- Geschichte der Juden in Deutschland
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Die Geschichte der Juden in Deutschland ist die einer konfessionellen Minderheit und je nach Epoche sehr unterschiedlich dokumentiert. Juden leben seit mehr als 1700 Jahren auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands. In dieser Zeit erlebten sie sowohl Toleranz als auch antijudaistische und später antisemitische Gewalt, die im Holocaust am stärksten eskalierte.
Antike, Völkerwanderung und Frankenreich
Juden lebten bereits unter römischer Herrschaft in den heute deutschen Gebieten, die zum römischen Germanien gehörten. Für einige römische Siedlungen sind im 4. Jahrhundert auch jüdische Gemeinden nachgewiesen. Die ersten jüdischen Gemeinden bildeten sich an der rheinischen Nord-Süd-Straße (Köln, Trier, Mainz, Worms, Speyer). Für die Berufung in ein städtisches Amt waren Grundbesitz und ein gewisses Ansehen der Person Voraussetzung. Juden, die diese Voraussetzung erfüllten, war jedoch der Zugang zu öffentlichen Ämtern verwehrt. Ihre Religion war als religio licita (erlaubte Religion) anerkannt. Damit waren sie vom Kaiserkult und den Opfern an die römischen Staatsgötter befreit. Diese waren jedoch ebenso Voraussetzung für die Bekleidung eines öffentlichen Amtes.[1] In der Spätantike verweigerte die römische Oberschicht zunehmend die Beteiligung an diesen kostspieligen Ämtern. Die römische Verwaltung geriet in eine Krise. So gilt das an den Kölner Stadtrat ergangene Dekret Kaiser Konstantins des Jahres 321, das auch Juden die Berufung in die „curia“ erlaubte bzw. diese auch gegen ihren Willen in die Pflicht nahm[2], als frühester Beleg für die Existenz einer jüdischen Gemeinde in der Stadt Köln. Das kaiserliche Dekret ist im Codex Theodosianus überliefert mit folgendem Wortlaut:
„Allen Stadträten gestatten Wir durch allgemeines Gesetz, Juden in die Kurie zu berufen. Damit ihnen aber eine gewisse Entschädigung für die frühere Regelung verbleibt, lassen Wir es zu, dass immer zwei oder drei das Vorrecht genießen sollen, durch keinerlei Berufung (zu Ämtern) in Anspruch genommen zu werden.“
Ob es in den rheinischen Städten eine durchgehende jüdische Siedlung gab, ist ungewiss. Möglicherweise bestanden nach dem Abzug der Römer und der germanischen Landnahme einige jüdische Siedlungen weiter. Auf der germanischen Seite des Rheins und nördlich der Donau lebten dagegen keine Juden; zumindest sind sie in der Antike historisch nicht nachweisbar. Ihre rechtliche Stellung war während der römischen Zeit gesichert und sie besaßen das volle Bürgerrecht.[3]
Wie die Juden nach der Völkerwanderung in die Gebiete rechts des Rheins und nördlich der Donau gelangten, ist weitgehend unerforscht. Erst in den letzten Jahren wird das Material anhand des Zentralarchivs zur Erforschung der Geschichte der Juden in Deutschland durchforscht. Für das Ostfrankenreich sind jüdische Gemeinden auf ehemals römischem Boden sicher nachweisbar. Der erste namentlich bekannte Jude ist der Großkaufmann „Isaak“ am Hof Karls des Großen, den er 797 bis 802 in einer Gesandtschaft nach Bagdad zum Kalifen Harun al-Raschid schickte und der einen Elefanten namens Abul Abbas von dort mitbrachte. Von Ludwig dem Frommen sind Privilegien um 825 erhalten, die für die Juden Vergünstigungen sichern und unter anderem ihre Tätigkeit im Sklavenhandel zwischen Böhmen und Spanien regeln.
Der Romanschriftsteller Arthur Koestler popularisierte die These, dass die östlichen Aschkenasim mehrheitlich nicht von den antiken Israeliten abstammten, sondern Nachfahren der Chasaren seien, eines Turkvolks, das im 8. oder 9. Jahrhundert die jüdische Religion annahm (Der dreizehnte Stamm). Aufgrund genetischer Studien ist diese besonders in rechtsextremen Kreisen populäre These jedoch widerlegt. Zwar kann es sein, dass infolge der Zerschlagung des Chasarenreichs durch den Kiewer Großfürsten Swjatoslaw I. auch einige chasarische Flüchtlinge Mitteleuropa erreichten, wo sie auf aschkenasische Gemeinschaften trafen. Doch muss ihr Anteil sehr gering gewesen sein, da er genetisch nicht nachweisbar ist. Gleichzeitig haben diese Untersuchungen eine starke genetische Verwandtschaft zur heutigen Bevölkerung des Nahen Ostens gezeigt, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die mittelalterliche jüdische Bevölkerung in Europa mehrheitlich von den Juden des historischen Israel abstammte.[4][5]
Mittelalter
Blütezeit im Frühmittelalter
Zwischen dem 10. und 11. Jahrhundert stieg die Zahl der Juden stark an. Betrug sie im 10. Jahrhundert noch um 5.000, hatte sie sich bis ins 11. Jahrhundert auf 20.000 vervierfacht. Im 10./11. Jahrhundert wanderten aus Italien und Südfrankreich jüdische Kaufleute in rheinische Städte ein. Die dortigen jüdischen Gemeinden erlebten ihre Blütezeit. Juden gingen Ende des 10. Jahrhunderts auch weiter ostwärts nach Magdeburg und Merseburg. Überall erhielten sie sehr günstige Privilegien durch die ottonischen und salischen Herrscher (z. B. Kaiser Heinrich IV.), die ihre Wirtschaftskraft nutzten. Das rheinisch-süddeutsche Gebiet hieß hebräisch Aschkenas, was bald ganz Deutschland bezeichnete. In den größeren Gemeinden Worms, Mainz, Speyer und Regensburg wurden auf hohem Niveau jüdische Studien betrieben. Der Gelehrte Raschi (1040-1105) absolvierte sein Studium in Mainz und Worms vor seiner Lehrzeit in Troyes. Das bischöfliche Privileg für die in Speyer aufgenommenen Juden von 1084 übernahm 1090 Kaiser Heinrich IV. für Worms und wurde zum weiteren Vorbild: 1157 übertrug es Kaiser Friedrich I. auf weitere Fälle. Die ersten Synagogen entstanden in Köln 1012, Worms 1034 und Trier 1066, daneben standen bald Schul- und Lehrhäuser (Jeschiwa). Auch jüdische Friedhöfe wurden angelegt. Judenquartiere (Judengasse) wuchsen weniger aus Zwang als aus praktischen Gründen (Sabbatgebot, Mikwe). Eine Selbstverwaltung (Kehillah) entstand unter Duldung der christlichen Obrigkeit, die sich um Steuern, Kultus und Schule kümmerte und Statuten erlassen durfte. Die jüdischen Kaufleute waren in Sippen bis nach Italien und weiter organisiert. Im 12. Jahrhundert betrieben Juden zunehmend das Kreditgeschäft als Folge des auf Christen beschränkten Zinsverbots. Auch sind jüdische Ackerbürger und Handwerker bekannt, die allerdings nicht in die christlichen Zünfte hineinkamen. Das Verhältnis der Juden zum Umfeld war entspannt, einzelne Schutzjuden oder ganze Gemeinden hatten Schutzbriefe des Königs.
Verfolgungen und Entwicklung eines Sonderrechts
Dies änderte sich nach den Pogromen gegen jüdische Gemeinden, die während des Ersten Kreuzzugs ab 1095 unter Papst Urban II. stattfanden. Die Juden in den rheinischen Städten fanden nur unzureichenden Schutz vor den Kreuzfahrern bei den bischöflichen Stadtherren wie dem Trierer Bischof Engelbert von Rothenburg. Viele zogen den Selbstmord der Zwangstaufe vor. Im 1. Mainzer Reichslandfrieden 1103 wurde Juden unter anderem das Recht, eine Waffe zu tragen, abgesprochen. Sie bildeten nun eine schutzbedürftige Gruppe im Personenstand minderen Rechts. Am Ende stand (zuerst 1236 nach dem Fuldaer Judenprozess) die Kammerknechtschaft, die die Juden geschlossen als unfreie Kammerknechte des Kaisers Friedrich II. definierte. Dies garantierte ihnen zwar Schutz von Leben und Eigentum sowie eine autonome Gerichtsbarkeit in innerjüdischen Angelegenheiten, auf der anderen Seite war damit der Verlust von persönlicher Freiheit und eine Belastung mit Sondersteuern verbunden. So entstand ein Sonderrecht für eine begrenzte Minderheit. Die Einnahmen aus der Kammerknechtschaft vergab der Kaiser teilweise an Reichsfürsten oder Städte. Juden lebten in dieser Zeit weniger vom Warenhandel als von kleineren Darlehensgeschäften, auch als Ärzte und Techniker. Sie durften christliche Bedienstete und sogar Sklaven halten. Süßkind von Trimberg gehörte als Jude zu den mittelhochdeutschen Minnesängern. Zeitgleich radikalisierte sich die kirchliche Haltung gegenüber den Juden, was zum Beispiel im 4. Laterankonzil 1215 zum Ausdruck kam. Das Konzil schrieb eine Kennzeichnung von Juden vor (Judenhut/Gelber Fleck) und verbot in Folge der kirchlichen Reformbewegungen des 11. Jahrhunderts Christen die Zinsleihe. Der einflussreiche Franziskaner Berthold von Regensburg nahm die Vorstellung von den Juden als Gottesmörder in die Predigt auf. Der Schwabenspiegel um 1275 forderte bereits eine striktere Trennung im Alltag, die aber bis 1350 nicht üblich wurde. Ritualmordvorwürfe betrafen Juden erstmals 1234/1235 in Lauda und Fulda. Kaiser Friedrich II. bekämpfte die Legenden um Ritualmorde. Parallel kam der Vorwurf des Hostienfrevels auf. Der marodierende verarmte Ritter (?) Rintfleisch zerstörte deshalb 1298 über 140 Gemeinden im mittel- und süddeutschen Raum. 1336-1339 zogen die Armlederbanden durch Franken und das Elsass und töteten 5000 Juden. In Colmar wurden alle umgebracht.
Die Pogrome, die die Große Pest um 1350 begleiteten, markierten einen tiefen Einschnitt. Sie begannen 1348 in der Schweiz unter dem Vorwurf jüdischer Brunnenvergiftung. In 85 von 350 Städten mit jüdischen Einwohnern wurde gemordet (z. B. in Straßburg), fast überall wurden Juden ausgewiesen. Ihr Untergang brachte vielen materielle Vorteile, allen voran dem Kaiser Karl IV.. Nur zu schlechteren Bedingungen wurden Juden wieder aufgenommen, weil Fürsten und Städte letztlich ihrer bedurften. Zusätzliche Abgaben wurden auferlegt, so der „Goldene Opferpfennig“. Daneben setzte die Auswanderung nach Polen und Litauen ein, wo das Jiddisch als Mischsprache aus hebräischen, mittelhochdeutschen und slawischen Teilen entstand. Auch in Erfurt wurden die Juden 1349 vertrieben. Ihre Synagoge, die Alte Synagoge Erfurt, aus dem Jahr 1094 blieb jedoch erhalten und ist heute die älteste Synagoge Europas. 1998 wurde in ihrer Nähe ein 28 Kilogramm umfassender jüdischer Schatz aus dem 13./14. Jahrhundert gefunden.
Die Feindschaft gegenüber jüdischen Geldverleihern führte immer wieder zu Ausschreitungen, deren Opfer hauptsächlich jüdische Einwohner wurden. Jüdische Geschäftsleute hatten in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gesellschaft eine Sonderrolle, weil das Zinsverbot für sie nicht galt. Für viele verschuldete Personen waren die Schulden erdrückend. Zins und Tilgung in Verbindung mit Neid führten zu Feindlichkeit, die dann zu Unrecht auf die gesamte jüdische Bevölkerung generalisiert wurde und sich in grausamen Judenpogromen entlud.[6] Der Hass auf den „Judenwucher“ übertraf häufig den auf Klerus und Adel.[7] König Wenzel führte 1385/1390 eine „Juden-Schuldentilgung“ durch, die Städte und Fürsten entlastete. Kaiser Sigismund legte den Juden die Kosten für das Konzil von Konstanz und das Konzil von Basel auf. Auch entstanden erste christliche Banken, weil das Zinsverbot nicht mehr eingehalten wurde. Am Ende mussten viele jüdische Geldleiher aufgeben und wanderten ab. Als Erwerb blieben nur die kleine Pfandleihe und der Trödelhandel.
Immer fanden sich neue Anlässe zu neuen Morden und Vertreibungen, während der Hussitenverfolgungen wurden die Juden in Österreich, Böhmen, Mähren und Schlesien verfolgt. Aus dem Stift Trier wurden sie 1419 für hundert Jahre, aus Köln 1424 (bis 1798) vertrieben, aus Konstanz 1431, aus Würzburg 1434, aus Speyer 1435 und aus Mainz 1473 endgültig vertrieben, 1442 aus München und ganz Oberbayern. Johannes Capistranos Predigten lösten in Breslau 1453 eine Verbrennung mit 41 Opfern aus. Auch in Erfurt predigte Capistrano, hier kündigte der Rat 1453 den Schutz der Juden auf. Nach der Sternberger Judenverbrennung mit 27 Opfern wurden alle Juden aus Mecklenburg 1492 für Jahrhunderte ausgewiesen. Am 19. Juli 1510 wurden in Berlin 38 Juden auf einem großen Gerüst verbrannt, zwei weitere jedoch getaufte Juden starben unterm Schwert. Ihnen wurde Hostienfrevel und Kindsmord vorgeworfen, den Anlass dafür bot der Einbruch in die Knoblaucher Kirche und der damit verbundene Diebstahl einer vergoldeten Monstranz und zweier geweihter Hostien. Bis 1520 waren Juden weitgehend aus den großen Städten im deutschen Raum verschwunden. Allerdings bot das territorial zersplitterte Reich oft Zuflucht beim nächsten Kleinfürsten, und bald setzte eine Rückwanderung ein. Juden überlebten teilweise auch in Wäldern als Vagabunden und Bettler. In Frankfurt am Main und Worms wurden Ghettos eingerichtet. Die Predigt der Bettelmönche verbreitete antijüdische Vorstellungen, z. B. vom angeblichen Ritualmord am Knaben Simon von Trient. Der Holz- und Buchdruck verbreitete das Bild vom Schwein als Mutter der Juden („Judensau“). Nach dem Untergang der Regensburger Gemeinde 1519 blieb vielen nur noch das Wanderjudentum bzw. der befristete Aufenthalt in einer Stadt. Neue jüdische Zentren entstanden in Böhmen, Polen und Osteuropa.
Frühe Neuzeit
Karl V. und das „Große Speyrer Judenprivileg“ 1544
Unter den Humanisten war allein Johannes Reuchlin ein Verteidiger der Juden, als er im Streit mit Johannes Pfefferkorn die geforderte Verbrennung des Talmuds ablehnte. Er bezog das Hebräisch in die humanistischen Studien ein. Josel von Rosheim erreichte bei Kaiser Karl V. neue Schutzbriefe für die Juden und verteidigte sie auf dem Augsburger Reichstag 1530 gegen erfundene Angriffe des übergetretenen Antonius Margaritha.
Auf dem Reichstag 1544 in Speyer beklagten sich die Juden des Reiches bei Kaiser Karl V., sie würden misshandelt und ihnen zugestandene Rechte verwehrt.[8] Auslöser für die zunehmende Missachtung der Rechte der Juden waren u. a. judenfeindliche Schriften Martin Luthers von 1543.
Kaiser Karl erneuerte daher den Schutz der Juden und bestätigte ihre Privilegien. Niemand sollte fortan das Recht haben, ihre Schulen und Synagogen zu schließen, sie daraus zu vertreiben oder sie an ihrem Gebrauch zu hindern. Wer Juden im Widerspruch zum verkündeten kaiserlichen Landfrieden an Leben oder an Hab und Gut schädigte oder sie beraubte, sollte von jeder Obrigkeit bestraft werden. Jeder Jude sollte das Recht haben, seinen Geschäften im Reich nachzugehen, und jede Obrigkeit sollte ihm Geleit gewähren und ihn nicht mehr als bisher mit Zoll- oder Maut belasten. Die Juden waren nicht verpflichtet, außerhalb ihrer Wohnorte „judische zeichen“ zu tragen und kein Jude sollte ohne ausdrückliche Zustimmung des Kaisers von seinem Wohnort vertrieben werden. Da Juden höher besteuert wurden, sie aber weder liegende Güter noch „statliche handtierung, ampter oder handtwerkh“ hatten und die Abgaben nur von dem, „so sy von ieren parrschafften zuwegen bringen“, bestreiten konnten, wurde ihnen gestattet, dass sie „iere paarschafften und zinß … umb sovill desto höcher und etwaß weitters und mehrers, dann den cristen zuegelassen ist, anlegen“. Ohne hinreichende Beweise und Zeugen war jedem untersagt, die Juden des Gebrauchs von Christenblut zu beschuldigen oder sie deswegen gefangen zu nehmen, zu foltern oder hinzurichten, denn diese Verdächtigung wurde bereits durch die Päpste verworfen und durch eine Deklaration Kaiser Friedrichs untersagt. Wo solche Beschuldigungen erhoben wurden, waren sie vor den Kaiser zu bringen. Verstöße gegen dieses Privileg sollten mit 50 Mark lötigen Goldes geahndet werden, die halb der kaiserlichen Hofkammer, halb der geschädigten Judenschaft zukommen sollten.
Vor und nach dem Dreißigjährigen Krieg
Um 1600 lebten in Deutschland etwa 8.000 bis 10.000 Juden, davon gut 3.000 in Frankfurt am Main. In einer neuen Periode jüdischer Zuwanderung siedelten sie sich in Städten und Gebieten an, aus denen sie vorher vertrieben worden waren. Seit dieser Zeit bis zu ihrer Emanzipation waren die Juden in Landesjudenschaften organisiert, Gesamtverbänden aller Juden eines Herrschaftsgebietes, die die jüdischen Angelegenheiten wie etwa Steuerverteilung und Gerichtsbarkeit autonom verwalteten. Eine Besonderheit bildete die Ansiedlung portugiesischer Juden (Sephardim) im handelsbewussten Hamburg etwa ab 1600, während dort die deutschen Juden nach Altona ausweichen mussten. Trotz des judenfeindlichen Martin Luther, der das deutsche Luthertum antisemitisch prägte, entspannte sich das Verhältnis etwas. In den katholischen geistlichen Territorien und einigen Reichsstädten ging es den Juden relativ am besten. Auf dem Lande war die kleine Geldleihe an Bauern eine Verdienstquelle, die aber immer wieder zu Vorwürfen von „Judenwucher“ führte. In den Städten waren die Zunftbürger oft antisemitisch eingestellt, in Frankfurt am Main kam es 1614 zu Aufstand und Plünderung unter Leitung des Lebkuchenbäckers Vincenz Fettmilch gegen das Getto. Teilweise konnten einige Juden wichtige Positionen an fürstlichen Höfen erreichen. Doch die damit verbundene Sicherheit als Hofjude blieb vage; insbesondere dann, wenn ein neuer Herrscher den Thron bestieg. So ließ Kurfürst Johann Georg am 28. Januar 1578 den ehemaligen jüdischen Hoffinanzier seines Vaters Joachim II., den Hofjuden und Münzmeister Lippold aus Prag, mit der Axt vierteilen. Die Hinrichtung erfolgte aufgrund einer Anklage wegen Hexerei und Zauberei, welche erhoben worden war, weil Johann Georg trotz intensiven Suchens keine Unregelmäßigkeiten finden konnte. Am unteren Ende der sozialen Skala standen umherziehende Räuberbanden, die teilweise oder gänzlich aus völlig verelendeten Juden bestanden, eigentümliche soziale Strukturen aufwiesen und zur geschützten Verständigung das Rotwelsch benutzten.
Erst mit dem Wiederaufbau nach dem Dreißigjährigen Krieg wendete sich die Lage der Juden zum Besseren. Seit 1648 waren sie den Landesherren unterstellt, die mit Judenordnungen das Zusammenleben regelten. Zur Rückwanderung in das aufnahmebereite Brandenburg trug das Pogrom im polnischen Chmelnyzkyj bei. Ausgangspunkt war das noch halbherzige Edikt des Großen Kurfürsten von 1671 mit dem Titel „Edikt wegen aufgenommenen 50 Familien Schutz-Juden, jedoch daß sie keine Synagogen halten“. Von 1700 bis 1750 folgten vier Judenordnungen, in denen unter anderem die Höchstzahl von Kindern geregelt wurde, die man „ansetzen“ durfte. Erlaubt waren erst drei, später nur noch eins, die übrigen Söhne mussten auswandern. Zu diesen Judenordnungen gehörten das General-Reglement von 1730 und das Revidierte General-Privileg von 1750. 1714 wurde die Synagoge in Berlin in Anwesenheit der Königin eröffnet. Hoffaktoren wie Süß Oppenheimer in Württemberg wurden an den absolutistischen Höfen üblich. Auch Vertreibungen wie in Wien 1670 und Pogrome kamen noch vor wie in Bamberg 1699. Im zunehmend judenfreundlichen Berlin lebten um 1700 etwa 1.000 Juden, im ganzen Alten Reich um 25.000 Juden. Um die Mitte des 18. Jh. waren es bereits 60.000 bis 70.000.[9] Eine herausragende Quelle für das jüdische Leben dieser Epoche ist die erste Autobiografie in jiddischer Sprache der Hamburger Kauffrau Glückel von Hameln.
Im Zeitalter der Aufklärung
Mit der Aufklärung stellte sich die Frage nach der Integration und Gleichberechtigung der Juden neu, die bisher nur unter wirtschaftlichen Aspekten betrachtet wurden. In Preußen galt unter Friedrich II. begrenzte Toleranz gegenüber den Schutzjuden. Bedeutende Intellektuelle wie Moses Mendelssohn beteiligten sich am geistigen Leben in Deutschland, jüdische Frauen (Rahel Varnhagen) gehörten zum Kern der deutschen Romantik. Für die Juden stellte sich wiederum die Frage der Assimilation an die christliche Umwelt. Der Jurist Christian Wilhelm Dohm verfasste 1781 die Schrift „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“, die allerdings bis zur Krise Preußens wenig zur jüdischen Emanzipation bewirkte. Dagegen setzte Kaiser Joseph II. mit dem Toleranzpatent 1782 im Habsburgerreich umfangreiche Erleichterungen in Kraft, die jedoch mit einer antijüdischen Erziehungsabsicht einhergingen.
Noch im 18., teilweise sogar im 19. Jahrhundert, trugen die Juden im Deutschen Reich jüdische Familiennamen, welche sie sofort als Juden erkennbar machten. Gewöhnlich trugen sie als Familiennamen den Namen des Vaters; eine Patrynomie, wie sie bis in die Neuzeit noch bei manchen slawischen Völkern oder den Isländern üblich war. Aufgrund der häufigen Kombination aus jüdischem Vor- und Familiennamen waren sie sofort als Juden kenntlich.
Im 18. Jahrhundert veranlassten in den verschiedenen deutschen Territorien nach und nach Edikte der Landesfürsten eine Umbenennung. Allerdings gaben die Beamten, beispielsweise in Preußen, den Juden exotisch klingende, häufig nur scheinbar deutsche Namen wie Goldberg oder Blumenfeld, sodass die Juden erneut an ihren Namen kenntlich waren.
Von der Napoleonischen Zeit bis zur Reichsgründung (1789-1871)
Napoleon und preußische Reformen
Die Französische Revolution vollzog 1791 die Emanzipation der Juden in Frankreich, und Napoleon I. trug dieses Prinzip mit dem Code civil in die besetzten und abhängigen Staaten hinein (z. B. in das Königreich Westfalen). In den Rheinbundstaaten wurden Juden zuerst gleichgestellt, wenn auch unter einigen Einschränkungen. Doch 1808 erließ Napoleon das sogenannte „schändliche Dekret“, das ihre Freizügigkeit aufhob und die Gewerbetätigkeit nur mit einem speziellen Patent zuließ.
Im Königreich Preußen stellte sich nach der völligen Niederlage 1806 die Frage nach staatlichen Reformen. Mit dem Preußischen Judenedikt von 1812 wurden die in Preußen lebenden Juden Inländer und preußische Staatsbürger. Einige wurden Offiziere in der preußischen Armee.[10] Das Edikt enthielt aber empfindliche Einschränkungen und war z. B. in der Provinz Posen, wo die meisten Juden wohnten, nicht gültig, sodass kein gleiches und einheitliches Recht entstand. Viele Sonderregelungen machten die Gleichstellung nach 1815 in der Restauration wieder zunichte. Das galt auch für das hinzugewonnene Schwedisch-Pommern mit Stralsund, wo später die ersten Kaufhäuser der Familien Wertheim und Tietz standen. König Friedrich Wilhelm III. verharrte im Konservativismus. Die romantische Lehre vom „christlichen Staat“, der Friedrich Wilhelm IV. anhing, stellte den neuen Status wieder infrage und ließ Juden in Führungspositionen nicht zu. Auch Universitätsprofessuren waren jüdischen Gelehrten wie Eduard Gans nicht zugänglich. Die als Juden geborenen Schriftsteller Heinrich Heine und Ludwig Börne prägten die kritische Literatur. Erst 1847 wurde ein einheitlicheres Judengesetz geschaffen.
Wiener Kongress und Restauration
Auf dem Wiener Kongress wurde im Artikel 16 der Bundesakte den Juden eine Verbesserung in Aussicht gestellt und der Status quo für von den Bundesstaaten erlassene Gesetze bestätigt. Dies bezog sich nicht auf die französischen Besatzungsregelungen, wofür besonders die Hansestädte sich eingesetzt hatten. Die Rechtslage musste neu geregelt werden und wurde sehr unübersichtlich. Der Lübecker Anwalt Carl August Buchholz vertrat etliche deutsche Jüdische Gemeinden in dieser Sache sowohl in Wien wie auch 1818 beim Aachener Kongress.
Eine wichtige Schrift Über die Stellung der Bekenner des mosaischen Glaubens in Deutschland steuerte 1831 der jüdische Jurist Gabriel Riesser zur Judenemanzipation bei, in der er auf eine Debatte in Baden einging. Es ging um das volle Bürgerrecht ohne christliche Taufe als Zugang zur deutschen Nation, den er als Jude für sich beanspruchte.
Religiöse Reformen
Anfang des 19. Jahrhunderts regten sich die ersten Bestrebungen einer religiösen Reform des Judentums, die der Synagoge das Gepräge ihrer christlichen und deutschen Umwelt geben sollte. Die neue Stellung der Juden als Staatsbürger brachte manchen zu der Überzeugung, die jüdische Religion sollte ihrer Umwelt etwas weniger fremd erscheinen. In dem Maße, wie Juden nähere Bekanntschaft mit der christlich-religiösen Praxis machten, sahen viele in ihr ein Vorbild für alle Religionen im modernen religiösen Rahmen. Eine Reform wurde aber auch angestrebt, weil religiöses Empfinden sich geändert hatte und alte religiöse Bräuche bedeutungsleer geworden waren. Einer der ersten Reformer war David Friedländer, welcher gleich nach dem preußischen Emanzipationsedikt von 1812 Reformvorschläge machte. Ein weiterer war Israel Jacobson.[11]
Anfänglich umstrittene Änderungen im Gottesdienst betrafen:
- eine Synagogenordnung,
- die Einführung einer Predigt in Deutsch,
- ein der christlichen Konfirmation nachempfundenes Glaubensgelöbnis für Kinder,
- die Einführung deutscher Gebete und Gesänge in den Gottesdiensten sowie
- die Verwendung von Musikinstrumenten im Gottesdienst.[12]
Revolution 1848/1849
Juden beteiligten sich bereits an der Märzrevolution 1848, und einige gehörten zu den „Märzgefallenen“. Bei den bäuerlichen Unruhen kam es auch zu antijüdischen Exzessen in ungefähr 80 Orten in Süddeutschland und Posen. Doch die baldige jüdische Emanzipation schien gewährleistet, da in den neuen Parlamenten viele namhafte Juden mitarbeiteten, z. B. Johann Jacoby, oder die zum Christentum übergetretenen Johann Gustav Heckscher und Eduard von Simson.
In der Frankfurter Paulskirche kam es am 28. August 1848 zu einer Debatte über die Grundrechte und ihre Geltung für Juden, die Moritz Mohl aus Württemberg wegen ihrer „Fremdstämmigkeit“ bezweifelt hatte. Der bekannte Lauenburger Abgeordnete Gabriel Riesser wies dies mit Erfolg zurück.
In die Unruhen der Revolution mischten sich weitere antijüdische Exzesse außerhalb Deutschlands, so in Prag, Preßburg und Budapest. Trotz der Niederschlagung der Revolution blieben danach in einigen Staaten Verbesserungen für Juden bestehen.
Einzelstaaten im Deutschen Bund ab 1815
Baden
Durch Gebietsvergrößerungen wuchs die Zahl der badischen Juden von 2.265 im Jahr 1802 bis 1808 auf 14.200. Karlsruhe und Mannheim bildeten jüdische Zentren. Im liberalen Großherzogtum Baden stellte das Konstitutionsedikt vom 13. Januar 1809 die Juden staatsbürgerlich gleich, beseitigte aber auch die bisherige traditionelle jüdische Gemeindeverfassung. Die staatliche Schulpflicht betraf auch die jüdischen Kinder, ebenso die Wehrpflicht, erbliche Familiennamen wurden vorgeschrieben. 1815 folgte die Aufhebung der Schutzgelder. Die Verfassung von 1818 machte wieder erhebliche Einschränkungen im Staatsdienst und passiven Wahlrecht. Zu den antisemitischen Gegnern gehörte der Heidelberger bzw. Jenaer Philosoph Jakob Friedrich Fries, dessen Hetzschrift von 1816 die Regierung konfiszieren ließ. Die Hep-Hep-Unruhen 1819 erfassten Nordbaden und mussten mit Militäreinsatz beruhigt werden. Trotz vieler Einzelerfolge blieben vor allem die Landjuden, die sich selbst einer Assimilation widersetzten, angefeindet. Weitere Fortschritte machten die Liberalen, voran der Heidelberger Theologe Heinrich Eberhard Gottlob Paulus in einer Denkschrift 1831, von einer Kultreform abhängig, die u.a. die Verlegung des Sabbats, die Aufhebung der Speisegesetze und den Verzicht auf die Beschneidung beinhalten sollte. 1848 traten erneut antisemitische Übergriffe besonders im Kraichgau und Odenwald auf. Die staatsbürgerliche Emanzipation gelang nach langer Diskussion erst 1849, die völlige Gleichstellung als Gemeindebürger landesweit 1862 und damit erstmals in Deutschland. Moritz Ellstätter stieg 1868 auf zum Finanzminister als erster Jude in einer deutschen Landesregierung.[13]
Bayern
1816 trat in Bayern das drei Jahre zuvor erlassene Judenedikt in Kraft. Die Juden wurden damit den Christen rechtlich weitgehend gleichgestellt. Das Edikt, ein Meilenstein in der Geschichte der Assimilation der jüdischen Bayern, verfügte die Aufhebung der jüdischen Gerichtsbarkeit, erlaubte Juden, Grundbesitz zu erwerben, und öffnete ihnen den Zugang zu allen Universitäten des Landes. In einem „Matrikelparagraphen“ regelte das Edikt jedoch auch die Erfassung wohnberechtigter Juden mit einem Schutzbrief (Matrikel) in Listen. Da für jeden Ort eine Höchstzahl jüdischer Familien festgelegt wurde, die möglichst noch gesenkt werden sollte, beeinträchtigte die Regelung nicht nur die Freizügigkeit der Juden, sondern auch die Möglichkeiten der Juden, eine Familie zu gründen.
Bevölkerungsstatistik:[14] Jahr Juden in Bayern 1813 ca. 30.000 1840 >4.100 1867 >9.200 1900 >23.700 Ein vehementer Antisemitismus entlud sich 1819 in den Hep-Hep-Unruhen in Würzburg und anderen bayerischen Städten.
Mit dem Heranwachsen der nächsten Generation wurde das Problem der Höchstzahl Mitte der 1830er Jahre so drängend, dass die jungen Leute Bayern in großen Zahlen verließen; Tausende wanderten in die Vereinigten Staaten aus. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die Lebensbedingungen der Juden in Bayern jedoch schrittweise besser: 1848 erhielten sie das aktive und passive Wahlrecht, 1849 wurde mit David Morgenstern erstmals ein jüdischer Abgeordneter in den bayerischen Landtag gewählt. 1850 durften Juden sich erstmals wieder in Nürnberg, woraus sie 1499 vertrieben worden waren, ansiedeln. 1861 schließlich wurde der Matrikel-Paragraph aufgehoben.
Nachdem der jüdische Siedlungskern zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Fürther Raum gelegen hatte, zogen im Zuge der Emanzipation und der Urbanisierung bis zum Ende des 19. Jahrhunderts immer mehr Juden in die Großstadt München. Die vollständige rechtliche Gleichstellung der Juden in Bayern folgte mit der Verfassung des 1871 gegründeten Deutschen Reiches.[15]
Braunschweig
Freie Stadt Frankfurt am Main
Freie und Hansestädte Lübeck, Hamburg, Bremen
Nachdem Lübeck von 1811 bis 1813 zum napoleonischen Frankreich gehört hatte, galt hier wie in den anderen Hansestädten die Emanzipation der Juden. Nach dem Wiener Kongress wurden die dort ansässig gewordenen Juden aus der Stadt Lübeck wieder vertrieben, und es bestand ein Ansiedlungsverbot bis 1848. Gleiches gilt für Bremen bis zur Verfassung von 1849. Über die Wahlrechtsreform von 1848, eine Verfassungsrevision und Modernisierung des Staates wurden alle Juden aus Moisling und Lübeck dauerhaft emanzipiert.[16] In Hamburg, wo mit etwa 3000 Juden lange die größte deutsche Gemeinde bestand, führten die neuen Verfassungen von 1849 und endgültig von 1860 die strikte Trennung von Staat und Kirche ein und stellten damit die Juden gleich.[17] Durch die Überseeauswanderung über die Häfen Bremen und Hamburg strömten dorthin neue Mitglieder.
Hannover
Hauptartikel: Geschichte der Juden in Hannover, Geschichte der Juden in Ostfriesland
Im Königreich Hannover, das großenteils zum progressiven Königreich Westphalen gehört hatte, wurde zunächst das alte Recht der Schutzjuden wiederhergestellt. Erst 1842 erhielten Juden das Bürgerrecht („Gesetz über die Verhältnisse der Juden“).[18] Moritz Stern wurde 1859 zum ersten Ordinarius an einer deutschen Universität ernannt, in Göttingen zum Mathematikprofessor.
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
Bemerkenswert war die Teilnahme von 26 Juden an den Befreiungskriegen, unter ihnen Löser Cohn [19] aus Güstrow, der seine Memoiren veröffentlichte. Von 1813 bis 1817 galt in Mecklenburg-Schwerin die „Landesherrliche Constitution“, die in 19 Paragraphen de facto die Juden rechtlich gleichstellte. Auf Druck der konservativen Landstände hob Großherzog Friedrich Franz I. sie wieder auf und stellte so die Zustände nach dem Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755 wieder her. Dennoch entwickelten sich jüdische Zentren in Schwerin, Güstrow, Parchim und Neustrelitz/Strelitz. Für Handwerker und Schulen traten später auch Verbesserungen in Kraft, jüdische Rechtsanwälte wurden zugelassen. 1839 regelte ein Statut die Gemeindeverfassung, 1840 wurde ein Landesrabbiner gewählt. Nur kurzzeitig führte die Revolution 1848 die Gleichstellung ein bis zur Aufhebung der revolutionären Verfassung 1850.
Erst 1868 wurde in beiden Mecklenburg auf Druck des Norddeutschen Bundes die Gleichstellung der Juden ohne Ausnahme durchgeführt. Die Freizügigkeit aller Bürger erstreckte sich nun auch auf die alten Hansestädte Wismar und Rostock. Der linksliberale Abgeordnete Moritz Wiggers brachte 1869 im Norddeutschen Bund gegen den Widerstand beider Mecklenburger Regierungen das Bundesgesetz über die Gleichberechtigung der Konfessionen auf den Weg, das die Rechtsgleichheit definitiv garantierte. Dennoch sank die Zahl der Juden infolge Abwanderung in Industriezentren von 1848 mit 3248 „Israeliten“ bis 1905 auf 1482. Erst durch jüdische Zuwanderung aus dem Osten stieg sie dann wieder an. [20]
Sachsen
Im Königreich Sachsen blieb die rechtliche Situation der Juden fast ebenso lange ungeklärt wie in Hannover. Bereits um 1800 war der Anteil jüdischer Kaufleute hoch unter den Besuchern der Leipziger Messe, vor allem aus Polen. 1814 wurde der israelitische Friedhof in Johannistal bei Leipzig genehmigt, 1834 entstand die „Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig“ mit der Wahl eines provisorischen Religionsvorstandes. Erst 1838 erlaubte ein Gesetz, dass Juden sich in den Städten Leipzig und Dresden niederließen. Der Grundstückserwerb wurde teilweise erlaubt und so ein Synagogenbau möglich. 1843 wurde der als Christ erzogene Felix Mendelssohn Bartholdy Ehrenbürger Leipzigs. Selbst dort blieben ihre Bürgerrechte eingeschränkt; außerhalb dieser beiden Städte wurden Juden nicht geduldet. 1855 wurde die Leipziger Große Gemeindesynagoge („Tempel“) eingeweiht. 1874 zog Moritz Kohner als erster jüdischer Abgeordneter in den Stadtrat von Leipzig ein.
1871 lebten in Sachsen 3357 Juden (insgesamt 2,5 Mio. Einwohner).[21][22]
Württemberg
In Württemberg, wo von 1498 bis 1805 keine Juden dauerhaft wohnen und arbeiten durften, wurde 1828 ein erstes Judengesetz erlassen. In Ludwigsburg und in Stuttgart entstanden daraufhin jüdische Gemeinden, die mit den großen jüdischen Zentren der Zeit – wie Breslau, Hamburg oder Berlin – jedoch nicht vergleichbar waren. Die Judenemanzipation der Revolution 1848 wurde wieder rückgängig gemacht, doch 1861 fanden ihre bürgerlichen Rechte endlich Anerkennung. Die bürgerliche Gleichstellung der Juden auf lokaler Ebene wurde in Württemberg erst 1864 gesetzlich verankert.[23]
Kaiserreich und Weimarer Republik (1871-1933)
Im ganzen Norddeutschen Bund stellte im Juli 1869 das „Gesetz betreffend die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung“ die Juden gleich. Es bildete die Grundlage der Reichsverfassung von 1871. Sie machte alle deutschen Juden zu gleichberechtigten Bürgern. Dennoch war der gesellschaftliche Antisemitismus noch nicht überwunden, der besonders in Wirtschaftskrisen zurückkehrte.
Einige Juden rückten nun in hohe Positionen auf. Bekannt ist der jüdische Bankier Bismarcks, Gerson von Bleichröder. Der Reeder Albert Ballin gehörte zum engen Kreis um Wilhelm II., dem nach 1918 trotzdem antisemitische Ausfälle unterliefen. Es gab auch jüdische Gelehrte an Universitäten, wenn auch nur in geringer Zahl als ordentliche Professoren. Der Historiker Heinrich von Treitschke warnte 1879 vor dem jüdischen Einfluss: „Die Juden sind unser Unglück.“ Die freien Berufe wurden ein Tätigkeitsfeld für akademisch gebildete Juden, während Armee und Justizämter verwehrt blieben. Daneben entwickelte sich ein Mittelstand von kleinen Geschäftsinhabern und Industriellen. Aus den preußischen Ostprovinzen und Osteuropa wanderten viele Juden als Arbeitskräfte in die dynamischen Industriezentren (Berlin, Stettin) ein. Die Zahl der jüdischen Almosenempfänger nahm stark ab.
Die jüdischen Gemeinden blühten auf, viele Synagogen konnten gebaut werden, auch wo lange zuvor keine Juden leben konnten. Unter den jüdischen Verbänden traten entgegengesetzte Richtungen auf, die einerseits für Zuwendung zur modernen Gesellschaft und starke Assimilation eintraten, andererseits die Traditionen des Glaubens zu konservieren suchten. Eine Dachorganisation war der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ab 1893, der die Assimilation an die deutsche Gesellschaft vertrat. Daneben kam der Zionismus nach Theodor Herzl auf, vertreten durch die Zionistische Vereinigung für Deutschland.
Die deutsche Gesellschaft reagierte zunächst nur in geringem Maß, als erste antisemitische Parteien gegründet wurden. Der Berliner Hofprediger Adolf Stoecker betrieb seit 1878 aus christlichem Antijudaismus die Christlich-soziale Partei.
Daneben kam mit dem Sozialdarwinismus eine neue rassistische Begründung des Antisemitismus (zuerst: Gobineau) auf, die von deutschen Vordenkern wie dem Philosophen Eugen Dühring 1881 aufgegriffen wurde. Im „Tivoli-Programm“ 1892 (Forderung: „christliche Obrigkeit und christliche Lehrer“) der Deutschkonservativen Partei ist erstmals eine der großen Parteien auf diese Linie eingeschwenkt. Dahinter steckten traditionell christliche Vorbehalte, aber auch kleinbürgerliche Ängste vor Konkurrenz und Fremden. Z. B. waren in manchen Badeorten an Nord- und Ostsee (Zinnowitz) Juden als Gäste unerwünscht.
Im Ersten Weltkrieg fielen rund 12.000 deutsche Juden. Aufgrund der gesellschaftlichen Diskriminierung rückten nur wenige deutsch-jüdische Soldaten zum Reserveoffizier auf. Die Vorbehalte verstärkten sich zur Mitte des Krieges wieder, was in der Gründung der antisemitischen Deutschen Vaterlandspartei zum Ausdruck kam. 1916 stellte man eine „Judenzählung“ im Heer an, die, obwohl unvollständig und lückenhaft, den Kriegsbeitrag der deutschen Juden belegte. Ihre Ergebnisse wurden nicht publiziert. Hinter der Aktion hatte unverkennbar die Absicht gestanden, Juden als „Drückeberger“ zu entlarven. Nach dem Weltkrieg bildete sich ein „Reichsbund jüdischer Frontsoldaten“ mit über 50.000 Mitgliedern.
Entscheidend wurde die Diffamierung der Juden als Träger der Revolution von 1918/1919, die den deutschen Sieg hintertrieben hätten („Dolchstoßlegende“). Ebenso wurde ihnen häufig die Russische Revolution 1917 zugeschrieben. Die Antisemiten identifizierten die linken Parteien („Novemberverbrecher“) mit einer „jüdischen Verschwörung“ gegen die Mittelmächte. Die erste deutsche Demokratie wurde pauschal als „Judenrepublik“ abgetan, obwohl von ihren etwa 200 Reichsministern ganze fünf jüdisch waren.
In rechtsradikalen Kreisen bis zur DNVP wurde Antisemitismus gesellschaftsfähig. Das vielfach gebilligte Attentat auf Walther Rathenau 1922 erhielt Unterstützung mehrerer Terrororganisationen aus dem Untergrund, wie der Organisation Consul und dem Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbund. Das Verbot dieses Schutz- und Trutzbundes führte zur Stärkung der Deutsch-völkischen Freiheitspartei, die mit der NSDAP zusammen bei der Reichstagswahl Mai 1924 6,6 Prozent der Stimmen errang.
Dennoch brachte die Weimarer Republik eine Reihe von Verbesserungen für die Juden. Alle Karrieren und Schulen standen nun im Prinzip offen, die mittelständische Sozialstruktur blieb gleich. Die Gemeinden wurden Körperschaften öffentlichen Rechtes. Berlin wurde zum Zentrum, wo ein Drittel der Juden wohnte. Insgesamt sank ihre Zahl trotz Zuwanderung von Ostjuden nach Deutschland aber von gut 615.000 (1910) über ca. 560.000 (1925) auf ca. 500.000 (1933)[24]. Das lag zum einen an den deutschen Gebietsabtretungen, sowie an einem Geburtenrückgang, verursacht durch zunehmende Überalterung und Verstädterung jüdischer Familien wie auch an den Übertritten zum Christentum. In gemischtkonfessionellen Ehen wurden die Kinder oft nicht als Juden erzogen. Es gab bekannte Privatbankiers wie die Familie Warburg. Auch in Wissenschaft, Kunst und Literatur leisteten Juden häufig Bedeutendes, was sich nach ihrem Verlust ab 1933 schmerzvoll bemerkbar machte. Die politische Orientierung richtete sich auf die DDP und zum Teil auf die SPD, die beide auch jüdische Abgeordnete aufstellten. Hugo Preuß (DDP) entwarf die Weimarer Reichsverfassung 1919. Bekannte jüdische Intellektuelle, die über das Judentum nachdachten, waren Martin Buber, Franz Rosenzweig, Leo Baeck und Gershom Scholem.
Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945)
Seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten unter Hitler im Jahre 1933 wurden die Juden in Deutschland immer mehr verfolgt. Der seit langer Zeit bestehende Antisemitismus und Antijudaismus wurde mit Hilfe zahlreicher Verordnungen bis zur weitestmöglichen Vernichtung jüdischen Lebens systematisch umgesetzt. Begründet wurden die judenfeindlichen Maßnahmen vor allem mit Verschwörungstheorien über das Weltjudentum, wie zum Beispiel in den gefälschten Protokollen der Weisen von Zion, und der Überlegenheit der arischen Rasse, die durch die Rassenlehre verbreitet wurde.
Ausgrenzung – Schon im April 1933 führte das NS-Regime den Judenboykott durch, und durch das Berufsbeamtengesetz verloren viele Juden ihre Stelle, doch bis Ende 1935, als durch das Reichsbürgergesetz sämtliche deutschen Juden ihrer Bürgerrechte beraubt wurden, bot das Frontkämpferprivileg in einigen Fällen noch einen gewissen Schutz. Die Nürnberger Gesetze mit dem Blutschutzgesetz grenzten Juden weiter aus. Die Entwaffnung der deutschen Juden verhinderte, dass Juden sich als Jäger und Sportschützen betätigten.
Plünderung und Misshandlung – Im November 1938 wurden in der Reichspogromnacht Synagogen und jüdische Geschäfte zerstört und die Juden durch einschlägige Verordnungen aus dem Wirtschaftsleben ausgeschaltet. Zahlreiche Juden sahen sich deshalb gezwungen aus ihrem Heimatland zu fliehen.
Deportation und Vernichtung – In Folge ihrer aggressiven Außenpolitik begannen die Nationalsozialisten 1939 den Zweiten Weltkrieg mit dem Überfall auf Polen, der sofort zu zahlreichen antijüdischen Massakern führte. Bald wurden nahezu alle Juden zur „Endlösung der Judenfrage“ erst in osteuropäische Ghettos und später in Konzentrationslager deportiert und systematisch und auf industrielle Weise umgebracht. Viele mussten zuvor Zwangsarbeit verrichten. Der Holocaust, die Ermordung der Juden, betraf nicht nur die in Deutschland lebenden Juden, sondern auch Juden aus allen besetzten europäischen Ländern bzw. in diese Länder geflohene deutsche Juden.
Erst durch den Sieg der Alliierten und die deutsche bedingungslose Kapitulation im Mai 1945 konnte der Holocaust gestoppt werden; die Überlebenden in den Arbeits- und Vernichtungslagern wurden befreit. Raul Hilberg beschrieb 1955 als der erste Geschichtswissenschaftler der Zeitgeschichte anhand der Akten, wie der gesamte Vernichtungsprozess in dieser Zeit ablief.[25]
Juden in Deutschland ab 1945
Rechtslage
Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Mit Art. 116 (2) versuchte der Verfassungsgesetzgeber das nationalsozialistische Unrecht rückgängig zu machen, das in der Ausbürgerung jüdischer Deutscher, meist gegen ihren Willen, besteht. Der Absatz lautet:
„Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.“[26]
Angehörige der „Erlebnisgeneration“ machten ab 1949 überwiegend keinen Gebrauch von diesem Angebot. Deren Kinder und Enkel jedoch sind zu einem großen Teil bereit, die Option in Anspruch zu nehmen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben und in Deutschland ihren Wohnsitz zu nehmen, wenn sie dies (z.B. im Falle eines neuen Nahostkriegs) wollen.[27] Im Jahr 2005 lebten in Israel 60.000 Juden mit deutschem Pass, also in Anspruch genommener deutscher Staatsangehörigkeit. Seit 2002 ist ein Anstieg der Anträge israelischer Staatsbürger auf Wiedereinsetzung in die deutsche Staatsangehörigkeit zu verzeichnen.[28][29]
Überblick
Wegmarken jüdischen Lebens in der Bundesrepublik Deutschland waren:
- die seit 1950 jährlich stattfindende „Woche der Brüderlichkeit“ Anfang März, die seitdem gegründeten Gesellschaften für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, der jüdisch-christliche Dialog seit den Kirchentagen der 1960er Jahre,
- die Auschwitzprozesse 1963–1966,
- die Bundestagsdebatten um die Verjährung der NS-Verbrechen, insbesondere die so genannte Verjährungsdebatte von 1965. Die Beteiligung am NS-Völkermord wäre nach geltendem deutschen Recht in dem Jahr verjährt gewesen. Die Frist wurde um zunächst fünf Jahre verlängert, dann ganz aufgehoben.
- die von der Studentenbewegung ab 1965 angestoßene Erforschung der historischen Bedingungen für den Nationalsozialismus und Holocaust,
- die vermehrte Einrichtung von deutsch-israelischen Städtepartnerschaften und Freundschaftsgesellschaften seit 1970, die nach Israel emigrierten ehemaligen deutschen Juden einen Besuch ihrer alten Heimat ermöglichten,
- Verträge von Bund, Ländern und Kommunen zum polizeilichen Schutz und finanzieller Absicherung der jüdischen Gemeinden: zuerst in West-Berlin unter Klaus Schütz 1971, nachdem der Aussteiger Hans-Joachim Klein einen Mordplan der Rote Armee Fraktion gegen Heinz Galinski bekannt gemacht hatte,
- die Einrichtung der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg 1978 neben judaistischen Seminaren im Verbund von christlichen und jüdischen Historikern und Theologen an mehreren Universitäten,
- die Bildung neuer Interessen in den „Geschichtswerkstätten“ seit der Ausstrahlung der Fernsehserie Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiß 1979, die nicht mehr nur nach allgemeinen sozialen und ökonomischen Strukturen für das Entstehen der NS-Diktatur fragten, sondern die Judenverfolgung in Einzelorten und -regionen im Detail aufhellten,
- die Rede Richard von Weizsäckers zum 40. Jahrestag des Kriegsendes 1985, der von der Befreiung vom Nationalsozialismus und nicht von der Niederlage Deutschlands sprach und die jüdische Weisheit des Baal Schem Tow (1700–1760), eines Lehrers des Chassidismus, zitierte: (Das Vergessen führt in die Verbannung –) das Geheimnis der Erlösung liegt in der Erinnerung!
- der Besuch Richard von Weizsäckers als erstem amtierenden Bundespräsident in Israel im Oktober 1985,
- die Einrichtung nationaler Gedenktage für die Opfer des Holocaust, vor allem das seit 1988 bundesweit verstärkte Gedenken an die Novemberpogrome 1938.[30]
Für die DDR sind folgende Ereignisse und Charakteristika wichtig:
- Es blieben nur wenige Juden in der DDR, die Gemeinden starben allmählich aus. Diese konnten aber ohne offenen Antisemitismus in Sicherheit leben.
- Die DDR lehnte jede Entschädigung für die Verbrechen an Juden ab, da sie sich anders als die Bundesrepublik nicht als Nachfolgestaat des Deutschen Reiches sah.[31]
- Wie alle Ostblockstaaten bezog die DDR Stellung gegen den „zionistischen Imperialismus“ des Staates Israel.
- In den 1980er Jahren kümmerte die SED sich stärker um das jüdische Erbe und lud auch jüdische Organisationen ein. Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses, Edgar Bronfman, wurde mit dem höchsten Zivilorden der DDR ausgezeichnet. 1988 wurde in Berlin eine Stiftung Centrum Judaicum gegründet und die Neue Synagoge, die bei britischen Luftangriffen 1943 schwer beschädigt worden war, nach jahrzehntelanger Verwahrlosung restauriert.
Die Auswanderung der Displaced Persons
Noch während des Zweiten Weltkriegs haben die Siegermächte beschlossen, alle Juden, die den Holocaust überlebt hatten oder nach Deutschland verschleppt worden waren oder vor Nachkriegspogromen dorthin flohen, wie alle anderen Displaced Persons („entwurzelte Personen“) nach einer Übergangszeit in ihre Heimatländer zurückzubringen. Überlebende deutsche Juden sollten von anderen Ländern aufgenommen werden, da man nach der Shoah nicht mit einer Erneuerung des deutschen Judentums rechnete.
Nur eine kleine Zahl der etwa 400.000 Juden, die Deutschland in der NS-Zeit rechtzeitig verlassen hatten, kehrte nach Deutschland zurück. Es gab ungefähr 15.000 deutsche Juden, die im Konzentrationslager, im Untergrund oder als Ehepartner von Nichtjuden überlebt hatten. Eine große Zahl von Juden, mehr als 200.000, kamen aus Osteuropa nach Deutschland. Sie waren aus Konzentrationslagern oder als Zwangsarbeiter befreit worden oder flohen vor neuen Pogromen nach Deutschland. Die zionistische Fluchtorganisation Brichah förderte den Massenexodus aus Polen, vorwiegend in die Amerikanische Besatzungszone. Zum einen war der Antisemitismus der Nachkriegszeit in Polen und anderen Ländern Osteuropas unerträglich, zum anderen gab es keine Möglichkeit, aus diesen Ländern auszuwandern. Als Displaced Persons waren sie nun zwar „befreit, aber nicht frei“. Die amerikanische Armee und die UNRAA richteten vor allem in Bayern große Lager ein, in denen sie hinter Stacheldraht und mit uniformierter Bewachung lebten. Der überwiegende Teil strömte in die amerikanische Besatzungszone, in der britischen waren in der Höchstphase gerade 15.000 jüdische DPs untergebracht, in der französischen sogar nur etwa 1.000. Die Auswanderung in das von Großbritannien verwaltete Mandatsgebiet Palästina war nur auf illegalem Weg möglich, und die USA blieb ihnen durch eine restriktive Immigrationspolitik zunächst ebenfalls verschlossen. In den ersten Nachkriegsjahren entstand daher eine Vielzahl sozialer und politischer jüdischer Organisationen in Deutschland. Es waren aber kaum noch deutsche Juden unter denen, die nun in Lagern und in wiederbegründeten Gemeinden lebten.
Mit der Gründung des Staates Israel verließen die meisten von ihnen Deutschland. Im September 1948 war ihre Zahl bereits auf 30.000 geschrumpft, es blieben lediglich 10.000 bis 15.000.[32] Ein Teil von ihnen war zu schwach oder zu krank, um weiterzuwandern, ein Teil hatte in der langen Wartezeit eine berufliche Existenz gründen können oder einen deutschen Ehepartner geheiratet. 1950 wurde das Büro der Jewish Agency, die in Deutschland für die Auswanderung von Juden nach Israel zuständig war, geschlossen. 1953 schloss auch das israelische Konsulat in München, das ebenfalls vor allem für die Auswanderung errichtet worden war. Konsul Chaim Yachil ging davon aus, dass die in Deutschland verbliebenen jüdischen Gemeinden sich innerhalb weniger Jahre selbst auflösen würden; ihre Liquidation sei angesichts ihrer kleinen Mitgliederzahl und ihrer Überalterung nicht aufzuhalten. Die meisten Juden, die in Deutschland blieben, galten als „heimatlose Ausländer“ und blieben staatenlos. Israel betrachtete Deutschland damals als Tabuzone, mit der es keinerlei Dialog geben durfte. Wer im Besitz eines israelischen Passes war, durfte damit nicht nach Deutschland einreisen. Im Pass stand der Vermerk „not valid for travel to or in Germany“ und die deutschen Behörden waren angewiesen, keine Genehmigungen zur Einreise zu erteilen.
Rückwanderung
Bereits kurz nach Kriegsende kehrten deutsche Juden aus dem Exil zurück, vorwiegend aus politischen Gründen. Der Philosoph Ernst Bloch (1949), der Komponist Hanns Eisler (1948), der Karikaturist John Heartfield (1950), die Literaturhistoriker Hans Mayer (1945) und Alfred Kantorowicz (1946), die Schriftstellerin Anna Seghers (1947), Stefan Heym (1945) und Arnold Zweig (1948) sowie die beiden späteren Mitglieder des Zentralkomitees der SED Gerhart Eisler und Albert Norden gingen in die Sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR. Die meisten der Genannten traten allerdings keiner jüdischen Gemeinde bei, weil der religiöse und der nationale Aspekt des Judentums mit der Parteilinie schwer vereinbar waren. Viele der Rückkehrer verstanden sich als antifaschistische Kommunisten und spielten eine wichtige Rolle beim Aufbau der DDR.
Auch in den westlichen Teil Deutschlands kamen prominente Juden zurück, so die Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1951) und Richard Löwenthal (1948), die beide Professoren an der Freien Universität Berlin wurden. Die Stadt Frankfurt bewirkte die Rückkehr von Max Horkheimer und Theodor Adorno und ermöglichte die Wiedereröffnung des Instituts für Sozialforschung im Jahre 1950. Weitere prominente Namen sind der Soziologe René König und der Historiker Hans-Joachim Schoeps. Manche wie Arno Hamburger kamen als alliierte Soldaten in Uniform. In den Westen kamen zahlenmäßig mehr als in den Osten.
Die jüdischen Gemeinden in Deutschland
Die Nachkriegszeit
Die ersten jüdischen Institutionen, die in Westdeutschland nach dem Krieg entstanden, waren nicht Synagogen und Gemeindezentren, sondern soziale Einrichtungen: Krankenstationen, Pflegeheime, Altersheime, Küchen für die Versorgung bedürftiger Juden. Die jüdischen Nachkriegsgemeinden sahen sich als Provisorien auf Zeit und wollten bis zu ihrer Auflösung karitativ tätig sein. Sie verstanden sich nicht als Erben der früheren deutsch-jüdischen Gemeinden, die von 1933 bis 1941 vernichtet worden waren. Deren Mitglieder waren ausgewandert oder ermordet worden.
Das erbenlose jüdische Privatvermögen sowie das Vermögen der aufgelösten jüdischen Organisationen und Institutionen wurde an neugegründete Treuhandorganisationen wie die JRSO restituiert, die sich in scharfer Konkurrenz zu den neugegründeten deutschen jüdischen Gemeinden befanden. Als 1949 die Bundesrepublik gegründet wurde, sahen die inzwischen schon konsolidierten jüdischen Gemeinden die Notwendigkeit, sich eine überregionale Organisation zu schaffen, um ihre Interessen selbst zu vertreten. Delegierte von Gemeinden und Landesverbänden gründeten 1950 den Zentralrat der Juden in Deutschland als Dachorganisation. Zu dieser Zeit hatten die jüdischen Gemeinden der Bundesrepublik eine Gesamtzahl von 15.000 Mitgliedern. Die jüdischen Gemeinden in Westdeutschland wurden erst seit dem Besuch Nahum Goldmanns vom Jüdischen Weltkongress (WJC) 1953 von jüdischen Weltorganisationen anerkannt. So durften sie ihre Synagogen und Gemeindehäuser nach dem Luxemburger Abkommen zur Wiedergutmachung behalten und mussten sie nicht zum Verkauf freigeben. Trotzdem wurden die in Deutschland lebenden Juden von jüdischen Institutionen und Gemeinschaften in Israel und Amerika als Juden zweiter Klasse behandelt. Man verstand nicht, warum sie in Deutschland blieben und nahm sie nicht als Teil der jüdischen Diaspora wahr.
Juden in der DDR
In der DDR kam es in der Folge des stalinistischen Slansky-Prozesses in Prag 1952/53 zu einer Verfolgung von „Kosmopoliten“, die der Spionage oder des Zionismus bezichtigt wurden. Betroffen waren vor allem diejenigen, die während der NS-Zeit in westlichen Ländern im Exil gelebt hatten. Sie wurden nun teilweise einer Zusammenarbeit mit dem Westen bezichtigt und als Werkzeuge des Imperialismus bezeichnet. Das ZK-Mitglied Paul Merker wurde als zionistischer Agent verhaftet, die Büros der jüdischen Gemeinden durchsucht. Im Januar 1953 flüchtete Julius Meyer, Mitglied der SED, Abgeordneter der Volkskammer und Präsident des Verbands der jüdischen Gemeinden in der DDR, zusammen mit fünf der acht Gemeindevorsitzenden nach Westdeutschland. Julius Meyer hatte die Lager Auschwitz und Ravensbrück überlebt und leitete seit 1949 gemeinsam mit Heinz Galinski die Jüdische Gemeinde Berlins. Bis zum Mauerbau 1961 schrumpfte die Zahl der in den Gemeinden registrierten Juden auf etwa 1.500. In der DDR wurden verfolgte Juden zwar als „Verfolgte des Naziregimes“ anerkannt und erhielten eine kleine Staatspension sowie andere Vergünstigungen, standen aber in der öffentlichen Wertschätzung hinter den aktiven Widerstandskämpfern und Antifaschisten besonders aus der KPD zurück. In der Bundesrepublik konnten sie wegen des Wiedergutmachungsgesetzes auf eine Entschädigung hoffen. Die DDR weigerte sich, Wiedergutmachung zu leisten, weil sie eine Mitverantwortung der DDR an den Verbrechen des NS-Staates ablehnte. Erst nach dem Mauerfall wurde im April 1990 von der demokratisch gewählten Volkskammer ein offenes Bekenntnis zur Mitverantwortung abgelegt.
Juden in Deutschland heute
Obwohl es immer eine kleine Zuwanderung vor allem aus dem Ostblock (Polen, Ungarn, Rumänien) gab, überschritt die Zahl der in Westdeutschland lebenden Juden bis 1989 30.000 nicht. Darunter waren schon zwei Generationen, die bereits in Deutschland geboren wurden. 1990 begann die Zuwanderung von Juden aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Bis Ende 1998 kamen etwa 45.000 Juden nach Deutschland und mit ihnen nochmals etwa 40.000 nichtjüdische Familienmitglieder aus interkonfessionellen Ehen. Es war nur ein kleiner Teil der Auswanderer aus der Sowjetunion. 800.000 Juden gingen in diesem Zeitraum nach Israel, weitere 400.000 in die USA[33]
Im Zentralrat der Juden in Deutschland sind heute 108 jüdische Gemeinden in 23 Landesverbänden zusammengeschlossen[34], denen etwa 104.000 Juden angehören[35]. Sie stellen 95 Prozent aller organisierten deutschen Juden. Die übrigen fünf Prozent verteilen sich auf etwa 40 jüdische Kulturvereine und liberale Gemeinden, die zum Teil in der Union progressiver Juden in Deutschland organisiert sind. Den Zentralrat lehnen sie entgegen dessen Selbstverständnis als orthodox gelenkt ab. Der Zentralrat mischt sich allerdings nicht in das Eigenleben der Gemeinden ein. Die größten Stadtgemeinden – Berlin mit etwa 11.000, München mit 8.600 und Düsseldorf mit 7.100 Mitgliedern – sind Einheitsgemeinden: diese Einheitsgemeinden stellen Verwaltungsorganisationen dar, unter deren Dach unterschiedliche religiöse Ausrichtungen existieren. Etwa 40.000 weitere Juden sind nicht religiös gebunden. Die Gemeinden errichten neue Zentren, bilden Jugendgruppen und Kulturorganisationen – sind aber auch von scharfen Konflikten zwischen den Zuwanderern und den früheren Gemeindemitgliedern belastet. Ein religiöser Pluralismus (liberale Gemeinden, weibliche Rabbiner) ist entstanden.
Im September 2006 wurden drei Absolventen des Abraham-Geiger-Kollegs Potsdam in Dresden zu Rabbinern ordiniert. Sie sind die ersten Rabbiner, die nach dem Krieg in Deutschland ausgebildet wurden.
Zuwanderung von Juden seit der Wiedervereinigung
Die Zuwanderung jüdischer Emigranten aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion ist seit der deutschen Wiedervereinigung stark angestiegen. Seit dem Jahr 2000 sind die Zahlen der jüdischen Zuwanderer wieder rückläufig.
Bis zur Perestroika wurde nur einigen wenigen Juden die Ausreise aus der Sowjetunion gestattet. Um eine Genehmigung zur Ausreise als Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, mussten die Antragsteller einen Bezug zur deutschen Kultur nachweisen. Sie erreichten Deutschland meistens über das Durchgangslager Friedland.
Unter der letzten Volkskammer der DDR wurde ab April 1990 ein vereinfachtes Verfahren zur Einreise jüdischer Bürger der Sowjetunion angewandt.[36] Damit wollte die Nachwende-Regierung der DDR dem Unrecht Rechnung tragen, dass sich das SED-Regime gegenüber dem Judentum jeglicher Verantwortung zur Wiedergutmachung entzogen hatte. An diese Praxis der letzten DDR-Regierung lehnt sich der Beschluss der Innenministerkonferenz vom 9. Januar 1991 an, nach dem das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (HumHAG) auch auf jüdische Emigranten aus den ehemaligen GUS-Staaten angewandt wird.[37] In den folgenden Jahren wurden diese jüdischen Kontingentflüchtlinge auf Bundesländer und Landkreise in Deutschland verteilt. Bis 2003 stieg, vorwiegend durch diese Zuwanderung, die Zahl der Mitglieder jüdischer Gemeinden von etwa 30.000 auf 102.000 an. So wuchs der Bedarf an jüdischer Infrastruktur (Synagogen, Freizeiteinrichtungen usw.) in vielen Landkreisen.
Die Zahl der Mitglieder jüdischer Gemeinden schwankt jedoch oft durch den Wegzug von Familien, die dies den jüdischen Gemeinden nicht bekannt geben (wollen). Ebenso gibt es Fälle, dass Juden, sobald sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, aus der jüdischen Gemeinschaft austreten. Viele haben auch zur jüdischen Religion keine Beziehung. Sie sind zwar als Juden durch die matriarchalische Linie anerkannt, konnten aber in der Sowjetunion wegen des staatlich verordneten Atheismus die religiösen Traditionen nicht weiterführen.
Literatur
allgemein
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- Amos Elon: Zu einer anderen Zeit. Porträt der deutsch-jüdischen Epoche. (engl. 2002, dt. 2003), dtv, München 2005, ISBN 3-423-34228-5.
- Helmut Eschwege: Die Synagoge in der deutschen Geschichte. 3. Aufl., Verlag d. Kunst, Dresden 1988, ISBN 3-364-00111-1.
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- Andreas Gotzmann u. a. (Hg.): Juden, Bürger, Deutsche. Zur Geschichte von Vielfalt und Differenz 1800-1933. J.C.B. Mohr, Tübingen 2001, ISBN 3-16-147498-8
- Alfred Haverkamp (Hg.): Geschichte der Juden im Mittelalter von der Nordsee bis zu den Südalpen. (kommentiertes Kartenwerk), Forschungen zur Geschichte der Juden; Abteilung A: Abhandlungen; Band 14/3 (105 Karten), Hahn, Hannover 2002, ISBN 3-7752-5623-7.
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- Asher Ben Natan, Niels Hansen (Hg.): Israel und Deutschland. Dorniger Weg zur Partnerschaft. Die Botschafter berichten über vier Jahrzehnte diplomatischer Beziehungen (1965–2005). Köln/Weimar/Wien: Böhlau Verlag, 2005.
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- Hans-Dieter Arntz: JUDAICA – Juden in der Voreifel. Euskirchen 1983, 3. Auflage 1986, ISBN 3-9800787-0-1.
- Hans-Dieter Arntz: Judenverfolgung und Fluchthilfe im deutsch-belgischen Grenzgebiet. Euskirchen 1990, ISBN 3-9800787-6-0.
- Hans-Dieter Arntz: „Reichskristallnacht“. Der Novemberpogrom 1938 auf dem Lande – Gerichtsakten und Zeugenaussagen am Beispiel der Eifel und Voreifel. Helios-Verlag, Aachen 2008, ISBN 978-3-938208-69-4.
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- Peter Guttkuhn: Die Geschichte der Juden in Moisling und Lübeck. Von den Anfängen 1656 bis zur Emanzipation 1852. Lübeck: Schmidt-Römhild, 2. Aufl. 2007, ISBN 978-3-7950-0486-6.
- Detlef Joseph: Die DDR und die Juden. Eine kritische Untersuchung mit einer Bibliografie aller in der DDR zu diesem Thema erschienenen Bücher von Renate Kirchner. Verlag Das Neue Berlin, 2010, ISBN 978-3360019905
- Stefan Lang: Die Ausweisung der Juden aus Tübingen und Württemberg 1477 bis 1498. In: Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte, 10. Thorbecke, Ostfildern 2008, S. 111–132, ISBN 978-3-7995-5510-4
- Ruth Leiserowitz: Sabbatleuchter und Kriegerverein: Juden in der ostpreußisch-litauischen Grenzregion 1812-1942, Fibre Verlag, Osnabrück 2010, ISBN 978-3938400593.
- Herbert Obenaus (Hrsg.): Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-753-5
- Ursula Reuter: Jüdische Gemeinden vom frühen 19. bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, VIII.8), Habelt, Bonn 2007, ISBN 978-3-7749-3524-2 Karte zum Rheinland
- Hans Schultheiss, u.a.: Juden in Fellbach und Waiblingen 1930-1952. (Waiblinger Hefte zum Nationalsozialismus 1). Greiner, Remshalden 2009, ISBN 978-3-86705-047-0
- Stefan Schwarz: Die Juden in Bayern im Wandel der Zeiten, Olzog, München u. a. 1980, ISBN 3-7892-7155-1
- Michael Zimmermann (Hg.): Geschichte der Juden im Rheinland und in Westfalen, Kohlhammer, Köln u. a. 1998, ISBN 3-17-014191-0
Siehe auch
- Persönlichkeiten: en:List of German Jews (englische Wikipedia)
- Antisemitismus bis 1945
- Aschkenasim
- Geschichte der Juden in Ostfriesland
- Geschichte der Juden auf Norderney
- Jüdische Geschichte in Köln
- Fettmilch-Aufstand
- Schmattgeld
- Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
Weblinks
- Jüdisches Museum Berlin
- Peter Ortag: Jüdische Kultur und Geschichte. Ein Überblick (PDF-Datei; 2,09 MB)
- Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland nach 1945
- Jüdisches Leben in Deutschland
- Alemannia-Judaica, Arbeitsgemeinschaft für die Erforschung der Geschichte der Juden im süddeutschen und angrenzenden Raum
- Jüdisches Leben in Deutschland von 1914 – 2005. Ein Onlineangebot der Bundeszentrale für politische Bildung und des Deutschen Historischen Museums.
- Judith Kessler: Jüdische Migration aus der ehemaligen Sowjetunion seit 1990
- Ursula Homann: „Juden in Deutschland“ oder „deutsche Juden“? Über jüdische Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. In: literaturkritik.de Nr. 3, März 2007
- Projekt: Jüdische Geschichte und Kultur
- HATiKVA – Bildungs- und Begegnungsstätte für jüdische Geschichte und Kultur Sachsen e.V.
- Sylke Bartmann & Ursula Blömer & Detlef Garz Hgg.: "Wir waren die Staatsjugend, aber der Staat war schwach." Jüdische Kindheit und Jugend in Deutschland und Österreich zwischen Kriegsende 1918 und nationalsozialistischer Herrschaft
- Didaktisches Online-Material: „Jüdisches Leben in Deutschland nach 1945“, mit Audiointerviews, Filmen und Hintergrundtexten
Einzelnachweise
- ↑ Tacitus, Historiae V,5,4.
- ↑ Werner Eck: Köln in römischer Zeit. Geschichte einer Stadt im Rahmen des Imperium Romanum. In: H. Stehkämper (Hrsg.), Geschichte der Stadt Köln in 13 Bänden, Bd. 1. Köln 2004, S. 325 ISBN 3-7743-0357-6
- ↑ Hans-Jochen Gamm: Das Judentum, Campus Verlag, Frankfurt a. M. 1998, S. 81
- ↑ "In DNA, New Clues to Jewish Roots", New York Times, 14. Mai 2002, Volltext unter [1]
- ↑ 40% der aschkenasischen Juden sind Nachkommen von vier Urmüttern. Newsletter der Botschaft des Staates Israel vom 31. Januar 2006 [2]
- ↑ Eberhard Büssem, Michael Neher: Arbeitsbuch Geschichte. Neuzeit I. Repetitorium. 16.-18. Jahrhundert, Tübingen 1999, S. 24
- ↑ A.a.O., S. 24
- ↑ Aufgezählt wurde, dass man sie „gewaltigelich, fraventlich und muetwillig an ihren persohnen, leiben, haab und güettern mit tottschlagen, rauben, wegfüren, außtreibung ihrer heußlichen wohnungen, versperung und zerstörung ierer schuellen und sinagogen, deßgleichen an gelaiten und zollen belaidigt und beschwerdt“, dass man sie damit am Erwerb ihres Unterhaltes hinderte und dass man sie hinderte, das Kaiserliche Kammergericht oder andere Gerichten anzurufen. Hinzu kam, dass die Juden in einigen Städte des Reiches „nit allain ierer haab und güetter entsetzt, geblündert und außgetriben, sondern auch ohne alle unser rechtliche erkhanndtnuß gefangen, gepeiniget, vertilgt und umb leib und guett“ wurden. historicum.net
- ↑ Deutsch-jüdische Geschichte der Neuzeit, Bd. I, München 1996, S. 147
- ↑ Renatus F. Rieger, Major Meno Burg. Ein preußischer Offizier jüdischen Glaubens (1789-1853), Diss., Universität Duisburg, 1990 [3]; Meno Burg: Geschichte meines Dienstlebens, Erinnerungen eines jüdischen Majors der preußischen Armee, Verlag Teetz, Hentrich & Hentrich, Berlin 1998
- ↑ Michael Brenner, Stefi Jersch-Wenzel, Michael A. Meyer: Deutsch-jüdische Geschichte der Neuzeit. Band II, 1780-1871, C.H. Beck, München 2000, S. 126
- ↑ Michael Brenner, Stefi Jersch-Wenzel, Michael A. Meyer: Deutsch-jüdische Geschichte der Neuzeit. Band II, 1780-1871, C.H. Beck, München 2000, S. 127 ff.
- ↑ Reinhard Rürup: Die Emanzipation der Juden in Baden, in: Emanzipation und Antisemitismus. Studien zur „Judenfrage“ der bürgerlichen Gesellschaft, Frankfurt/M. 1987, S. 46-92
- ↑ Franken Jüdisch
- ↑ Franken Jüdisch ; Jüdisches Leben in Augsburg; Die Koffer sind jetzt ausgepackt! Juden in Bayern nach der Schoa
- ↑ Peter Guttkuhn: Artikel Lübeck. In: Pinkas Hakehillot: Encyclopaedia of Jewish Communities from their foundation till after the Holocaust. Germany, Vol. IV., North West Germany, Part II. Editors: Daniel Fraenkel and Tamar Avraham; In Collaboration with Herbert Obenaus and David Bankier. Yad Vashem, Jerusalem 2007.
- ↑ Saskia Rohde/Arno Herzig: Die Geschichte der Juden in Hamburg 1590-1990, 2 Bde., Hamburg 1991
- ↑ 700 Jahre jüdische Geschichte und Kultur in Hannover
- ↑ Cohen, Löser: Memoiren des freiwilligen Jägers Löser Cohen, Berlin, Ed. Hentrich, 1993
- ↑ Heinz Hirsch, Spuren jüdischen Lebens in Mecklenburg, Schwerin 1995, u. Irene Diekmann (Hrsg.), Wegweiser durch das jüdische Mecklenburg-Vorpommern, Potsdam 1998, S. 45
- ↑ Juden in Sachsen
- ↑ Matthias Wolfes: Auerbach, Isaak Lewin. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 18, Herzberg 2001, ISBN 3-88309-086-7, Sp. 90–95.
- ↑ Lexikon Geschichte Baden und Württemberg: Juden in Baden und Württemberg
- ↑ bundesarchiv.de
- ↑ Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Original bei Quadrangle Books, Chicago 1961
- ↑ Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tel Aviv – Rechts- und Konsularreferat: Informationen zu Einbürgerung und Mehrstaatigkeit 28. Juli 2007 http://www.noam.org.il/content/view/98/75/
- ↑ Anke Schwarzer: Ärger um die Staatsangehörigkeit: Juden sind eher Israelis. Jungle World vom 25. Mai 2005. http://www.hagalil.com/archiv/2005/05/staatsangehoerigkeit.htm
- ↑ Israel/Deutschland: Doppelte Staatsbürgerschaft nicht mehr sicher. Mai 2005 http://www.migration-info.de/migration_und_bevoelkerung/artikel/050402.htm
- ↑ Ofer Aderet: Deutsche Staatsbürgerschaft. Haaretz vom 25. Juli 2007 http://www.hagalil.com/01/de/Israel.php?itemid=1084
- ↑ Albrecht Lohrbächer u. a. (Hrsg.): Was Christen vom Judentum lernen können, Kohlhammer 2006, ISBN 3-17018133-5, S. 43-49
- ↑ „Das SED-Regime, das sich zu keiner Zeit als Nachfolgestaat des faschistischen Deutschland betrachtete, vertrat … den Standpunkt, es sei zu keinerlei Leistungen an Israel verpflichtet … Individuelle Entschädigungen zu leisten habe die DDR ‚nicht nötig (…), da sie im Gegensatz zu Bonn den Faschismus in ihrem Herrschaftsbereich ausgerottet habe‘; somit könne den Juden in der SBZ/DDR eine sichere Existenz garantiert werden, was wichtiger sei als materielle Kompensation.“ Erica Burgauer: Zwischen Erinnerung und Verdrängung – Juden in Deutschland nach 1945. Reinbek 1993, S. 189
- ↑ Michael Brenner: Epilog oder Neuanfang? in O.R.Romberg, S. Urban-Fahr( Hrsg.): Juden in Deutschland nach 1945, Frankfurt 1999, ISBN 3-00-005169-4, S.35ff.
- ↑ alle Zahlenangaben aus: Ignatz Bubis: Erschütterungen sind zu überstehen, in O.R.Romberg, S.Urban-Fahr (Hrsg.): Juden in Deutschland nach 1945, Frankfurt 1999, ISBN 3-00-005169-4, S.14ff.
- ↑ Zentralrat der Juden in Deutschland, abgerufen am 8. Juni 2009
- ↑ Mitgliederstatistik 2009 der jüdischen Gemeinden und Landesverbände
- ↑ Irene Runge: Das große Wunder einer kleinen jüdischen Einwanderung
- ↑ aufenthaltstitel.de
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