- Abteilung (Militär)
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Eine Abteilung im militärischen Sprachgebrauch ist eine allgemeine Bezeichnung für eine überschaubare Anzahl von Soldaten, die nicht durch andere Organisationsbezeichnungen gekennzeichnet sind (Zug, Bataillon, etc.).
Bis 1945 war Abteilung bei der Kavallerie, den Panzertruppen, der Panzerabwehr, der Artillerie und der Nachrichtentruppe die Bezeichnung für die dem Bataillon der Infanterie oder Pioniertruppe entsprechende Einheit.
Bundeswehr
Bei der Bundeswehr wird die entsprechende Einheit durchgängig Bataillon genannt. Es gibt allerdings Ausnahmen: Die Regimenter der Heeresfliegertruppe bestehen nicht aus Bataillonen, sondern aus fliegenden und luftfahrzeugtechnischen Abteilungen. Diese Abteilungen entsprechen dem Bataillon, ihre Kommandeure haben die Disziplinarbefugnis eines Bataillonskommandeurs.
NVA
Bei der NVA der DDR gab es militärische Abteilungen im Bereich der Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste. Auch hier war die Abteilung eine dem Bataillon vergleichbarer Verband.
In den Stäben ab Division aufwärts war die Abteilung eine militärisch Verwaltungseinheit, die in der Regel von einem Berufssoldaten der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere im Range Oberstleutnant oder Oberst bzw. Fregattenkapitän oder Kapitän zur See geführt wurde.
Zudem gab es im ministeriellem Bereich auch Hauptverwaltungen wie beispielsweise die Politische Hauptverwaltung im MfNV.
Schweiz
Abteilung entspricht einem Bataillon (gleiche Stufe).
Bei der Artillerie und Fliegerabwehr wird ein Bataillon Abteilung genannt. Geführt wird sie durch einen Abteilungskommandanten im Grad eines Oberstleutnants.
Eine Artillerieabteilung besteht aus:
- 1 Feuerleitbatterie
- 1 Logistikbatterie
- 4 Artillerie-Batterien (alt Geschützbatterien zu je 6 Geschützen)
Kategorien:- Militärischer Verband
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