- Schnellgericht (Österreich)
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Schnellgericht ist eine in Österreich gebräuchliche Bezeichnung aus dem Bereich der Sicherheitsbehörden.
Inhaltsverzeichnis
Einsatzbereiche und Arbeitsweise
Früher wurden mobile Schnellgerichte in Österreich hauptsächlich zur Ahndung von Verkehrsdelikten zu den Hauptreisezeiten in den 1970er und 1980er Jahren an der Gastarbeiterroute eingesetzt.
Heutzutage werden Schnellrichter z.B. zur Ahndung von Verstößen gegen Prostitutionsgesetze eingesetzt.
Diese Schnellgerichte werden meist in Fahrzeugen der Polizei abgehalten. Als Schnellrichter fungiert ein Strafreferent oder Polizeijurist der jeweils für den Tatort zuständigen Sicherheitsbehörde. Dieser kann das Verwaltungsstrafverfahren an Ort und Stelle durchführen und eine Strafverfügung ausstellen.
Einsatzzweck
Schnellgerichte wurden zur Ahndung von Verletzungen von Verwaltungsvorschriften, welche durch eine Organstrafverfügung aufgrund der Schwere des Vergehens nicht mehr bestraft werden können bzw. diese Möglichkeit gar nicht vorgesehen ist und deshalb zur Anzeige gebracht werden müssen, eingesetzt.
Da es zu früher noch keine zwischenstaatlichen Abkommen für die Einbringlichmachung dieser Geldstrafen gegeben hat, war neben Organstrafverfügungen das Schnellgericht die einzige Möglichkeit eine Verwaltungsstrafe über einen ausländischen Kraftfahrer, welcher eine Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz (KfG) begangen hat wirksam zu verhängen.
Für inländische Kraftfahrer sollten diese Schnellgerichte eine abschreckende Wirkung haben, die ausgesprochenen Geldstrafen waren in der Regel empfindlich höher als in einem gewöhnlichen Verwaltungsstrafverfahren dies üblich war.
Man sah den Einsatz eines mobilen Schnellgerichts auch als eine geeignete Maßnahme, um die eklatant hohen Unfallzahlen zu senken. Der Einsatz dieser Schnellgerichte wurde regelmäßig vor den Hauptreisezeiten in den Tageszeitungen angekündigt.
Strafvollzug
Bei diesen schnellen Verwaltungsstrafverfahren waren früher neben Strafreferenten, Exekutivbediensteten und dem Beschuldigten auch stets ein österreichischer Bankbeamter zugegen, um die Bezahlung der verhängten Geldstrafen auch in ausländischer Währung möglich zu machen. Die durch Schnellgerichte verhängten Geldstrafen waren von ausländischen Verkehrsteilnehmern an Ort und Stelle zu bezahlen.
Wird der Strafbetrag sofort bezahlt, können Schnellrichter bis zu 360 Euro einkassieren. Wird nicht gezahlt und eine Anzeige ausgestellt, mit einer Strafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.
Siehe auch
- Beschleunigtes Verfahren (eine besondere Form des Strafverfahrens im deutschen Recht)
Weblinks
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