Visa-Informationssystem

Visa-Informationssystem

Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System zum Austausch von Daten über Kurzzeit-Visa zwischen den Mitgliedstaaten des Schengenraums. Am 11. Oktober 2011 nahm das System seinen Betrieb auf.[1]

Inhaltsverzeichnis

Funktionsweise

Das VIS besteht aus einer zentralen Datenbank, einer nationalen Schnittstelle in den Schengen-Staaten und einer Infrastruktur zur Kommunikation zwischen beiden. Durch die nationalen Schnittstellen werden Daten zu allen im Schengen-Staat durchgeführten Anträgen, Ausstellungen, Ablehnungen, Annulierungen, Widerrufen und Verlängerungen von Visa durch die zuständigen Autoritäten in das System eingespeist.

Zwei Systeme umfasst das VIS: Die zentrale Datenbank, welche eine alphanumerische Suchfunktion besitzt, sowie ein automatisiertes System zur Identifizierung von Fingerabdrücken (AFIS), welches neue und bereits in der Datenbank aufgenommene Fingerabdrücke vergleicht.

Die Hauptdatenbank des VIS befindet sich in Straßburg (Frankreich), während eine Back-up-Version in Sankt Johann in Pongau (Österreich) für eine Sicherung ihrer Funktionsweise sorgt.

Durch das neue Visa-Informationssystem können Behörden leichter und schneller die Identitäten von Inhabern eines Visums direkt beim Grenzübergang verifizieren und überprüfen. Alle neuen Eingaben in das System sind innerhalb weniger Minuten für alle nationalen Stellen verfügbar.[2]

Start des Systems und Anwendungsbereich

Am 11. Oktober 2011 hat das System seine Arbeit aufgenommen.[3] Zunächst ist es jedoch auf Konsulate in der Region Nord-Afrika (Algerien, Ägypten, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien) begrenzt. Der Zeitplan für weitere Regionen ist in der Entscheidung 2010/49/EC der Europäischen Kommission festgelegt. Zunächst sollen Erweiterungen um die Region Naher Osten (Israel, Jordanien, Libanon und Syrien) sowie die Golf-Region (Afghanistan, Bahrain, Iran, Irak, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Jemen) vorgenommen werden. Anschließende Erweiterungen soll eine Kommissionsentscheidung Ende des Jahres 2011 festlegen.[4]

Hintergrund

Seine wichtigsten Rechtsgrundlagen findet das VIS in der Entscheidung 2004/512/EG des Rates[5] und der Verordnung (EG) Nr. 767/2008[6], welche Bedingungen und Verfahren für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und assoziierten Ländern, die die gemeinsame Visumpolitik anwenden, enthält. Hauptziele des VIS sind die Vereinfachung von Visaantragsverfahren,die Verhinderung des „Visum-Shopping“, sowie Betrugsbekämpfung.[7] Die Zuständigkeit für die Entwicklung des VIS liegt bei der Europäischen Kommission.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Europäische Kommission: Effizientes und sicheres EU-Visa-System geht in Betrieb. Abgerufen am 11. Oktober 2011.
  2. Europäische Kommission: Frequently Asked Questions: The Visa Information System goes live. Abgerufen am 11. Oktober 2011.
  3. Europäische Kommission: Effizientes und sicheres EU-Visa-System geht in Betrieb. Abgerufen am 11. Oktober 2011.
  4. Europäische Kommission: Frequently Asked Questions: The Visa Information System goes live. Abgerufen am 11. Oktober 2011.
  5. Entscheidung des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS). EUR-Lex, abgerufen am 11. Oktober 2011.
  6. Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung). EUR-Lex, abgerufen am 11. Oktober 2011.
  7. Portal Europa: VIS-Verordnung. Abgerufen am 11. Oktober 2011.

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