- Wartauer Handel
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Als Wartauer Handel wird ein Kollaturstreit in der Gemeinde Wartau im schweizerischen Kanton St. Gallen aus den Jahren 1694/95 bezeichnet.
Anlass zum sogenannten Wartauer Handel war der Übertritt eines Familienvaters in Wartau zur katholischen Religion, durch welchen die Zahl der katholischen Hausväter auf vier anstieg. Dies veranlasste 1694 den katholischen Landvogt, die Zulassung des katholischen Gottesdienstes in dieser Gemeinde zu verlangen, was zu einem ernsthaften Streit zwischen dem Kanton Zürich und dem evangelischen Kanton Glarus einerseits und den katholischen Schirmorten andererseits führte.
In dieser angespannten Lage genügte während eines Hexengerichts im August 1695 in Uznach eine durch eine Schafherde ausgelöste Staubwolke, um Angst vor einem zürcherischen Angriff auszulösen. Ein Vergleich, vermittelt von den unbeteiligten Orten und dem französischen Botschafter an der Tagsatzung in Baden vom 29. August bis 24. September 1695, verhinderte eine kriegerische Auseinandersetzung.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Vögelin, Johann Conrad. Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft.Band 3, 3.Aufl.Zürich 1857, S. 30 f.
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