- Abteilung (Grundbuch)
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Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Diese bestehen aus:
- Aufschrift bzw. Deckblatt
- enthält den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes.
- Bestandsverzeichnis
- Hier werden die Grundstücke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben aufgezeigt, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Nutzungsart, Lage und Größe.
- Abteilung 1 (Eigentümer)
- Hier sind die Eigentumsverhältnisse an dem jeweiligen Grundstück verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentümer sowie Datum und Grund des Eigentumsübergangs. Mögliche Gründe sind Vererbung, Übereignung (die sogenannte Auflassung) oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
- Abteilung 2 (Lasten und Beschränkungen)
- Enthält alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Grunddienstbarkeiten, Vormerkungen, Widersprüche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschränkungen gehören Vermerke bezüglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
- Abteilung 3 (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden)
- Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
Weblinks
- Musterblatt einer Aufschrift
- Musterblatt eines Bestandsverzeichnises
- Musterblatt I. Abteilung
- Musterblatt II. Abteilung
- Musterblatt III. Abteilung
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Sachenrecht (Deutschland)
- Freiwillige Gerichtsbarkeit (Deutschland)
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