ab 1990 war Blömer Vorsitzender des Ausschusses für Kunst und Kultur und 1999 Bürgermitglied im Kulturausschuss des Rates der Stadt Köln. Er war Mitglied der Landschaftsversammlung Rheinland von 1975 bis 1985 und ist ab 1980 dessen Bürgermitglied.
Blömer rückte am 23. November 1994 in den 11. Landtag von Nordrhein-Westfalen nach. Von 1995 bis 2005 war er direkt gewähltes Mitglied des 12. und 13. Landtages.
Richard Blömer wurde im Zuge der Kölner Parteispendenaffäre durch das Landgericht zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.[1] Gegen dieses Urteil hat er jedoch ein Revisionsverfahren beantragt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Kölner Landgerichts im Revisionsverfahren mit dem Beschluss vom 13. April 2011, veröffentlicht am 9. Mai 2011 mit der Begründung "Die Verurteilung des Angeklagten Blömer hat keinen Bestand. Der Schuldspruch wird von den bisherigen Feststellungen nicht getragen. Die Sache bedarf daher neuer tatrichterlicher Aufklärung" aufgehoben.[2][3]
Weblinks
Einzelnachweise
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