Stabilitätsrat

Stabilitätsrat

Stabilitätsrat ist die Bezeichnung eines mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eingerichteten Gremiums des Bundes und der Länder. Der Stabilitätsrat überwacht die Haushaltsführung von Bund und Ländern. Er hat die Nachfolge des bisherigen Finanzplanungsrats angetreten.

Rechtsgrundlage ist das 'Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz - StabiRatG)' vom 10. August 2009, das als Art. 1 des Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform verkündet wurde (BGBl I S. 2702).

Die entsprechenden Gesetze sind am 29. Mai 2009 von Bundestag[1] und am 12. Juni 2009 vom Bundesrat[2] verabschiedet worden.

Der Landtag von Schleswig-Holstein kündigte im Mai 2009 an, gegen die Gesetze und damit auch indirekt gegen die Einführung des Stabilitätsrates vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen[3] und reichte diese im Februar 2010 ein.[4] Bemerkenswerterweise wurde die Klage eingereicht, obwohl zwischen der Ankündigung und der Klageeinreichung die Regierung wechselte: die Große Koalition (siehe Kabinett Carstensen I) zerbrach im Juli 2009; es folgte eine CDU/FDP-Regierung (Kabinett Carstensen II).

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)[5] wurde der Art. 109a in das Grundgesetz eingefügt, auf dessen Grundlage das Stabilitätsratsgesetz erging.

Nach dem Stabilitätsratsgesetz wird jährlich die Finanzlage von Bund und Ländern dargestellt und geprüft. Im Falle von drohenden Haushaltsnotlagen soll der Stabilitätsrat Sanierungsprogramme vereinbaren. Die Beschlüsse des Stabilitätsrates werden veröffentlicht.

Der Stabilitätsrat konstituierte sich am 28. April 2010.[6] Dabei gab er sich eine Geschäftsordnung[7] und legte Kennziffern und Schwellenwerte für die regelmäßige Haushaltsüberwachung[8] und das methodische Vorgehen bei der Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung[9] fest.

In seiner 2. Sitzung am 15. Oktober 2010 stellte der Stabilitätsrat formal fest, dass in den Ländern Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage bestehen.[10] Zur weiteren Prüfung setze der Stabilitätsrat einen Evaluationsausschuss ein.[10] Am 23. Mai 2011 wurden diese vier Bundesländer vom Stabilitätsrat wegen drohender Haushaltsnotlage unter Aufsicht gestellt.[11]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Plenarprotokoll der 225. Sitzung, S. 24875 C, bzw. S. 24877 D
  2. Pressemitteilung des Bundesrates
  3. Artikel der Kieler Nachrichten vom 21. Mai 2009
  4. Schleswig-Holstein klagt gegen Schuldenbremse zeit.de vom 4. Februar 2010
  5. BT-Drucksache 16/12410
  6. Pressemitteilung des BMF zur konstituierenden Sitzung des Stabilitätsrates am 28. April 2010.
  7. Geschäftsordnung des Stabilitätsrats
  8. Kennziffern zur regelmäßigen Haushaltsüberwachung
  9. Mittelfristprojektion
  10. a b Stabilitätsrat: 2. Sitzung am 15. Oktober 2010
  11. FAZ:Vier Bundesländer unter Aufsicht

Weblinks


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