Haus Hessen

Haus Hessen
Wappen des Hauses Hessen um 1548
Großes Kurhessisches Staatswappen
Wappen des Großherzogtums Hessen und bei Rhein

Im Haus Hessen sind die Linien und Zweige des vom Fürstenhaus Lothringen-Brabant (Reginare) abstammenden hessischen Fürstenhauses zusammengefasst. Die Nachkommen der vormaligen Landgrafen regierten zuletzt als Kurfürsten von Hessen in „Hessen-Kassel“ (= Kurhessen) bis 1866 bzw. als Großherzöge von Hessen bis 1918 in „Hessen-Darmstadt“ (= Großherzogtum Hessen).

Inhaltsverzeichnis

Herkunft

Das Haus Hessen entstammt einerseits dem Hause Brabant bzw. den Reginaren und anderseits einer Seitenlinie der Ludowinger, die bis zu ihrem Aussterben im Mannesstamm die Landgrafen von Thüringen stellten. Als Stammmutter des Hauses gilt Elisabeth von Thüringen. Die Ludowinger waren bereits 1122 durch Heirat an die hessischen Grafschaften der Gisonen gekommen, ehe sie wenig später (1131) zu Landgrafen von Thüringen erhoben wurden.

Durch die Tatkraft der Tochter Elisabeths, der Landgrafentochter Sophie, verheirateten Herzogin von Brabant (Sophie von Brabant), erlangte deren Sohn Heinrich (* 24. Juni 1244; † 21. Dezember 1308 in Marburg) die Stellung eines Landgrafen von Hessen. Sophie setzte nach dem Aussterben der Ludowinger im Mannesstamm im Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieg (1247-1264) ein eigenes hessisches, von Thüringen getrenntes Territorium für ihren Sohn durch, während Thüringen an die sächsischen Wettiner fiel.

  1. Landgraf Hermann I. von Thüringen (* 1155; † 1217)
    1. Landgraf Ludwig IV., der Heilige, von Thüringen (* 1200; † 1227) ∞ Elisabeth von Thüringen, Heilige Elisabeth, (* 1207; † 1231)
      1. Landgraf Hermann II. (* 1222; † 1241) von Thüringen
      2. Sophie von Brabant (* 1224; † 1275) ∞ Herzog Heinrich II. von Brabant (* ?; † 1248)
        1. Landgraf Heinrich I. von Hessen, „das Kind“ (* 1244; † 1308)
      3. Gertrud (* 1227; † 1297), Äbtissin in Kloster Altenberg
    2. Heinrich Raspe (* 1204; † 1247), 1246 gewählter römischer (Gegen-)König ∞ Elisabeth von Brandenburg (* ?; † 1231)
    3. Konrad (* ?; † 1240), Hochmeister des Deutschen Ordens

Mit Heinrich I. von Hessen beginnt die eigentliche Stammlinie des Hauses Hessen. Für die ausführliche Stammliste siehe Stammliste des Hauses Hessen.

Landgrafen von Hessen bis 1567

1292 wurde die Landgrafschaft Hessen für Landgraf Heinrich I. von Hessen von König Adolf von Nassau als Reichsfürstentum bestätigt und damit endgültig von Thüringen getrennt.

Die hessische Landgrafschaft umfasste zunächst im Wesentlichen Teile des heutigen Nordhessen in Niederhessen und Oberhessen, wobei das damalige Oberhessen nur zu einem geringen Grad deckungsgleich war mit der gleichnamigen Provinz des Großherzogtums Hessen im 19. Jahrhundert. Diese Gebiete basierten auf den ehemaligen Grafschaften der Gisonen an Lahn und Ohm und der Grafen Werner an Eder und Fulda. Nicht zur Landgrafschaft gehörten insbesondere die beiden Grafschaften Waldeck und Ziegenhain, der erhebliche Streubesitz des Erzbistums Mainz und die Gebiete der beiden Reichsabteien Fulda und Hersfeld.

Erbteilung 1567

Philipp von Hessen

Nach dem Tod Philipp des Großmütigen, Landgraf von Hessen, am 31. März 1567 wurde die Regierung der mittlerweile territorial erheblich gewachsenen und arrondierten Landgrafschaft Hessen unter seinen vier Söhnen aus erster Ehe aufgeteilt.[1] Sie bildeten nun vorerst vier regierende Linien des Hauses in Hessen:

  • Hessen-Kassel umfasste etwa die Hälfte des Landes und die hessische Hauptstadt Kassel. Diese älteste Linie existiert noch heute in den Zweigen Hessen(-Kassel)-Rumpenheim und Hessen(-Kassel)-Phillipsthal-Barchfeld. Weiterhin bestehen das Haus der Fürsten von Hanau als morganatische Nachkommen des letzten regierenden Kurfürsten von Hessen-Kassel bis in die Gegenwart fort.

Diese Teilung der Landgrafschaft war mitursächlich für den geschwundenen Einfluss Hessens auf die Politik im Reich, die beiden verbliebenen Linien standen sich zudem häufig feindlich gegenüber. Die Teilung bestimmte die Geschichte Hessens bis zum 19. September 1945, als durch die Proklamation Nr. 2 der amerikanischen Militärregierung die ehemaligen preußischen Provinzen Kurhessen, Nassau und der Volksstaat Hessen zum Land „Großhessen“ vereinigt wurden.

Hessen-Kassel und Nebenlinien

Bis 1866 regierten Philipps Nachkommen in der älteren Kasseler Linie, zunächst als Landgrafen und ab 1803 als Kurfürsten die Landgrafschaft Hessen-Kassel. Als ein Ergebnis des Wiener Kongresses und des Beitritts von Hessen-Kassel zum Deutschen Bund wurde ab 1815 die Bezeichnung Kurfürstentum Hessen, oder kurz Kurhessen, allgemein gebräuchlich.

Landgrafschaft Hessen-Kassel

Stammlisten:

Kurfürstentum Hessen-Kassel

Mit der Bezeichnung Kurfürstentum Hessen, kurz Kurhessen, wurde Hessen-Kassel ab 1815 als Staat des Deutschen Bundes geführt, da der Herrscher der Landgrafschaft Hessen-Kassel 1803 die erbliche Würde eines Kurfürsten erhalten hatte. Zwar blieb Hessen-Kassel bis zu seinem Ende 1866 staatsrechtlich eine Landgrafschaft, sein Herrscher hatte jedoch Präzedenz gegenüber dem Vetter im Großherzogtum Hessen-Darmstadt.

Die Titulatur des regierenden Fürsten in Kassel lautete ab der nachnapoleonischen Konsolidierung: Kurfürst und souveräner Landgraf von Hessen, Großherzog von Fulda, Fürst zu Hersfeld, Fürst zu Hanau, Fürst zu Fritzlar und Fürst zu Isenburg, Graf zu Katzenelnbogen, Graf zu Dietz, Graf zu Ziegenhain, Graf zu Nidda, und Graf zu Schaumburg, etc., etc.

Die zweite und dritte Ehe des Kurfürsten Wilhelm II. und die Ehe des Kurfürsten Friedrich Wilhelm waren morganatisch und also ohne thronberechtigte Nachkommen.

Wilhelm II. dankte faktisch nach der Julirevolution von 1830 im Jahr 1831 zugunsten seines Sohnes, Friedrich Wilhelm ab. Dieser, 1866 durch Preußen abgesetzt, war der letzte hessische Kurfürst. Wegen seiner morganatischen Ehe ging nach seinem Tod die Landgrafenwürde sowie der Anspruch auf den kurhessischen Thron auf Friedrich aus der Nebenlinie Hessen-Kassel-Rumpenheim über.

Siehe Stammliste des Hauses Hessen#Linie Hessen-Kassel (ab Karl (Hessen-Kassel))

Freiherren von Cornberg

Die Freiherren von Cornberg gingen aus der außerehelichen Verbindung zwischen Landgraf Wilhelm IV. und Elisabeth Wallenstein hervor und gehören somit adelsrechtlich nicht zum Haus Hessen.

Rotenburger Quart

Siehe Stammliste des Hauses Hessen#Linie Hessen-Rheinfels

Landgraf Moritz der Gelehrte von Hessen-Kassel errichtete durch Hausvertrag vom 12. Februar 1627 und 1. September 1628 zur Ausstattung seiner Söhne aus zweiter Ehe mit Juliane von Nassau-Dillenburg einen teil-souveränen Herrschaftsbereich, die sogenannte Rotenburger Quart. Er etablierte damit nach dem Volljährigwerden von Julianes Söhnen die Linien Hessen-Rotenburg, Hessen-Eschwege und Hessen-Rheinfels, die jedoch zügig zu Hessen-Rheinfels-Rotenburg konsolidierten.

Die Rotenburger Quart (Quart = lat. Viertel) umfasste etwa ein Viertel des Hessen-Kasseler Territoriums und blieb bis zum Heimfall an Hessen-Kassel reichsrechtlich - im Besonderen in Angelegenheiten der Außenpolitik und der Verteidigung - unter der Oberhoheit von Hessen-Kassel. Das gemeinschaftliche Erbe der Quart umfasste die Nieder-Grafschaft Katzenelnbogen mit der Festung Rheinfels, die Ämter und Städte Rotenburg, Wanfried, Eschwege, Treffurt, Ludwigstein, die Herrschaft Plesse, und das Amt Gleichen.

Die in der Quart regierenden Linien spalteten sich wiederholt auf und vereinigten sich im Erbgang wieder; sie werden unter dem Oberbegriff Hessen(-Rheinfels)-Rotenburg bzw. Hessen-Rotenburg zusammengefasst. Schon in der ersten Generation hatte nach Erbgang lediglich die Linie Hessen-Rheinfels-Rotenburg Bestand, die sich später nur noch Hessen-Rotenburg nannte. Bis zur Einführung der Primogenitur entstanden jedoch auch aus Hessen-Rotenburg wiederholt kurzlebige Nebenlinien.

Die Linie Hessen-Rotenburg erlosch 1834 im Mannesstamm, und 1851 verstarb auch die letzte weibliche Namensträgerin kinderlos. Damit erlosch 1834 die Rotenburger Quart und 1851 die einzige römisch-katholisch gewordenen Linie im Haus Hessen.

Hessen-Rotenburg

Hessen-Rotenburg entstand als teilsouveräne Landgrafschaft mit der Errichtung der Rotenburger Quart, erlangte im Erbgang die Besitzungen von Hessen-Eschwege, um dann selbst schon in der ersten Generation mit dem Tod des kinderlosen Landgrafen Hermann von Hessen-Rotenburg (* 15. August 1607 in Kassel; † 25. März 1658 in Rotenburg) im Erbgang mit Hessen-Rheinfels zu Hessen-Rheinfels-Rotenburg zu verschmelzen.

Nach einer von Hessen-Kassel genehmigten Anpassung der Erbregelungen im Hausvertrag zur Rotenburger Quart verschwand später Rheinfels aus der Titulatur, und die Linie nannte sich fortan nur noch Hessen-Rotenburg.

Hessen-(Rheinfels)-Rotenburg

Landgraf Ernst von Hessen-Rheinfels erbte bereits in der ersten Generation die Teilfürstentümer Hessen-Eschwege und die namensgebende Landgrafschaft Hessen-Rotenburg. Er übernahm damit die gesamte Rotenburger Quart und nannte sich fortan Landgraf von Hessen-Rheinfels-Rotenburg. Seine Nachkommen nannten sich nach eine Änderung der Erbregeln in der Rotenburger Quart später nur noch Landgrafen von Hessen-Rotenburg.

Zusammen mit seiner Familie wurde Ernst 1652 römisch-katholisch. Da Ernst erster Gesamterbe der Rotenburger Quart war, waren all Zweige der Linie Hessen-Rotenburg in der Folge ebenfalls römisch-katholisch.

Hessen-Eschwege

Hessen-Eschwege entstand als teil-souveräne Landgrafschaft mit der Errichtung der Rotenburger Quart, erlosch jedoch mit dem Tod von Landgraf Friedrich schon in der ersten Generation.

Hessen-Wanfried-(Rheinfels)

Zeitweise auch Hessen-Wanfried-Rheinfels u. a. Die Titulierungen spiegelten wechselnde Besitzverhältnisse wider: Die Besatzungsrechte der Burg Rheinfels war 1711 durch Hessen-Kassel von Hessen-Rotenburg entzogen und 1718 Hessen-Wanfried zugesprochen worden. Das Residenzschloss in Eschwege war von 1667 bis 1713 verpfändet. 1713 wurde die Verpfändung ausgelöst und Christian von Hessen-Wanfried als Ersatz für seinen Verzicht auf die Landgrafschaft Hessen-Wanfried zugesprochen. Erst 1731, nach dem Tode seines Bruders Wilhelm von Hessen-Wanfried-(Rheinfels), wurde Christian erneut Landgraf von Hessen-Wanfried. Er verlegte nach und nach seine Residenz nach Eschwege. Die Besatzungsrechte der Burg Rheinfels wurde 1735 von Christian endgültig an Hessen-Kassel abgetreten. Mit Christians Tod 1755 fiel die Landgrafschaft Hessen-Wanfried nach 88 Jahren (von 1667 bis 1755) zurück an Hessen-Rotenburg.

Hessen-Philippsthal und Hessen-Philippsthal-Barchfeld

1685 wurde von Philipp, dem dritten Sohn des Landgrafen Wilhelm VI. und der Prinzessin Hedwig Sophie von Brandenburg, die Linie Hessen-Philippsthal gegründet, aus der später auch die Linie Hessen-Philippsthal-Barchfeld hervorging.

Hessen-Philippsthal-Barchfeld ist eine der beiden noch heute bestehenden Linien des Hauses Hessen.

Prinzen von Ardeck

Die Prinzen von Ardeck sind aus der Ehe zwischen Wilhelm von Hessen-Philippsthal-Barchfeld und Prinzessin Marie von Hanau hervorgegangen.

Fürsten von Hessenstein

Die Grafen, später Fürsten von Hessenstein entstammten einer außerehelichen Beziehung zwischen König Friedrich I. von Schweden, geborener und gekrönter Landgraf von Hessen, und der schwedischen Gräfin Hedvig Ulrika Taube. Die 1741 geschaffene Linie bestand nur aus den beiden Brüdern Friedrich Wilhelm (1735-1808) und Karl Eduard (1737-1769) und erlosch mit dem Tod von Friedrich Wilhelm.

Hessen-Kassel-Rumpenheim, verkürzt auch Hessen-Rumpenheim

Ab 1875 trat die Hessen-Kasseler Nebenlinie Hessen-Kassel-Rumpenheim an Stelle der Linie Hessen-Kassel, älteste Linie im Haus Hessen, und ist als Hessen-Kassel oder Hessen-Kassel-Rumpenheim anzusprechen. Neben der Linie Hessen-Philippsthal-Barchfeld ist Hessen-Kassel-Rumpenheim eine der beiden heute noch bestehenden Linien des Hauses Hessen.

1875, nach dem Tod des letzten hessischen Kurfürsten, Friedrich Wilhelm, ging der Familienfideikommiss an Hessen-Kassel-Rumpenheim, denn die Kinder des Kurfürsten aus der morganatischen Ehe mit Gertrude Lehmann waren nach dem hessischen Hausgesetz hinsichtlich des Fideikommissvermögens nicht nachfolgefähig. Die Linie Hessen-Kassel-Rumpenheim wird ab diesem Zeitpunkt als Hessen-Kassel(-Rumpenheim) bezeichnet.

Am 26. Januar 1997 erlosch mit dem Tod der Prinzessin Margaret auch die Linie Hessen-Darmstadt. Ihr Erbe fiel ebenfalls an die Linie Hessen-Kassel-Rumpenheim. Nach 500 Jahren war damit die für lange Zeit hessische und deutsche Geschichte mitbestimmende Trennung der beiden Hauptlinien des Hauses Hessen beendet.

Friedrich Karl von Hessen-Kassel-Rumpenheim (1868–1940) wurde 1918 zum König von Finnland gewählt, ohne das Amt aber noch antreten zu können.

Siehe

Freiherren von Heimrod

Die Freiherrn von Heimrod sind außereheliche Nachkommen des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen-Kassel mit Charlotte Christine Buissine (*1749).

Freiherren von Haynau

Wappen der Freiherren von Haynau

Die Freiherrn von Haynau sind außereheliche Nachkommen des Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen Kassel mit Rosa Dorothea Ritter, Baronin Lindenthal, und gehören somit adelsrechtlich nicht zum Haus Hessen. Siehe Stammliste des Hauses Hessen#Freiherren von Haynau

Grafen von Hessenstein

Die Grafen von Hessenstein sind außereheliche Nachkommen des Kurfürsten Wilhelm I. mit Karoline von Schlotheim und gehören somit adelsrechtlich nicht zum Haus Hessen. Siehe Stammliste des Hauses Hessen#Grafen von Hessenstein

Fürsten von Hanau

Die Nachkommen Friedrich Wilhelms I., des letzten regierenden Kurfürsten von Kurhessen, entstammten einer nicht durch das Hausgesetz legitimierten morganatischen Ehe. Sie gehören somit adelsrechtlich nicht zum Haus Hessen, sondern konstituierten das heute noch bestehende Haus Hanau und tragen den Namen Fürsten/Prinzen von Hanau und zu Horowitz, Grafen von Schaumburg. (Siehe auch: Fürsten von Hanau.) Die Familie gehört zur heute noch bestehenden Althessischen Ritterschaft.

Hessen-Marburg

Hessen-Marburg entstand aus der Erbteilung nach dem Tod des Landgrafen Philipp des Großmütigen und wurde seinem zweiten Sohn, Ludwig IV. von Hessen Marburg (* 1537; † 1604), zugeteilt. Da er keine Nachkommen hatte, fiel sein Erbteil nach seinem Tod an die Familien seiner Brüder zurück.

Hessen-Rheinfels

Hessen-Rheinfels (ältere Linie) entstand aus der Erbteilung nach dem Tod des Landgrafen Philipp des Großmütigen und wurde seinem dritten Sohn, Philipp d. Jüngeren (* 1541; † 1583), zugeteilt. Da er keine Nachkommen hatte, fiel sein Erbteil nach seinem Tod an die Familien seiner Brüder zurück.

Hessen-Darmstadt und Nebenlinien

Im südlichen Teil des heutigen Hessen und einem Teil des heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz regierte die Linie Hessen-Darmstadt von 1567 bis 1918, zunächst als Landgrafen, ab 1806 als Großherzöge von Hessen.

Landgrafschaft Hessen-Darmstadt

Siehe

Großherzogtum Hessen-Darmstadt

Titel: Großherzog (seit 1806) von Hessen und bei Rhein, souveräner Landgraf zu Hessen, Herzog in Westphalen und Engern, Pfalzgraf bei Rhein, Fürst zu Hersfeld und Starkenburg, Graf zu Arnsberg und des heiligen römischen Reichs Vorfechter zwischen Rhein und Weser, Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg und Büdingen, Herr zu Friedberg und Wimpfen, etc.

Siehe Stammliste des Hauses Hessen#Die Nachkommen Ernst Ludwigs (Hessen-Darmstadt)

Siehe auch Flugzeugkatastrophe von Ostende

Hessen-Butzbach

Von 1609 bis 1643 regierte Landgraf Philipp III. von Hessen-Butzbach in einem Teilterritorium der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt. Er verstarb ohne männliche Nachkommen. Nach seinem Tod erlosch die Linie Hessen-Butzbach bereits wieder. Das Erbe fiel an Hessen-Darmstadt zurück.

Hessen-Homburg

Die Landgrafen von Hessen-Homburg waren eine Nebenlinie des Hauses Hessen-Darmstadt, die von 1622 bis 1866 in Hessen-Homburg regierte. Siehe Stammliste des Hauses Hessen für Hessen-Homburg

Hessen-Bingenheim

Von 1650 bis 1681 wurde die Linie Hessen-Homburg auch Hessen-Bingenheim genannt. Der zweite Landgraf von Hessen-Homburg, Wilhelm Christoph, lebte ab 1650 bevorzugt in der zum Schloss ausgebauten Burg Bingenheim und wurde daher meist Landgraf zu Bingenheim genannt, insbesondere nachdem er 1669 Stadt und Amt Homburg an seinen Bruder Georg Christian verkauft hatte.

Hessen-Braubach

Landgraf Johann von Hessen-Braubach (* 1609; † 1651) war ein nachgeborener Sohn Landgraf Ludwig V. von Hessen-Darmstadt. Er verstarb kinderlos, so dass sein Teilterritorium an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zurückfiel.

Hessen-Itter

Georg (III.) von Hessen-Itter (* 1632; † 1676) war der zweite Sohn des Landgrafen Georg II. (* 1605; † 1661) und dessen Frau Sophie von Sachsen (* 1609; † 1671) und erhielt nach dem Tod seines Vaters die kleine Herrschaft Itter um das nordhessische Vöhl als Paragium. Da er ohne männlichen Erben verstarb, endet mit ihm auch schon die Linie Hessen-Itter.

Battenberg – Mountbatten – Mountbatten-Windsor

Durch die morganatische Ehe des Landgrafen Alexander von Hessen-Darmstadt (* 1823; † 1888) mit Gräfin Julia Hauke (* 1825; † 1895), später von ihrem Schwager zunächst zur Gräfin, dann zur Fürstin von Battenberg erhoben, entstand 1858 das Haus Battenberg, dessen englische Linie 1917 in „Mountbatten“ umbenannt wurde. Die hiervon über eine weibliche Linie abstammenden Mitglieder der britischen Königsfamilie nennen sich Mountbatten-Windsor.

Siehe Stammliste des Hauses Battenberg

Grafen von Diez

Die Grafen von Diez waren die unebenbürtigen Nachkommen aus der zweiten, bigamistischen Ehe Philipps des Großmütigen mit Margarethe von der Saale. Siehe die Stammliste des Hauses Hessen.

Heutiger Name

Erbberechtigt im Hinblick auf den Familienfideikommiss war 1875 für Hessen-Kassel der heute noch bestehende Zweig Hessen(-Kassel)-Rumpenheim, nicht aber die Prinzen und Prinzessinnen von Hanau.

Auch im Haus Hessen wurde aufgrund der Bestimmung des Adelsgesetzes vom 23. Juni 1920 eine Namenswahl vorgenommen, und man wählte den Namen: Prinz und Landgraf von Hessen. Geübte Praxis in der Familie ist es, dass nur der Chef des Hauses auch unter der Bezeichnung "Landgraf von Hessen" öffentlich auftritt oder als solcher unterzeichnet.

Zusammenführung der Hauptlinien Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt

1968 verstarb mit Ludwig Hermann Alexander Chlodwig Prinz von Hessen und bei Rhein der letzte männliche Vertreter der Linie Hessen-Darmstadt – den früheren Großherzöge von Hessen und bei Rhein. 1997 verstarb mit Ludwigs Witwe Margareth die letzte lebende Person der Linie Hessen-Darmstadt und beschloss diese damit.

Moritz von Hessen(-Kassel)-Rumpenheim erbte als Adoptivsohn und brachte auch die Hinterlassenschaft der Linie Hessen-Darmstadt in die Hessische Hausstiftung ein. In der Person von Moritz von Hessen(-Kassel)-Rumpenheim sind damit die beiden seit 1567 getrennten Linien des Hauses Hessen wieder vereinigt, die 500-jährige Teilung des Hauses Hessen ist damit beendet.

Sekundärbezeichnungen

Angaben wie Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt sind, streng genommen, nicht die korrekten Namen, sondern Sekundärbezeichnungen, um die einzelnen Linien des Gesamthauses besser voneinander unterscheiden zu können. Sie wurden von der Familie selbst nie gebraucht.

Linien des Hauses Hessen nach 1918

Nach 1918 bestanden neben den Hauptlinien Hessen-Darmstadt und Hessen-Kassel mit seinen Zweigen Hessen-Rumpenheim und Hessen-Philippsthal-Barchfeld noch das Haus Hanau und das Haus Battenberg.

Oberhäupter des Hauses Hessen-Darmstadt:

Ludwig war kinderlos. Seine Witwe Margaret adoptierte Moritz aus der Linie Hessen-Kassel (s.u.), womit beide Linien wieder zusammenfielen.

Oberhäupter des Hauses Hessen-Kassel(-Rumpenheim):

Oberhäupter des Hauses Hessen-Philippsthal-Barchfeld:

  • 1918-1925: Ernst Landgraf von Hessen-Philippsthal (1846-1925) (kinderlos, Nachfolger wurde sein Cousin:)
  • 1925-1954: Chlodwig Landgraf von Hessen-Philippsthal-Barchfeld (1876-1954)
  • seit 1954: Wilhelm Prinz und Landgraf von Hessen (* 1933)

Weiterhin bestehen heute noch das fürstliche Haus Hanau, entstanden aus der Hauptlinie Hessen-Kassel, und das Haus Battenberg, entstanden aus der Linie Hessen-Darmstadt.

Weitere legitime Nachkommen des Hauses Hessen leben seit dem Zweiten Weltkrieg in Österreich.

Hessische Hausstiftung und Althessische Ritterschaft

Das Erbe der Hessischen Landgrafen, Kurfürsten und Großherzöge wird heute durch die Hessische Hausstiftung gepflegt, die 1928 als Kurhessische Hausstiftung gegründet wurde.

Das Museum der Stiftung hat seinen Sitz im Schloss Fasanerie bei Eichenzell in der Nähe von Fulda. Der Stiftungsvorsitz liegt heute bei Donatus Prinz von Hessen, Chef des Hauses ist sein Vater Moritz von Hessen.

Die Landgrafen von Hessen gehörten weiter der Althessischen Ritterschaft seit deren Gründung an. Diese ist heute die älteste Stiftung in Hessen mit Sitz im ehemaligen Kloster Kaufungen bei Kassel.

Literatur

  • Eckhart G. Franz: Das Haus Hessen. Eine europäische Familie. Kohlhammer, Stuttgart 2005, ISBN 3-17-018919-0.
  • Franz Haarmann: Das Haus Hessen. Börde, Werl 2006, ISBN 3-9809107-5-X.
  • Carl Knetsch: Das Haus Brabant. Genealogie der Herzöge von Brabant und der Landgrafen von Hessen, 2 Bde., Darmstadt 1917-1931
  • Margret Lemberg: Die Grablegen des hessischen Fürstenhauses. god erbarme dich ueber mich/bruder des begere ouch ich. Historische Kommission für Hessen, Band 71; Marburg 2010, ISBN 978-3-942225-03-8.
  • Hans Philippi: Das Haus Hessen. Ein europäisches Fürstengeschlecht. Thiele und Schwarz, Kassel 1983, ISBN 3-87816-045-3.
  • Detlev Schwennicke: Europäische Stammtafeln. Stammtafeln zur Geschichte europäischer Staaten. NF Bd. 3, Tafel 250ff.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schätze des Staatsarchivs Marburg: Vertrag der Erbeinigung zwischen Wilhelm, Ludwig, Philipp und Georg, den vier Söhnen des Landgrafen Philipp von Hessen, 28. Mai 1568.

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