Abteilung (Grundbuch)

Abteilung (Grundbuch)

Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Diese bestehen aus:

Aufschrift bzw. Deckblatt 
enthält den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes.
Bestandsverzeichnis 
Hier werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben aufgezeigt, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Nutzungsart, Lage und Größe.
Abteilung 1 (Eigentümer) 
Hier sind die Eigentumsverhältnisse an dem jeweiligen Grundstück verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen)  
Enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
Abteilung 3 (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden)
Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Abteilung — steht für: Abteilung (Biologie), eine Unterteilung in der Biologie Abteilung (Geologie), eine Unterteilung in der Geologie Abteilung (Organisation), eine bestimmte Unter Einheit einer Organisation, einer Institution, eines (Verfassungs )Organs… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… …   Universal-Lexikon

  • Rangordnung (Grundbuch Deutschland) — Rangordnung (Deutschland) ist im Grundstücksrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchblatt — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Traditionskodex — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Flurstücksnummer — Ein Flurstück oder Parzelle (von lat. particula „Teilchen“) ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche. Es ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen. Ursprünglich nur das… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuchskörper — Ein Flurstück oder Parzelle (von lat. particula „Teilchen“) ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche. Es ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen. Ursprünglich nur das… …   Deutsch Wikipedia

  • Grundstücksnummer — Ein Flurstück oder Parzelle (von lat. particula „Teilchen“) ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche. Es ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen. Ursprünglich nur das… …   Deutsch Wikipedia

  • Katasterparzelle — Ein Flurstück oder Parzelle (von lat. particula „Teilchen“) ist ein amtlich vermessener und in der Regel örtlich vermarkter Teil der Erdoberfläche. Es ist in Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern nachgewiesen. Ursprünglich nur das… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”