- Verfassungstag
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Der Verfassungstag am 11. August war von 1921 bis 1932 Nationalfeiertag der Weimarer Republik.
Die ursprüngliche Absicht der Nationalversammlung von 1919, den 1. Mai zum Nationalfeiertag zu erklären, war nicht weiter verfolgt worden. Erst zwei Jahre später wurde der 11. August als Tag der Unterzeichnung der Verfassung des Deutschen Reiches auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum zum Nationalfeiertag, an dem die Verfassung der Republik gewürdigt werden sollte.
Feiertagsstatus und Charakter
Ein Kuriosum stellte die Tatsache dar, dass der Verfassungstag zwar Nationalfeiertag, jedoch kein reichsweiter gesetzlicher Feiertag war, obgleich in den Folgejahren wiederholt vergebliche Anstrengungen unternommen wurden, ihm durch ein Reichsgesetz diesen Status zu geben. Es blieb den einzelnen Ländern des Reiches überlassen, ob sie den Verfassungstag zu einem gesetzlichen Feiertag erhoben, so dass die Regelungen uneinheitlich blieben. In der Republik Baden und im Volksstaat Hessen kam der Feiertagsstatus zustande, im Freistaat Bayern nicht.
Die offiziellen Feiern zum Verfassungstag waren anfangs betont nüchtern, unauffällig und zurückhaltend, was gemeinsam mit den uneinheitlichen Feiertagsregelungen dazu beitrug, dass der Nationalfeiertag niemals populär wurde und auch nicht zum Symbol demokratischen Selbstverständnisses werden konnte. Die späteren aufwendigeren Feiern konnten diesen Anfangsmangel nicht mehr wettmachen; Bemühungen, dem eher kühl und akademisch mit distanziert-offiziellen Veranstaltungen begangenen Verfassungstag Volkstümlichkeit zu geben, blieben erfolglos.
Literatur
- Annika Urban: Zur Erinnerungskultur in Deutschland – am Beispiel der Gedenktage von 1871 bis in die Gegenwart. GRIN Verlag, 2007, ISBN 3638841146.
- Christoph Gusy: Die Weimarer Reichsverfassung. Mohr Siebeck, 1997, ISBN 316146818X.
- Ralf Poscher: Der Verfassungstag. Nomos-Verlags-Gesellschaft, 1999, ISBN 3-7890-6334-7.
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