- Abstellgleis
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Unter einem Abstellgleis versteht man ein Gleis – oft ein Stumpfgleis – zur Aufnahme von Schienenfahrzeugen, die nicht benötigt werden. Dabei kann es sich um eine Abstellzeit von einigen Stunden bis hin zum Abstellen ausgemusterter Fahrzeuge handeln.
Zuweilen versteht man darunter auch Gleise zur Zugbildung, oft werden abgestellte Personenzüge hier auch gereinigt[1] oder vorgeheizt[2]. Abstellgleise werden nicht für Zugfahrten über den Bahnhof hinaus verwendet und gelten daher als Nebengleise.
Nicht als Abstellgleise gelten Bahnsteiggleise, an denen Züge zum Ein- und Ausstieg abgestellt werden, Ladegleise zum Be- und Entladen sowie Ausweich- und Überholgleise, auf denen ein Zug einen anderen abwartet.
Übertragener Sinn
Die Metapher „auf das Abstellgleis schieben“ wird häufig[3] als Umschreibung dafür genommen, dass Menschen dauerhaft aus dem Erwerbsleben oder aus ihrem Wirkungskreis verdrängt oder ausgeschlossen werden. "Auf dem Abstellgleis stehen" bedeutet, dass sich jemand in einer Stellung ohne Wirkungsmöglichkeit befindet.[4]
Literatur
- Röll, Freiherr von: Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. Berlin, Wien 1912, S. 76
Einzelnachweise
- ↑ DB AG Konzernrichtlinie 910
- ↑ DB AG Konzernrichtlinie 601
- ↑ Abfrage im Leipziger Wortschatz nach "Abstellgleis" am 4. April 2008, häufigster rechter Nachbar: „geschoben“
- ↑ Knaur: Das deutsche Wörterbuch, München 1985 Seite 106
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